Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Arbeitsanweisung, die dasAbschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge im Ordnungsamt regelt, gemäß Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig vom 12.12.2012 zu veröffentlichen.
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Begründung:
Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig beruft sich in Sachen Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge auf die Weisungsfreiheit der unteren Verkehrsbehörde. Es ist daher davon auszugehen, dass eine Arbeitsanweisung im Ordnungsamt das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge regelt. Städte wie Münster veröffentlichen entsprechende Dienstanweisungen. Mit der Anfrage an den Oberbürgermeister VII-F-02630 fragt die Fraktion Freibeuter die Existenz einer solchen Arbeitsanweisung im Ordnungsamt der Stadt Leipzig an.