Ratsinformationssystem
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Auf Grundlage des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in 2018 initiierten Ratsbeschlusses wurde die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken Leipzig GmbH Pilotprojekte zum Mieterstrom durchzuführen. Dem Sachstandsbericht vom März 2019 zufolge "haben Mieterstrommodelle kaum wirtschaftliche Attraktivität für Mieter, Wohnungswirtschaft und Energieversorger. Daraus ist bisher kein nachhaltiges Geschäftsmodell ableitbar und eine breite Marktdurchdringung ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten."
Im Rahmen des Klimasofortmaßnahmenprogramms hat der Rat die Installation von 30 Solaranlagen auf den Dächern der LWB beschlossen. Darüber hinaus sollen Rahmen des Doppelhaushalts 2021/22 weitere Mittel bereitgestellt werden.
Im Zuge der jüngsten EEG-Novelle wurden wesentliche Verbesserungen zur Realisierung von Mieterstrommodellen beschlossen. Neben festen Mieterstromzuschlägen und einer Anhebung der Obergrenze für EEG-geförderte Mieterstromprojekte auf 750 Kilowatt kann Mieterstrom nun auch innerhalb eines Wohnquartiers an Mieter verkauft werden statt nur innerhalb eines einzelnen Gebäudes. Zudem soll einer Entschließung zum EEG2021 zufolge im Laufe des Jahres 2021 erreicht werden, dass Wohnungsgesellschaften ihre Gewerbesteuer-Privilegien nicht mehr allein dadurch riskieren, dass sie ihren Mietern Strom aus dem eigenen Quartier anbieten.
Wir fragen daher:
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