Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass Gastronomiebetrieben mit Freisitzflächen auf Antrag hin eine Erweiterung von Freisitzflächen genehmigt wird, was im Einzelfall auch über 20% mehr Fläche bedeuten kann, wenn dies unter Einhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und der damit verbundenen Gewährleistung von Flucht- und Rettungswegen möglich ist. Der Antrag ist innerhalb von 14 Tagen zu bearbeiten. Die Sondernutzungsgebühren entfallen bis zum 31.12.2021[1]; dies gilt im Übrigen auch für alle im bzw. am öffentlichen Grün/Blau ansässigen Gewerbetreibenden – auch die per Vertrag gebundenen – denen ebenfalls nach erfolgreicher Einzelfallprüfung damit einhergehendem Abwägungsprozess eine Erweiterung von Freisitzflächen zu genehmigen ist.
Räumlicher Bezug:
Stadtgebiet Leipzig
[1] Aller Voraussicht nach – vorbehaltlich der Bestätigung der entsprechenden Vorlage (VII-DS-02140) durch die Ratsversammlung.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Innerhalb der Stadtverwaltung sind keine unterschiedlichen fachlichen Beurteilungen aufgetreten.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
Primäres Ziel des Verwaltungshandelns ist es insbesondere, Gastronomiebetriebe in dieser weiterhin andauernden Ausnahmesituation zu unterstützen. Gleichsam werden die Zielstellungen, positive Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und somit unter anderem die vielfältige und stabile Wirtschaftsstruktur zu erhalten, verfolgt.
IV. Sachverhalt
1. Begründung
Vorangestellt wird die Feststellung, dass der Stadtverwaltung die gravierende und in vielen Fällen auch existenziell gefährdende Situation der Gastronomie bekannt ist und gemeinsam alle Anstrengungen unternommen werden, um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Insofern wird die Stadtverwaltung die entsprechenden Anträge auf Erweiterung der Freisitzflächen innerhalb von 14 Tagen bearbeiten.
Die Stadtverwaltung unterstützt das Anliegen der antragstellenden CDU-Fraktion, den Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2020 zur Vorlage VII-A-01251 „Gastronomische Nutzflächen kostenfrei um 20% erweitern“ auf das Kalenderjahr 2021 auszuweiten (Beschlusspunkt 1). Insofern wird auf die Begründung zum Beschluss VII-A-01251 aus dem Jahr 2020 verwiesen.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Stadtverwaltung der Ratsversammlung zeitnah einen Vorschlag unterbreiten wird, wonach die Sondernutzungsgebühren für 2021 auf null Euro festgesetzt werden – ähnlich der Verfahrensweise im Jahr 2020. Die Verwaltungsgebühren sind nach Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechtsamtes jedoch nicht generalisiert erlassbar. Die entsprechende Vorlage dazu befindet sich derzeit noch im laufenden Verfahren und wird der Ratsversammlung alsbald zugeleitet.
2. Realisierungs- / Zeithorizont
Bezugnehmend auf den obigen Beschlussvorschlag handelt es sich bereits um laufendes Verwaltungshandeln.
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