Ratsinformationssystem
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Vorbemerkung:
Die Folgen der Corona-Pandemie wirken sich auf zahlreiche Lebensbereiche der Leipziger aus. Ein überwiegender Teil der Einwohner lebt zur Miete. Einkommensverluste und der Anstieg der Arbeitslosigkeit lassen vermuten, dass durch den Wegfall monatlicher Einkünfte sich auch starke Auswirkungen auf die Wohnsituation ergeben.
Wohnungskündigungen aufgrund Mietrückständen waren zwischen April und Juni 2020 wegen Corona unzulässig (Art. 240 § 2 EGBGB). Ähnlich ist es bei Strom- und Gaslieferungen, für die bis 30.06.2020 ein Leistungsverweigerungsrecht bestand (Art. 240 § 1 EGBGB). Da diese beiden Schutzfristen aber längst verstrichen sind, werden sich die tatsächlichen Auswirkungen der Pandemie rasch zeigen.
Fragen: 1. Wie viele gemeldete Zwangsräumungen, angedrohte Zwangsräumungen und fristlose Wohnungskündigungen liegen der Stadt seit 07/2020 vor? (Bitte mit Vergleichszahlen aus 2019.)
2. Wie hoch ist die Anzahl der Strom- und Gassperren der Stadtwerke seit 07/2020? (Bitte mit Vergleichszahlen aus 2019.) Von wie vielen Strom- und Gassperren wurde seit 07/2020 abgesehen? Wie lauten die Begründungen?
3. Wie gedenken die Leipziger Stadtwerke mit offenen Forderungen bei Strom/Gas umzugehen?
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