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Beschlussvorschlag:
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Trifft nicht zu.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Trifft nicht zu.
III. Strategische Ziele
Sicherstellung der Spielfähigkeit der Oper und damit Beibehaltung der künstlerischen Angebote der Oper.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Die Oper Leipzig betreibt mit dem Haus am Augustusplatz eines der größten Opernhäuser im deutschsprachigen Raum. Zur Erhaltung der Spiel- und Probenfähigkeit sind Maßnahmen in Haus- und Bühnentechnischen Anlagen notwendig. Für einen sicheren Spiel- und Probenbetrieb ist eine funktionssichere Inspizientenanlage unerlässlich.
Der Erläuterungsbericht zur Vorplanung (Leistungsphase 2) liegt vor (vgl. Anlage). Der Gegenstand dieser Vorlage ist die Beschlussfassung zur baulichen Umsetzung der Maßnahme.
2. Beschreibung der Maßnahme
GrundlagenZiel und EntwicklungskonzeptionDie Oper Leipzig zählt zu den großen und renommierten Opernhäuser Deutschlands und prägt seit mehr als 325 Jahren das Kulturleben der Stadt Leipzig. Die Geschichte des Opernhauses am Augustusplatz reicht mit dem NEUEN THEATER bis ins Jahre 1868 zurück und ist aufs das engste mit der Musikstadt Leipzig verbunden.
BeschlüsseKeine
Begründete Zielstellung der BaumaßnahmeBeschreibung des Ist-ZustandesDas unter Denkmalschutz stehende Gebäude wurde am 8. Oktober 1960 als erster und einziger Opernneubau in der DDR eröffnet. Der Theaterbau verfügt nicht nur über einen bemerkenswerten Zuschauerraum der allen Besuchern eine hervorragende Sicht auf das Bühnengeschehen ermöglicht, sondern auch über Haupt, Seiten- und Hinterbühne sowie verschiedenste Ebenen und Geschosse im Bühnen und Zuschauerbereich. Ein wichtiger und sensibler Teil in den Bereichen Bühnen- und Zuschauerraum ist die Ton- Videotechnik. Übergreifend verantwortlich für Kommunikation sowie künstlerischen Ausführungen ist diese sich schnell entwickelnde Technik weit hinter dem aktuellen Stand zurück und bedarf einer grundlegenden Erneuerung. Besonders wichtig für die Sicherheit der Vorstellungsabläufe ist die Inspizienten Anlage als Herzstück. Ableitung des BedarfesDer Erhalt der Spiel- und Probenfähigkeit ist von Investitionen für die Erneuerung technischer Anlagen in hohem Maße abhängig. Aufgrund des hohen Sanierungsstaus sind die arbeitsschutzrechtlichen und betriebssicherheitsrelevanten Voraussetzungen zum Betrieb des Hauses auf den Stand der aktuell gültigen Vorgaben zu bringen. Die Maßnahmen, welche zur Aufrechterhaltung des technischen Standes der zum Betrieb des Theaters notwendigen nutzungsspezifischen Anlagen nötig sind, stellt eine Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig als Eigentümer dar. Notwendigkeit/Dringlichkeit der BaumaßnahmeDie im Opernhaus installierten Anlagen entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung und Inbetriebnahme.
- Letzte TEILsanierung der Inspiziententechnik: 2001 (Inspipulte, -zentrale und Intercom/Wechselsprechen) - Letzte TEILsanierung Ton- und Videotechnik: 1993 (Ton-Leitungsnetz, Video-Leitungsnetz, Anschlussfelder, Lautsprecher)
Die Verteiler und Verkabelung der Bühnenruf- und Mithöranlage in den Etagen und zu den Zentralen stammt noch aus dem Jahr 1960. Die Lautsprecher für den Bühnenruf und das Mithören sind zum erheblichen Teil ebenfalls auf dem Stand von 1960.
Die Prüfung der Generalruf- und Wechselsprechanlage sowie der Inspi-Pulte im Juli 2014 haben schon damals erhebliche Mängel aufgezeigt, welche in den letzten 5 Jahren zugenommen haben.
Prüfprotokolle liegen vor.
Die verlegten Videoleitungen - RG59 - sind für den Video-Standard FBAS (analog) dimensioniert. Es liegen somit, bedingt durch für die Übertragung digitaler Signale benötigte, höhere Übertragungsqualität und daraus resultierenden Längenrestriktionen, erhebliche Einschränkungen vor. Das Video-Netz ist für digitale Komponenten prinzipiell unbrauchbar.
Da Geräte der Inspizientenanlage nahezu täglich – Proben und Vorstellungen – in Betrieb sind, entsprechen die Laufzeiten mittelfristig den von den Herstellern angegebenen „Lebenszeiten“. Die sogenannte MTTF (Mean Operating Time To Failure) dürfte durchgehend erreicht sein.
Beispielrechnung: 18 Jahre (seit Errichtung der Anlagen) x 320 Tage (Einsatztage im Jahr) x 16 Stunden (Proben + Vorstellungen) = 92.160 Betriebsstunden
Für einen Großteil der Anlagen gilt, dass die Vorhaltung von Ersatzteilen seitens der Hersteller eingestellt wurde (üblicherweise im professionellen AV- Bereich = 10 Jahre).
Ausgehend von den Betrachtungen zur Laufzeit der Geräte (MTTF) ist anzunehmen, dass die jährlichen Kosten zur Aufrechterhaltung der Funktion und des Spielbetriebes in den nächsten Jahren erheblich steigen werden. Selbst kleine Ausfälle/Störungen können durchaus eine komplette Vorstellung gefährden, sodass noch zusätzliche Kosten entstehen.
Die gesamte elektronische Steuerung und die Audio-, Video- und Inspiziententechnik entsprechen nicht mehr dem heute geltenden „Stand der Technik“. Ergänzend ist anzumerken, dass viele der steuerungstechnischen Bauteile zum einen abgekündigt sind und bei den Herstellern keinerlei Ersatzteilverfügbarkeit mehr besteht. Die meisten Komponenten und Bauteile haben das Ende des Lebenszyklus bereits erreicht bzw. längst überschritten. Auf die Herstellerfirmen ist teils schon nicht mehr zurückzugreifen, da die Produkte nicht mehr im Lieferprogram (Firmenwechsel) sind, oder die Firmen selbst bereits nicht mehr existent sind. Es müssen zurzeit aufwendige und teure Alternativ- sowie Ersatzmaßnahmen ergriffen werden. Diese können den Anforderungen an Normen, Richtlinien und den Theaterbetrieb, wenn dann nur eingeschränkt und nur im geringsten Maße und/oder gar nicht entsprechen. Um einen sowohl für Mitarbeiter/innen sicheren, als auch reibungslosen Betriebsablauf sowie ein Höchstmaß an Anlagenverfügbarkeit zu gewährleisten, ist eine umfassende Sanierung so schnell wie möglich notwendig. Nur so können möglichst gleichmäßig reproduzierbarer technische Abläufe und ein störungsfreier Vorstellungsbetrieb ermöglicht werden.
AlternativlösungenBei dem Zustand der Anlage gibt es keine Alternative zur kompletten Erneuerung der Inspizientenanlage.
Beschreibung der beabsichtigten BaumaßnahmeStädtebauliche EinordnungDie Oper Leipzig liegt im Zentrum der Stadt am Augustusplatz, Gemarkung Leipzig, Flurstück-Nr. 758/10. Das Gebäudeensemble bestehend aus dem Vorderhaus mit dem Zuschauerraum und Bühnenhaus mit den entsprechenden Bühnen- und Betriebstechnischen Anlagen, Seitenbühnen, Hinterbühne, Garderoben, Verwaltung, und sämtlichen Direktionsbereichen. Das gesamte Gebäude unterliegt dem Denkmalschutz. Erläuterung der PlanungKG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276)
nicht relevant
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276)
Die Bauleistungen sind zum größten Teil Leistungen der Verlegung und Installation der gesamten Lautsprecher- und Versorgungsverkabelung, die notwendigen Renovierungsarbeiten der Räume und Flure sowie dem Herrichten der notwendigen Betriebsräume. Sie umfassen das Herstellen und Schließen von Kabelschlitzen und Durchbrüchen, sowie im Besonderen das fachgerechte Öffnen und Schließen von Brandschotten, die Errichtung von Schächten, die Errichtung und Beseitigung von Staub- und sonstigen Schutzwänden sowie Putz- und Malerarbeiten. Des Weiteren muss der Raum für die Schaltanlage gemäß den Vorschriften für Betriebsräume hergerichtet werden.
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
Wärmeerzeugung und -verteilung:
nicht relevant
Lüftungstechnische Maßnahmen:
Wasser/Abwasser:
Stark- und Schwachstrom: Starkstrom: Um die Zentrale und die entsprechenden Anschlusspunkte für Zwischenverstärker, Inspizientenpulte, Monitore und die mobilen Einheiten mit Netzspannung zu versorgen sind die entsprechenden Zuleitungen zu verlegen und notwendige Verteilungen zu errichten. Schwachstrom Inspizientenanlage Demontagen Kurzbeschreibung Inspizientenpulte Die bauseits vorhandenen Inspizientenpulte und die zugehörigen Anschlusskästen sind zu demontieren. Der Verbleib der Altgeräte erfolgt in Abstimmung mit den Fachabteilungen. Geräte, Komponenten und Kabel, die nicht mehr benötigt werden, sind fachgerecht zu entsorgen. Zentralen Die bauseits vorhandenen zentralen Komponenten und die zugehörigen Anschlusseinheiten sind zu demontieren. Der Verbleib der Altgeräte erfolgt in Abstimmung mit den Fachabteilungen. Geräte, Komponenten und Kabel, die nicht mehr benötigt werden, sind fachgerecht zu entsorgen
Inspizientenpult Kurzbeschreibung Hauptbedieneinrichtung der Inspizientenanlage ist das Inspizientenpult. Es wird nach ergonomischen Gesichtspunkten gestaltet und besteht aus einer robusten Metallkonstruktion. Das Pult enthält alle Bedien-, Kommunikations-, und Kontrolleinheiten, die für einen reibungslosen Ablauf im Theaterbetrieb notwendig sind. · Leuchtdrucktasten für die Kamerasteuerung sowie Quellenauswahl · Steuerungsdisplay für Numeratoren · Einbautelefon mit zusätzlicher optischer Anrufsignalisierung / Rufabschaltung · Digital-Uhr mit Start / Stop - Funktion · LED - Beleuchtung, in der Leuchtstärke regelbar · Lautsprecher zum Mithören des Bühnengeschehens sowie für die Funktion “Intercom“, jeweils mit eigenständiger Lautstärkeregelung · Headset-Anschluss · TFT-Videomonitor (2 Stück) · Touch-Panel-PC zur Steuerung von frei programmierbaren Sonderfunktione · RFID- Leser zum personalisierten Abruf von Programmierungen · USB- Anschluss zur Speicherung/Laden von kompletten Setups und
Zentrale Technik Kurzbeschreibung Die zentralen Baugruppen der Inspizientenanlage befinden sich in bauseits vorhandenen 19“ - Schaltschränken, die mit anderen Schränken der Ton- und Videotechnik an verschiedenen Standorten in abgeschlossenen Räumen stehen. Die Stromversorgung des Inspizientensystems inkl. der Inspizentenpulte, sowie weiterer Baugruppen für Steuerung und Überwachung erfolgt über die Netzverteilung und Schaltlogik.
Bühnenruf und Alarmierung Kurzbeschreibung Bühnenruf Die Anlage für den Bühnenruf wird neu errichtet. Im Bühnenportal werden dazu Lautsprechersysteme installiert. Die Signalführung erfolgt dabei über einen digitalen Signalprozessor, der auch für die Mithöranlage benutzt wird. Ausgewählte Intercom- Sprechstellen erhalten die Berechtigung für einen Bühnenruf, der jedoch vom Inspizienten abgeschaltet werden kann. In Abhängigkeit der Betriebsarten wird diese Funktion automatisch verwaltet. Hausruf Die Anlage für den Hausruf (Allgemein, Garderoben, etc.) wird neu errichtet. In den einzelnen Räumen werden dafür entsprechende Lautsprecher installiert. Die Signalführung erfolgt dabei über ein digitales Audionetzwerk, welches auch über die Intercomanlage und die Tonregie-Anlage versorgt werden kann Mithöranlage Kurzbeschreibung Mithören Die Signale von den Mithörmikrofonen werden über einen Digitalen Matrix-Signalprozessor auf die vorhandene Inspizienten- und Hausrufanlage übergeben. Funktion der Signalbearbeitung wie Summenbildung, Limiter, Kompressor, EQ dient der Prozessor der individuellen Signalverteilung des Mithörsignals. Dazu gehören die Anforderungen: Mithören im Haus, Mithören Inspizient Mithören Lichtregie, Mithören Schnürmeister, Mithören Sprechstellen, sowie die Einspeisung in die Schwerhörigenanlage.
Klavier- Anlage Bühne Kurzbeschreibung Auf der Bühne sind Lautsprecher für das Bühnenmonitoring vorgesehen, die seitlich in den Galerien bzw. an den Portaltürmen befestigt werden. Die Lautstärkeregelung der Bühnenmonitore soll vom Inspizienten-Pult und von der Tonregie möglich sein. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Einspielungen (z.B. für Ballettproben) vom Inspizienten-Pult auf die Bühnenmonitore zu realisieren. Entsprechende Anschlussmöglichkeiten für Zuspieler, Datenträger (USB- Stick) oder drahtlose Übertragung (Bluetooth) sind vorgesehen. Für Regie- Anweisungen sind entsprechende Mikrofone geplant.
Lichtzeichenanlage Kurzbeschreibung Lichtzeichen Vom Inspizientenpult aus können die bereichsweisen zugeordneten Lichtzeichen geschaltet werden. Die im Haus installierten “RUHE“- Lichtzeichen bleiben erhalten und werden mit der bestehenden Leitungsanbindung auf die neue Zentrale aufgeschaltet. Die zur Sicherstellung des Vorstellungsbetriebes vorgesehenen Lichtzeichen werden neu installiert. Das dazu notwendige Kabelnetz wird in großen Teilen weiterhin verwendet und nur für neue LZ-Positionen ergänzt. Es kommen sowohl festmontierte als auch mobile Lichtzeichen zum Einsatz. Letztere können variabel über Versatzanschlüsse angeschlossen werden. Beim Stecken von mobilen Lichtzeichen erfolgt eine Signalisierung auf der entsprechend zugeordneten Taste am Inspizientenpult für die Betriebsbereitschaft.
Gegensprechanlage / Intercom Kurzbeschreibung Intercom- System Die Sprechstellen für Intercom werden als 19“-Einheit, als Tischgerät, als Einbaugerät sowie als Wandanbaugerät ausgeführt. Sie verfügen über eine frei programmierbare Tastenzuordnung, die neben der Anwahl der Kommandoverbindung auch für andere Steueraufgaben verwendet werden können. Die Tasten signalisieren durch entsprechende Leuchtzustände eingegangene Rufe. Sie sind programmierbar mit Tast- und Rastfunktion, und vollflächig hinterleuchtet mit einstellbarer Helligkeit.
Videoanlage Kurzbeschreibung Die umfangreich zu errichtende Videoanlage dient der Darstellung unterschiedlicher Kamerabilder vom Bühnengeschehen in HD-Qualität auf verschiedenen Videomonitoren. Fest eingebaute sowie mobil einsetzbare Kameras stehen unter anderem zur Verfügung. Die Signalführung erfolgt über eine steuerbare Kreuzschiene. Eine flexible Anordnung von Versatzanschlüssen ermöglicht so die Realisierung unterschiedlicher Anforderungen bei Produktion durch die Ansteuerung weiterer Monitore. Das Kabelnetz für die neue Videoanlage wird komplett neu errichtet. Die Videoverkabelung im Bestand (RG59) wird gegen eine neue Verkabelung für HD-SDI- Signale ausgetauscht.
Video- Produktion Kurzbeschreibung Für das Abspielen von Videos zur Wiedergabe über Projektoren und zur Bearbeitung von Bildmaterial ist ein Video- Produktions-System vorgesehen. Neben der Möglichkeit der "Live- Mischung" wird ein PC-basiertes Video- Schnitt-System zur Vor- und Nachbearbeitung geplant.
Netzverteilung und Schaltlogik Kurzbeschreibung Die Netzverteilung mit Bedien- und Schaltlogik der Audio-/Video- und Inspizienten- Anlage wird entsprechend der neu einzurichtenden Anlagen erneuert. Die Ansteuerung der noch vorhandenen Anlagen - z.B. Portalbeschallung, Hörschleifen - wird in das neue System integriert. Die Bedienoberflächen werden durch Displays mit Touch- Bedienung ersetzt. Stromkreise für mobile Geräte werden mit Fehlerstromschutzeinrichtungen ausgestattet.
Installation und Verlegesysteme Kurzbeschreibung Installation Für die komplette Installation der Inspizientenanlage, einschließlich des zur Verlegung erforderlichen Installationsmaterials, wird ausschließlich Material nach dem Stand der Technik verwendet. Aus mechanischen Gründen wird im Bühnenbereich ausschließlich geschützte Kabelverlegung (z.B. in Stahlpanzerrohr oder in geschlossenen Kabelkanälen) gewählt. Bewegliche Kabel (an z.B mobilen Einheiten) werden in bühnentauglicher Ausführung angebracht.
Sonstige Leistungen Kurzbeschreibung Folgende sonstigen Leistungen sind vorgesehen: Programmierung aller Systeme Inbetriebnahme der gesamten Inspizienten- Technik Funktions- Test der Schnittstellen zu bauseitigen Systemen Einweisung und Nutzerschulungen Dokumentation getrennt nach Inspizienten, künstlerischer Abteilung und Technik
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
nicht relevant
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276)
nicht relevant Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Beseitigung von sicherheitstechnischen Defiziten Verbesserung der Arbeitsbedingungen Verbesserung der Proben- und Vorstellungsbedingen Minimierung von Ausfällen und Fehlern Anpassung an die geänderten Bedingungen und Erreichung des aktuellen Stands der Technik EigentumsverhältnisseEigentümer ist die Stadt Leipzig
EnergiekonzeptDie allgemeinen Begriffe werden in der Anlage „Erläuterung zum Energiekonzept“ definiert. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant
Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten:
Energetischer Standard/Energiekonzept:
Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP):
Nachweis nach EnEV 2016:
Nachweis der U-Werte (Angabe nur bei Modernisierung einzelner Bauteile):
Energieträger:
Folgende Energieträger wurden untersucht:
Für aktuelle Baumaßnahme nicht relevant.
Barrierefreies BauenIm Rahmen der Barrierefreiheit wird in einem späteren Bauabschnitt für alle Plätze eine neue Höranlage für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen installiert. Beteiligung von Kindern und JugendlichenNicht relevant
VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte
Effektivität und WirtschaftlichkeitNutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Die Maßnahme der Vorlage ist:
ein Neubau ein Neubau, als Ersatz für einen Altbau ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (=Flächenzuwachs) eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs
Die Modernisierungsarbeiten werden in der spielzeitfreien Zeit 2023 ausgeführt.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
4. Finanzielle Auswirkungen
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 01.12.2016
Die Baukosten, KG 300 von ca. 1.000 T€ sind vorläufige Schätzkosten. Die Kosten begründen sich aus der Maßnahme notwendigen Verlegung der Anschlussverkabelung der ca. 500 Ruflautsprecher im gesamten Bühnen- und Personalbereich. Bei der Kabelverlegung sind die brandschutztechnischen Vorgaben zwingend einzuhalten. Teilrenovierungen der Räume und Flure sind unerlässlich.
FinanzierungsplanFörderfähigkeit der Maßnahme: nicht förderfähig förderfähig
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt ausweislich der vorstehenden Tabelle anteilig i. H. v. 1.660 T€ aus Eigenmitteln der Oper und i. H. v. 1.700 T€ aus den Einnahmen aus der Gästetaxe. Die Erneuerung der Inspizientenanlage wird im Haushaltsjahr 2022 i. H. v. 850.000 EUR als städtische Maßnahme, die aus der Gastetaxe finanziert werden soll, im Vorgriff auf die Vorlage "Finanzierung von städtischen Maßnahmen aus den Einnahmen aus der Gästetaxe in den Haushaltsjahren 2021 und 2022" bestätigt. Die im Haushaltsjahr 2023 aus der Gästetaxe benötigten Mittel i. H. v. 850.000 EUR werden entsprechend bestätigt und für die Verwendung der Gästetaxe vorgemerkt.
Die mit Inbetriebnahme der Inspizientenanlage im Jahr 2023 aufwandswirksam werdenden Abschreibungen sollen aus den positiven Jahresergebnissen der Vorjahre, welche bei Anwendung des sog. Kreislaufmodells und Neutralisation der Abschreibungen auf gewidmetes Betriebsvermögen (Beschluss des sog. Kreislaufmodells durch den Stadtrat vorausgesetzt) sichtbar bzw. gewonnen werden, amortisiert werden. Alternativ ist eine entsprechende jährliche Entnahme aus der Kapitalrücklage vorgesehen. Die Planungskosten der Jahre 2020 bis 2022 werden aus dem jährlichen Basisetat (städtische Zuweisungen) für Baumaßnahmen finanziert.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
keine
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
keine
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Die Inspizientenanlage ist das wichtigste gemeinsame Werkzeug, um einen sicheren Ablauf der Proben und Vorstellungen zu gewährleisten. Mit ihr werden nicht nur die Künstler zum Auftritt gerufen, sondern auch die Signale für bühnentechnische und szenische Verwandlungen gegeben. Fallen diese Signale aus, kann es im „harmlosesten“ Falle zu Vorstellungsausfällen und daraus resultierenden Einnahmeverlusten führen bis hin zu akuten Gefährdungen für Personen und Sachwerten. Ohne funktionstüchtige Inspizientenanlage ist kein Spiel- und Probenbetrieb möglich.
Anlage:
Erläuterungsbericht zur Vorplanung (Leistungsphase 2)
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