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Die in der LVZ vom 22. Januar 2021 aufgeführten Aussagen vom Oberbürgermeister (siehe Anlage) geben seine Äußerungen in der Stadtratssitzung am 20. Januar 2021 wieder. In dieser hat Herr Jung zum Ausdruck gebracht, dass die Stadt Leipzig zum Flughafen und seiner Entwicklung unter Wahrung des Lärm-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes steht. Dementsprechend wurde in der Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Planänderungsantrag die Beschlusslage des Stadtrats zum Regionalplanentwurf Leipzig-Westsachsen 2017 ausgeführt. Die in der Stellungnahme formulierten konkreten Hinweise und Forderungen zu den einzelnen Schutzaspekten sind auch vor dem Hintergrund zu sehen, den unterschiedlichen Interessen einer Großstadt Rechnung zu tragen.
zu Frage 2:
Der beschlossenen Stellungnahme zum Planänderungsantrag kann entnommen werden, dass eine Neuberechnung des Nachtschutzgebietes unter Berücksichtigung der Regelungen des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses von 2004 in der Fassung seiner Änderungen und Ergänzungen für den Prognosehorizont 2032 durchgeführt werden soll. Darauf bezog sich die Aussage des Oberbürgermeisters: „Wir brauchen ein Nachtschutzgebiet, das diesen Namen verdient.“ Im Zusammenhang mit dieser geforderten Neuberechung und Neuausweisung des Nachtschutzgebietes wird in der Stellungnahme der Stadt Leipzig auch darauf hingewiesen, dass dabei die Untersuchungsergebnisse der Fluglärmmessungen im Ortsteil Lützschena-Stahmeln berücksichtigt werden sollen. Anlagen:LVZ-Artikel vom 22.01.2021.
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