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Der Beschluss zur Vorlage VII-A-01251 ‘Gastronomische Nutzflächen kostenfrei um 20% erweitern’ wird auf das Kalenderjahr 2021 ausgeweitet.
Begründung: Der ursprüngliche Antrag hatte das Ziel, Gastronomen, deren Geschäftsbetrieb von der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen betroffen waren, zu unterstützen. Aufgrund der Einschränkungen, die die jeweiligen Schutzverordnungen seit Oktober 2020 für die Branche bedeuten, ist eine Verlängerung der kostenfreien Sondernutzung aus Antrag VII-A-01251 dringend nötig.
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