Vorbemerkung: Nach einer Prüfung der Stadtverwaltung wurde festgestellt, dass es offenbar keine Flächen im Gebiet der Stadt Leipzig gibt, die für sogenannte „Spontanpartys“ in Betracht kommen (Informationsvorlage Nr. VII-Ifo-01584).
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
- Welche Orte werden sind den Polizeibehörden als Veranstaltungsorte bekannt und werden regelmäßig durch das Ordnungsamt und Landespolizei bestreift?
- Wie viele Spontanpartys wurden im Berichtsjahr (2020) festgestellt und wie beurteilt die Stadt die Verstöße und die Entwicklung in diesem Bereich?
- Welche Bußgelder (gestaffelt nach Ersttäter*innen und mehrfach Täter*innen) werden bei Verstößen wegen ruhestörenden Lärm, Verstoß gegen die Gewerbeordnung, Verstoß gegen das Naturschutzgesetz verhangen?
- Wer legt die Richtwerte der Bußgelder in Leipzig fest und wonach richtet sich die Höhe, außer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen?
- Kommt das Opportunitätsprinzip des OwiG bei Spontanpartys in Leipzig zur Anwendung und wenn nein, warum nicht und wenn ja, wann?
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