Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In Leipzig gibt es für behinderte Menschen vereinzelt Behindertenparkplätze. Diese sind meistens vor den jeweiligen Wohnhäusern eingerichtet.
1. Wer ist berechtigt einen solchen Parkplatz zu erhalten und wer trägt die Kosten für die Einrichtung des Parkplatzes?
2. Welche Voraussetzungen sind nötig, um einen solchen Behindertenparkplatz zu erhalten?
3. In welchen Abständen wird geprüft, ob die Voraussetzungen noch bestehen?
4. Gibt es bei einer unberechtigten Weiternutzung eines solchen Parkplatzes nach dem Wegfall der Voraussetzungen ein Bußgeld oder andere Reaktionen?
5. Wer baut diese Behindertenparkplätze nach Wegfall der Voraussetzungen zurück und wer trägt hierfür die Kosten?
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |