Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug:
Beschreibung des Abwägungsprozesses: entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründungentfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeitentfällt
III. Strategische ZieleDie Kreativität der Bürgerschaft ist eine Bereicherung für die Stadtgesellschaft. Sie schafft neue Perspektiven, kann Lebensqualität erhöhen und Gemeinsinn schaffen. Mit der Einführung von Stadtbezirksbudgets ab dem Haushaltsjahr 2021 beabsichtigt die Stadt Leipzig die Stärkung des Bewusstseins für Partizipation und bietet der Bürgerschaft Mitwirkung an. Das Stadtbezirksbudget ist Lern- und Erprobungsfeld zur Weiterentwicklung einer Mitgestaltungsmöglichkeit über den kommunalen Haushalt. Die gemachten Erfahrungen sollen Perspektiven für mögliche weitere Maßnahmen schaffen. Wichtiger Schwerpunkt und Zielstellung für die Weiterentwicklung ab dem Haushaltsjahr 2021 bzw. für den Doppelhaushalt 2023/2024 ist, möglichst frühzeitig - vorzugsweise schon während des Haushaltsplanungsverfahrens - die Leipziger Bürgerschaft einzubeziehen.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Umsetzung Stadtratsbeschluss ausweislich dem Gesamtkonzept zur Einführung eines Bürgerhaushaltes in der Stadt Leipzig in der Anlage 1 zur Vorlage
2. Beschreibung der Maßnahme
Siehe 1.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Das Konzept soll ab dem Doppelhaushalt 2021/2022 verbindlich umgesetzt werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der Stadtbezirksbudgets entstehen im Haushaltsjahr 2021 und 2022 Aufwendungen i. H. v. jeweils 500.000 EUR. Die Brauchtumsmittel je Ortschaftsrat für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 werden auf Basis der Einwohner mit Hauptwohnsitz ausweislich des Einwohnerregisters der Stadt Leipzig zum Stand 31.12.2020 ermittelt. Hieraus entstehen Aufwendungen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 i. H. v. jeweils 432.708 EUR.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Keine
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
Die Präsentation und Beratung des Zielsystems ist am 04.03.2020 im Forum „Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement“ erfolgt.
7. Besonderheiten
Keine
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Der Beschluss der Ratsversammlung vom 15.05.2019 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE VI-A-06533-NF-03 „Bürgerbeteiligung stärken - Bürgerhaushalt in der Stadt Leipzig mit dem Doppelhaushalt 2021/22 endlich einführen“ kann nicht umgesetzt werden.
Anlagen:Anlage 1 Gesamtkonzept zur Einführung eines Bürgerhaushaltes in der Stadt Leipzig Anlage 2 10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Anlage 3 Verfahrensüberblick Stadtbezirksbudget
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