Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug:
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
I. EilbedürftigkeitsbegründungNicht relevantII. Begründung NichtöffentlichkeitNicht relevant
III. Strategische ZieleNicht relevant
IV. Sachverhalt1. Anlass
Die aktuelle Pandemiesituation erfordert weiterhin ein kurzfristiges Handeln der Verwaltung in den nachstehenden Bereichen:
- Gefahrenabwehr - Gesundheitsschutz der Mitarbeiter - Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung - Sicherung der Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen - Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen für das Erreichen des Impfzentrums Leipzig
2. Beschreibung der Maßnahme
Um eine zentrale Beschaffung für die Verwaltung zu ermöglichen, erfolgt über das Sonderbudget 921_711_ZW des Dezernates Allgemeine eine Vorfinanzierung aller coronabedingten Aufwendungen für den eigenen Verwaltungsbereich (Kernverwaltung ohne Eigenbetriebe). Das Dezernat Allgemeine Verwaltung fungiert damit als Dienstleister für alle Fachämter.
Zu den coronabedingten Aufwendungen zählen alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie erforderlich sind und ohne die Pandemiesituation nicht oder nicht in dem Maße angefallen wären. Grundsätzlich handelt es sich um Leistungen, die vorwiegend zur Sicherung der Funktionsfähigkeit verwaltungsinterner Infrastruktur sowie zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter notwendig sind. Beispielhaft sind die Beschaffung von Desinfektionsmitteln und Schutzausrüstung zu nennen.
Das Dezernat Allgemeine Verwaltung prüft, welche außergewöhnlichen Bedarfe aus dem Sonderbudget zu finanzieren sind in Abgrenzung zur regulären Haushaltsbewirtschaftung über die Budgets der Fachämter. Aufwendungen werden nach zwei festgelegten Kriterien geprüft:
In das Sonderbudget fällt nicht die Finanzierung von Aufwendungen für nach außen gerichtete Leistungen, z. B. Erlass bzw. Erstattung der Elternbeiträge für den Zeitraum der Schließung von Kitas/Horten und Tagespflege. Diese Aufwendungen werden in einem separaten Budget in der Produktgruppe 736 gebucht.
Alle eindeutig abgrenzbaren Aufwendungen und Erträge, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie anfallen, gelten als außerhalb der gewöhnlichen Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit angefallen und sind gem. § 2 Abs. 2 SächsKomHVO im Sonderergebnis zu erfassen.
Am 24.03.2020 wurde per Beschluss des Oberbürgermeisters als Eilentscheidung gemäß § 52 Abs. 4 SächsGemO die Vorlage VII-DS-01081 und damit die Bereitstellung eines Sonderbudgets zur Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von Gefahren auf Grund von COVID-19 beschlossen. Das Sonderbudget wurde mit einem Volumen von 1 Mio. € ausgestattet. Am 07.04.2020 wurde das Sonderbudget im Rahmen der Vorlage VII-DS-01081-DS 01 für das Haushaltsjahr 2020 um weitere 5 Mio. € aufgestockt. Die Eilentscheidung zur Aufstockung des Sonderbudgets im Dezernat Allgemeine Verwaltung stimmten alle Fraktionen des Ältestenrates am 14.04.2020 zu. Über die laufenden Ausgabenstrukturen informierte das Dezernat Allgemeine Verwaltung regelmäßig den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung.
Darüber hinaus erfolgte mit der Informationsvorlage Nr. VII-Ifo-02076 eine stichtagsbezogene Berichtserstattung zum 31.10.2020, wonach aus dem Sonderbudget 5,547 Mio. € für Aufwendungen im Kontext einer pandemieresilienten Arbeitsumgebung verausgabt waren. Diese Summe setzte sich aus den folgenden Kategorien zusammen:
(1) Technik (Hardware) (2) Technik (Software) (3) Bewachung und Unterbringung (4) Schutzmaterialien (5) Kommunikationsmaßnahmen (6) Gesundheitsmaßnahmen (7) Sonstiges
Unter den vorgenannten Kategorien sind Maßnahmen folgender Inhalte subsumiert, welche auf Ebene der Kategorien zu benannten Aufwendungen geführt haben:
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Das Sonderbudget wird auch im Haushaltsjahr 2021 durch das Dezernat Allgemeine Verwaltung bewirtschaftet.
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Sonderbudget 921_711_ZW / PSP-Element 1.100.71.1.0.91 werden im Haushaltsjahr 2021 zusätzlich 3.000.000 € bereitgestellt. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel führt zu einer entsprechenden Erhöhung des im Haushaltsplanentwurfes 2021/2022 für 2021 ausgewiesenen Gesamtergebnisses von -57,3 Mio. € auf -60,3 Mio. €.
Ausgaben im Sonderbudget werden durch den Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung genehmigt und bei Inanspruchnahme hoher Einzelbeträge im vorherigen Benehmen mit dem Entscheidungsgremium Verwaltungsbetrieb (EGV) beraten.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
keine
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
Ausweislich des Erlasses des SMI zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie im Freistaat Sachsen vom 27.10.2020, Ziffer 2 sind die notwendigen Kosten für die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie „unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen“. Die Pandemie ist als außergewöhnliches Schadensereignis eingestuft.Diese eilbedürftige Vorlage im Vorgriff auf die Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2021/2022 ist eine Möglichkeit der haushaltsrechtlichen Erleichterungen im Sinne des o. g. Erlasses und stellt damit die Handlungsfähigkeit der Stadt Leipzig unter Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie auch im Haushaltsjahr 2021 sicher.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Dringend notwendige Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie können nicht zeitnah ergriffen bzw. finanziert werden. Beschaffungen oder Beauftragungen für die Pandemiebekämpfung müssten aus dem Budget der einzelnen Fachbereiche bzw. Bedarfsstellen bestritten werden. Da diese dort nicht geplant sind, wären regelmäßige Mehrbedarfsvorlagen erforderlich, was eine zusätzliche zeitliche Verzögerung mit sich bringen würde.
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