Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der LVV GmbH und deren Tochterunternehmen, Projekte zu identifizieren, die grundsätzlich eine finanzielle Beteiligung von Kundinnen und Kunden, sowie Bürgerinnen und Bürgern, an der Umsetzung von klimafreundlichen, nachhaltigen und regenerativen Vorhaben, insbesondere im Zuge des Ausbaus erneuerbarer Energien, ermöglichen. Hierbei sollen mindestens drei lokal wirksame Pilotprojekte, wie beispielsweise Solaranlagen auf Schul- und Kita-Dachflächen, solare Freiflächenanlagen oder regionale Windparkprojekte möglichst bis Ende 2022 realisiert und öffentlichkeitswirksam kommuniziert werden. Die Projekte und deren Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und Bürger werden in einem Bericht evaluiert und dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Bei positivem Ergebnis werden weitere Projekte umgesetzt.
Räumlicher Bezug:
Entwicklung von Beteiligungsmodellen für regenerative Energieprojekte auf Stadtgebiet sowie in der Region (bspw. Windkraftanlagen).
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
Der ambitionierte Ausbau erneuerbarer Energien bildet einen wichtigen Baustein der städtischen Klimaschutzaktivitäten mit dem Ziel einer klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung bis 2040 (vgl. Klimanotstand VI-A-07961). Die bürgerschaftliche Akzeptanz und Unterstützung für den eingeschlagenen Transformationspfad sowie konkrete Projekte vor Ort können durch finanzielle Beteiligungsmodelle deutlich gestärkt werden und leistet zudem einen Beitrag zur gemeinschaftlichen Quartiersentwicklung und einer stabilen Wirtschaftsstruktur in Kooperation mit den kommunalen Unternehmen der Leipziger Gruppe.
IV. Sachverhalt
1. Begründung
Der formulierte Alternativvorschlag beruht auf der Tatsache, dass das gemäß Antrag geforderte Gesamtkonzept nach Unternehmensangaben nicht bis zum zweiten Quartal 2021 vorzulegen ist. Zudem stellen projektbezogene Betrachtungen anhand ausgewählter Modellvorhaben die sachgerechtere Option dar, um belastbare Erfahrungen im Bereich der finanziellen Bürgerbeteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu sammeln.
Bürgerbeteiligung ist grundsätzlich, aber insbesondere in diesen Zeiten wichtiger denn je, da sie die demokratische Legitimation politischen und unternehmerischen Handelns stärkt und die Akzeptanz für konkrete Maßnahmen vor Ort erhöhen kann. Der Antrag greift die Aktivitäten der Stadtwerke Halle bezüglich der Beteiligungsmöglichkeiten bei Investitions-vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien auf, wobei eine Übertragbarkeit auf Leipzig sorgfältig abzuwägen und projektbezogen zu prüfen ist.
Nach einem ersten Hype in den Jahren 2014 bis 2017 bezüglich der Implementierung bzw. Platzierung von Bürgerbeteiligungsmodellen (u.a. in Ahlen, Gütersloh, Steinfurt) ist auf Seiten der Vorhabenträger und Geldgeber vielfach Ernüchterung eingetreten, deren Gründe vielfältiger Natur waren: Unwirtschaftlichkeit der Vorhaben aufgrund deutlich günstigerer Projektfinanzierung über Banken/Versicherungen, hoher Koordinations-, Transaktions- und Kommunikationsaufwand, (Prospekt-)haftung, enttäuschte Erwartungen bzgl. Umsetzungsform und -zeitpunkt usw. Hierbei hat vor allem die im Jahr 2016 erfolgte Erhöhung der gesetzlichen Anforderungen die Projektumsetzung nicht gerade befördert. Dies führte im Ergebnis mit verbundenen Wirtschaftlichkeits-, Haftungs- und Zweckmäßig-keitsabwägungen in den allermeisten Fällen zur Wahl einer klassischen Bank- oder Leasingfinanzierung.
Ungeachtet dessen beschäftigen sich die LVV GmbH aus Konzernfinanzierungssicht und vor allem die Stadtwerke Leipzig aus vorhabensbezogener Sicht schon seit Längerem intensiv mit etwaigen Möglichkeiten und Ansatzpunkten für sinnvolle Finanzierungsformen einer zielgerichteten Bürgerbeteiligung. So u.a. beim geplanten Bau einer Solarthermie-Anlage und bei diversen Windparkprojekten. In diesem Zusammenhang laufen auch Abstimmungen zu unbürokratischen Formen der Bürgerbeteiligung mit diversen Kreditinstituten, wobei sich die erst seit Kurzem rechtlich zulässige Form einer sog. „prospektfreien Schwarmfinanzierung“ gem. VermAnlG als hilfreich erweisen könnte.
Aus Unternehmens- und Gesellschaftersicht sind Optionen einer projektbezogenen Bürgerbeteiligung z.B. hinsichtlich der Maßnahmen des Sofortmaßnahmenprogramms zum Klimanotstand nicht ausschließlich unter Finanzierungsaspekten, sondern insbesondere auch hinsichtlich der Kundenbindung bzw. -gewinnung sowie der Akzeptanzsteigerung für konkrete Vorhaben im Bereich der regenerativen Energieerzeugung in Leipzig und der Region zu bewerten. Das finanzielle Engagement aus der Bürgerschaft hat das Potential, die lokale Energiewende in ökologischer, ökonomischer und demokratischer Hinsicht nachhaltig zu beschleunigen und regionale Wirtschafts- und Finanzkreisläufe gezielt zu befördern. Kooperationsprojekte zwischen den Leipziger Stadtwerken und regional ansässigen Bürgerenergiegenossenschaften können sich hierbei beidseitig als vorteilhaft hinsichtlich der Planung, Errichtung und Ansprache von Unterstützerkreisen erweisen, so dass die langfristige Kundenbindung und -identifikation gestärkt wird.
Die Leipziger Stadtwerke prüfen derzeit, unter welchen Bedingungen z.B. PV-Projekte oder ein PV-Pool teilweise über Bürgerbeteiligungsmodelle finanziert werden könnten, um so (potentiellen) Kunden und Dritten eine Partizipation an der Energiewende vor Ort zu ermöglichen. Hierzu laufen projektbezogene Planungen, wobei eine Entscheidung über Sinnhaftigkeit und ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis in 2021 realistisch ist.
Die Zielstellung sollte jedoch nicht nur auf Vorhaben der Leipziger Stadtwerke beschränkt sein, da klimarelevante Maßnahmen innerhalb der L-Gruppe seitens aller Tochterunternehmen realisiert werden (z.B. die Errichtung von Trinkbrunnen seitens der kommunalen Wasserwerke). Auch hierfür ist es zumindest sinnvoll zu prüfen, ob neben der bisherigen Bürgerbeteiligung zur Standortwahl, zusätzlich auch „Bürgerkapital“ (z.B. in Form von Spenden oder Gesamtfinanzierung) mobilisiert werden könnte. Es ist daher sinnvoll, die finanzielle Bürgerbeteiligung nicht nur auf Vorhaben der Stadtwerke zu begrenzen, auch wenn dort sicherlich der Schwerpunkt für denkbare Vorhaben liegen wird.
Anstelle eines Gesamtkonzeptes, welches nach Angaben der Unternehmen ohnehin nicht bis zum zweiten Quartal 2021 vorgelegt werden könnte, sind projektbezogene Betrachtungen anhand öffentlichkeitswirksamer Modellvorhaben im vorliegenden Zusammenhang die vor allem kurz- bis mittelfristig sachgerechtere und sinnvollere Option. So kann auch eine crowd-funding Plattform analog dem Angebot der Stadtwerke München für Bürgerbeteiligungen an ausgewählten PV-Anlagen dienen. Dort wurde 2020 Kunden der Stadtwerke sowie Bürgerinnen und Bürgern über eine digitale Beteiligungsplattform (crowdfunding.svwm.de) die Option eingeräumt, bei zwei Projekten „Sonnenbausteine per qualifiziertem Nachrangdarlehen“ zu erwerben.
Das Münchner Bürgerbeteiligungsmodell ist konkret so ausgestaltet, dass bestehende Sonnenstromkundinnen und -kunden der Stadtwerke für ihr eingesetztes Kapital einen jährlichen Zins von 2 % erhalten. Für alle anderen gelten jährlich 0,5 %, was in Zeiten mit nahezu Nullzinskonditionen für Spareinlagen einen zusätzlichen Anreiz zum ideellen Engagement für eine saubere Energieversorgung bieten kann. Sobald die Anlagen in Betrieb sind, können die „Anleger“ via gesonderter App „ihre“ Anlage und deren regenerative Stromproduktion in Echtzeit verfolgen.
Sofern sich die Modellprojekte in der Leipziger Gruppe unter Kosten-Nutzen-Aspekten als vorteilhaft erweisen, können die Erfahrungen auf andere Vorhaben ausgeweitet werden. Letztlich hängt dies vor allem auch von extern gegebenen und nicht beeinflussbaren regulatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zum jeweiligen Prüfungszeitpunkt ab. Diese erscheinen derzeit im Vergleich zu den Vorjahren durchaus günstiger, sodass eine Realisierung von drei Pilotprojekten in 2021/22 realistisch erscheint.
2. Realisierungs- / Zeithorizont
Die avisierten Modellprojekte mit unterschiedlichen Technologieansätzen wie bspw. Solaranlagen auf kommunalen Dachflächen, solare Freiflächenanlagen oder regionale Windparkprojekte sind möglichst bis Ende 2022 zu realisieren und öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren. Im Nachgang werden die Projekte und deren Bürgerbeteiligungsmodelle in einem Bericht evaluiert und dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Bei positivem Ergebnis können weitere Projekte umgesetzt werden.
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