Ratsinformationssystem
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Begründung:
Petitionen und Anfragen zum Mobilfunk 5G
Ca. 40 Petitionen zum Thema 5G existieren auf verschiedenen Online-Plattformen, wie open petition, Weact sowie change.org. Die meistgezeichnete Petition hat ca. 95.000 Mitzeichner (https://www.change.org/p/bundesnetzagentur-stop-5g-netzausbau).
Im Deutschen Bundestag wurde am 23.09.2019 die Petition zur Einbindung der Einführung des 5G-Mobilfunkstandards mit folgender Einschätzung behandelt: Da die 5G-Technologie nicht komplett neu sei, sondern eine Weiterentwicklung bisheriger Mobilfunkstandards darstelle, verfüge die Regierung über ein "sehr gesichertes, wissenschaftliches Umfeld", sagte Florian Pronold. "Wir können gesundheitliche Gefahren, soweit man das wissenschaftlich mit absoluter Sicherheit sagen kann, ausschließen." Der Umwelt-Staatssekretär verwies hingegen auf existierende Grenzwerte für alle Mobilfunkfrequenzen. Diese Grenzwerte würden fortwährend wissenschaftlich untersucht und ihre Einhaltung überprüft, damit daraus keine Gefährdung von Menschen hervorgehen könne.
Bereits mehrfach erreichten die Verwaltung diesbezüglich E-Mails und eine Einwohneranfrage an den Stadtrat (VII-EF-00030 / VII-F-00732-AW-01). Dabei vertritt die Stadtverwaltung folgenden Standpunkt:
Kommunale Zuständigkeitseinschätzung Mobilfunk 5G
Grundsätzlich hat die Stadtverwaltung Verständnis dafür, dass technologische Neuerungen stets auch Fragen nach der Sicherheit aufwerfen. Diese sollten ernst genommen werden. Für den Mobilfunkausbau besitzt die Stadt Leipzig keine hoheitliche Verantwortung. Sie ist zudem an verschiedene Auflagen und Gesetze gebunden. So stellt sich der derzeitige Sachstand wie folgt dar:
Im Zuge der Versteigerung der Frequenzen für 5G haben vier Telekommunikationsanbieter Lizenzen ersteigert. Die Auflagen der Bundesregierung sehen u. a. vor, dass bis Ende 2022 alle Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s versorgt und 1.000 5G-Basisstationen errichtet werden müssen. Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) müssen Eigentümer und Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze, wie auch die Stadt Leipzig, Antragsstellern (Telekommunikationsunternehmen) auf deren Anfrage ein Angebot für die Mitnutzung ihrer passiven Netzinfrastrukturen unterbreiten.
Die Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen auf den Menschen und die Natur erfolgen im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) sowie der Internationalen Kommission zum Schutz nichtionisierender Strahlung (ICNIRP).
Bezüglich der Diskussionen zu den Auswirkungen elektromagnetischer Felder und 5G orientiert sich die Stadt Leipzig an der Einschätzung des Deutsche Städtetages.
Ähnlich wie bei der Einführung von UMTS, weckt auch die Einführung von 5G in Teilen der Bevölkerung Befürchtungen zu vermuteten gesundheitlichen Risiken. Da die zunächst für 5G zu nutzenden Frequenzen bereits heute für Mobilfunk genutzt werden (2-GHz-Band), für vergleichbare Nutzungen vergeben sind (3,6-GHz-Band) oder solchen Frequenzbändern benachbart sind (700-MHz-Band), geht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht von negativen gesundheitlichen Auswirkungen aus […]
Das Bundesamt für Strahlenschutz wird die möglichen Wirkungen neuer Frequenzbereiche auch aus Sicht des Strahlenschutzes bewerten und bei Handlungsbedarf geeignete Maßnahmen einleiten. Bislang haben die Forschungen, die vom BfS durchgeführt wurden, weder eine krebsauslösende noch andere gesundheitsrelevante Wirkungen festgestellt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/mobilfunk/basiswissen/5g.html).
Das Bundesamt für Strahlenschutz betreibt ein eigenes Themenportal zu Fragen des Strahlenschutzes beim Mobilfunk mit ausführlichen Hintergrundinformationen. Auf die ausführliche Auseinandersetzung mit möglichen Gesundheitsgefahren wird verwiesen. Im Ergebnis wird dabei festgestellt, dass bei Einhaltung der festgelegten Immissionsgrenzwerte der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder) der Schutz vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren und erheblichen Belästigungen durch elektromagnetische Felder gewährleistet wird. Die Einhaltung der Grenzwerte prüft die Bundesnetzagentur. Weiterführende Informationen sowie eine ausführliche Sammlung von Studien können auch auf der Informationsplattform der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen unter https://www.emf-portal.org/de abgerufen werden.
Das BfS hat nach telefonischer Rückfrage auf die zentrale Beantwortung dieses Fragekomplexes durch das BfS hingewiesen. Hier können sich Bürger umfangreich über bestehende Studien und Ergebnisse und den Rechtsrahmen informieren.
Anwendungsbezogener 5G-Standpunkt der Stadt Leipzig:
Die Digitalisierung stellt die Stadtgesellschaft vor eine große technische und gesellschaftliche Herausforderung. Die Stadt Leipzig plant, im Rahmen der digitalen Infrastruktur, die Voraussetzung für digitale Anwendungen zu schaffen (s. INSEK 2030/3.4 Digitale Stadt: Handlungsprioritäten Infrastrukturen schaffen und Dienstleistungen ausbauen). Im Arbeitsprogramm 2023, Digitale Stadt, wird ein 5G-Reallabor vorgestellt.
Die zunehmend mobilen IT-Unterstützungen wirken in alle gesellschaftlichen Bereiche (Mobilität, Medizin & Gesundheit, Produktion, arbeiten, lernen, Tourismus, etc.).
Beispielhafte Anwendungen:
Mobilität z. B. Autonomes Fahren, Sofort-Verkehrsinformationen, elektronische Fahrscheine
Medizin & Gesundheit: z. B. Notfall-Übertragung von Unfallbildern, Röntgenaufnahmen, etc., ständiger Gesundheitsdatenaustausch
Produktion: z. B. bewegliche Roboter, Drohnenwartung
Arbeiten: z. B. mobiles Arbeiten von unterwegs, Datenübertragung auf Baustellen
Lernen: z. B. mobiles Lernen, Videokonferenzen, Home-Schooling
Tourismus: z. B. Navigation zu touristischen Highlights, Lenkung bei Großveranstaltungen, Informationen in allen Sprachen/für verschiedene Zielgruppen
Die vom Bund versteigerte und von den Telekommunikationsunternehmen zu verbreitende 5G-Mobilfunktechnologie sollte genauso gewissenhaft umgesetzt werden, wie dies bereits bei den Vorgängertechnologien 1G/2G/3G/4G erfolgte. Gerade im Rahmen der CoVid19-Pandemie sind zunehmende Datenvolumen und mobile Kommunikationsanwendungen notwendig.
Allerdings wird der Dialog mit Bürgern, Fachexperten und Interessenten als wichtig angesehen. Daher haben die zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung (Amt für Wirtschaftsförderung, Referat Digitale Stadt) Kontakt mit den Initiatoren der Petition aufgenommen und erarbeiten Ansätze für ein Bürgerforum, in dem die o. g. Themen diskutiert werden können.
Anlage:
Petition VII-P-02094
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