Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug: Das Objekt Zschortauer Straße 40 befindet sich im Stadtbezirk Nord, Ortsteil Eutritzsch.
Beschreibung des Abwägungsprozesses: Entfällt.
I. EilbedürftigkeitsbegründungNicht erforderlich.
II. Begründung NichtöffentlichkeitEntfällt.
III. Strategische ZieleEine der Unterstützung des Vereins Punkwerkskammer e.V. durch das Bereitstellen und die Vermietung einer städtischen Liegenschaft bezieht ich auf den Handlungsschwerpunkt „Bezahlbares Wohnen“.
IV. Sachverhalt1. BegründungDas Grundstück Berliner Str. 66, das derzeit von dem Verein Punkwerkskammer e.V. genutzt wird, wird durch den Eigentümer ab dem 01.04.2021 einer anderen Nutzung zugeführt. Der Eigentümer hat seit Beginn der Nutzung durch den Punkwerkskammer e.V. darauf hingewiesen, dass die Nutzung der auf dem Grundstück befindlichen Immobilie nur befristet ist. Eine dauerhafte Nutzung durch die Mitglieder des Punkwerkskammer e.V. ist ausgeschlossen. Die Nutzer/-innen wurden im Herbst 2020 aufgefordert, das Objekt zum 31.12.2020 zu räumen. Das im Antrag als Alternativstandort vorgeschlagene Gebäude „Stellwerkhäuschen“ (Flurstück 2733 in der Gemarkung Leipzig, die Anschrift Roscherstraße 37 ist unzutreffend) befindet sich ebenso wie die Berliner Straße 66 in Privatbesitz und ist in einem desolaten Zustand. Außerdem liegt das Grundstück im Bereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 416 „Freiladebahnhof Eutritzscher Straße /Delitzscher Straße“. Eine Überplanung der Immobilie sieht der Masterplan jedoch nicht vor. Weitere konkrete Standortalternativen im Umfeld des Leipziger Hauptbahnhofs sind der Stadt Leipzig nicht bekannt. In dem Gebiet verfügbare Immobilien werden aufgrund der zentralen Lage und der möglichen hohen Bebauungsdichte zu besonders hohen Preisen am Markt gehandelt. Der Erhalt und die Schaffung von Wohnraum für alle Leipziger/-innen, für einkommensschwache Haushalte sowie für besondere Bedarfsgruppen sind erklärte Ziele der Stadt Leipzig im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzepts. Diese Ziele implizieren jedoch nicht die Übernahme von Miet- oder Pachtverträgen bzw. den Ankauf von Wohnungen / Räumlichkeiten durch die Stadt, um diese unentgeltlich für eine überwiegend private Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Leipzig hat daher den eigenen Immobilienbestand auf aktuell ungenutzte Liegenschaften geprüft, die für eine Nutzung durch die Mitglieder des Punkwerkskammer e.V. zu Wohnzwecken geeignet erscheinen. Als Alternative zu der derzeitig genutzten Immobilie Berliner Str. 66 und dem im Antrag benannten „Stellwerkhäuschen“ kann das im Eigentum der Stadt Leipzig befindliche Objekt Zschortauer Str. 40 in 04129 Leipzig angeboten werden. Bei der Liegenschaft Zschortauer Straße 40 handelt es sich um ein großes Einfamilienhaus mit Garten. Das Gebäude wurde vor ca. 100 Jahren errichtet und Ende der 1990er-Jahre teilsaniert. Es verfügt über eine zeitgemäße Anlage zur Heizung- und Warmwassererzeugung. Die letzte Nutzung wurde im Jahr 2018 beendet. Seitdem steht das Gebäude leer und kann in Eigeninitiative mit überschaubarem Aufwand wieder für eine Wohnnutzung hergerichtet werden. Eine Vermietung der Liegenschaft ist bei Interesses des Vereins Punkwerkskammer e.V. kurzfristig möglich. Der zweite Teil des Antrages sieht eine Aufnahme des Projektes Punkwerkskammer in den Fachplan Wohnungsnotfallhilfe vor. Bislang haben die Mitglieder des Vereins keine Initiative zur Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig gezeigt. Der Stadt Leipzig sind die handelnden Akteure oder die Vorsitzenden des Vereins auch nicht bekannt. Versuche des Sozialamtes, mit den Nutzer/-innen der Berliner Str. 66 ins Gespräch zu kommen, waren bisher erfolglos. Informationen über die Nutzer/-innen erhält das Sozialamt ausschließlich über die Streetworker/-innen eines freien Trägers, die die Berliner Str. 66 gelegentlich aufsuchen. Das wiederholte Angebot des Sozialamtes, die Nutzer/-innen der Liegenschaft Berliner Str. 66 in Wohnraum zu vermitteln, wurde von zwei Mitgliedern des Punkwerkskammer e.V. angenommen. Beide konnten in eine eigene Wohnung vermittelt werden. Vor Aufnahme des Projektes bei der Fortschreibung des Fachplans Wohnungsnotfallhilfe ist durch den Punkwerkskammer e.V. ein Konzept vorzulegen, aus dem die Arbeit und die Gemeinwohlorientierung des Projektes hervorgehen.
2. Realisierungs- / ZeithorizontEntfällt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |