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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts einzuleiten. Auf Grundlage einer Evaluierung im Jahr 2021 erfolgt die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes unter Beteiligung relevanter Akteure bis zum 4.Quartal 2022. Die geplante Zeitschiene und das gewählte Beteiligungsverfahren werden im zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen vorgestellt.
Folgende Instrumente sind dabei insbesondere in ihrer Wirkung und Durchsetzbarkeit sowie hinsichtlich ökologischer/ökonomischer Relevanz zu bewerten
Zur Sicherung des bezahlbaren Wohnens: Soziale Wohnungsbauförderung Mietpreisbremse Zweckentfremdungsatzung Instandsetzungs- und Modernisierungsgebot Soziale Erhaltungssatzungen Leipziger Housing First Kooperative Baulandentwicklung Erhaltung und Schaffung von Wohnungen in Höhe der Kosten der Unterkunft Zur Sicherung eines vielfältigen Wohnungsangebotes: Förderung genossenschaftlichen Bauens Unterstützung der Wohneigentumsbildung für junge Familien weiterer Ausbau der Bauberatung für eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren Aufwertung der Großwohnsiedlungen zur besseren Verteilung der Wohnungsnachfrage in allen Leipziger Quartieren
Begründung:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept sowie das Wohnungspolitische Konzept stellen darauf ab, allen Nachfragegruppen am Leipziger Wohnungsmarkt gerecht zu werden und entsprechende Angebote zu schaffen bzw. über rechtliche Instrumente sichern.
In Leipzig hat man das Bündnis für bezahlbares Wohnen gebildet. Die dort agierenden Wohnungsmarktakteure, insbesondere, die dort engagierten Bauherren und -träger, sollten nicht eine Wopoko-Fortschreibung erwarten, die ihren Aktionskreis einschränkt. Ihre Leistungsfähigkeit, auch die der LWB, steht und fällt mit der Möglichkeit der Querfinanzierung des Engagements für bezahlbares Wohnen, durch ein vielfältiges Wohnungsangebot für alle Nachfragegruppen. Damit kann und sollte auch die Aufwertung der Großwohnsiedlungen verbunden sein, um auch dort eine soziale Durchmischung zu ermöglichen.
Mit Blick auf die Sicherung der Altersvorsorge sollte man es heute schon jungen Familien erleichtern Wohneigentum zu bilden. Dazu sind durchaus unterschiedliche Eigentumsformen vorstellbar.
Die Liste der zu bewertenden / aufzunehmenden Instrumente sollte hierbei nicht als abschließend verstanden werden. Es sollte Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sein, weitere Instrument aufzunehmen, die allen Nachfragegruppen dienen.
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