Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Für die aufgrund der aktuellen Pandemiesituation im Zusammenhang mit dem Auftreten des Coronavirus COVID-19 digital stattfindenden Sitzungen der öffentlichen Gremien der Ratsversammlung, zu denen ordnungsgemäß eingeladen wurde, wird ab dem 16.12.2020 Sitzungsgeld gemäß der Entschädigungssatzung gezahlt.
Räumlicher Bezug:
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Aufgrund der aktuellen Pandemielage und den dramatisch gestiegenen Infektionszahlen werden auch digitale Sitzungen der Ratsversammlung und öffentlich tagender Gremien einberufen. Für eine angemessene Entschädigung der Stadträte ist der Beschluss notwendig. Gleichzeitig soll er die Entschädigung für zukünftige digitale Sitzungen beschließender kommunaler Gremien klarstellten.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
nicht relevant
III. Strategische Ziele
Der Beschluss soll die größtmögliche Partizipation und Transparenz an und von politischen Entscheidungen auch in Pandemiezeiten absichern.
IV. Sachverhalt1. Anlass
siehe Eilbedürftigkeitsbegründung
2. Beschreibung der Maßnahme
Aufgrund des derzeitigen Pandemiegeschehens sind Präsenzsitzungen öffentlicher Gremien nur in dringend notwendigen Fällen abzuhalten. Um dennoch eine größtmögliche politische Partizipation zu ermöglichen, sollen auch in der Regel öffentlich tagende Gremien die Möglichkeit der digitalen Beratung nutzen können. Nach erfolgter Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung können in einer solchen digitalen Sitzung Beschlüsse gefasst werden, die eine Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung erfordern. Digitale Sitzungen sind außerdem geeignet, andere rechtlich mögliche Entscheidungswege, z. B. Eilentscheidungen und Umlaufbeschlüsse, transparent vorzubereiten. Damit können weiterhin notwendige Präsenzsitzungen auf ein Minimum reduziert werden. Die Vorbereitung und Teilnahme an einer solchen digitalen Sitzung erfordert einen vergleichbaren zeitlichen Aufwand wie eine Präsenzsitzung. Deshalb soll für solche Sitzungen eine Entschädigung nach der Entschädigungssatzung gezahlt werden.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Der Beschluss soll ab dem 16.12.2020 gelten.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine. Das Sitzungsgeld fällt in gleicher Höhe wie für Präsenzsitzungen an. Eine zahlenmäßige Erhöhung der Sitzungsanzahl ist nicht geplant.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
nicht relevant 6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
nicht relevant
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss können politische Mandatsträger nicht angemessen entschädigt werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |