Ratsinformationssystem
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Beschluss des Oberbürgermeisters vom 02.03.2021:
Räumlicher Bezug:
Stadt Leipzig - Schönefeld
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
entfällt
IV. Sachverhalt1. Anlass
Das Verkehrs- und Tiefbauamt plant die Instandsetzung des Straßenbereiches der Adenauerallee beidseitig zwischen Rohrteichstraße und Torgauer Straße. Die technische Grundlage für das Bauvorhaben bilden die entsprechenden Vorplanungen.
Der Straßenbereich der Adenauerallee beidseitig zwischen Rohrteichstraße und Torgauer Straße wurde 2003 gebaut und im Rahmen von Instandsetzungsmaßnahmen fortlaufend punktuell erneuert. Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung und des schlechten baulichen Zustandes der Fahrbahndecke sind dringend Deckenerneuerungsarbeiten erforderlich.
2. Beschreibung der Maßnahme
Durch die geplante Erneuerung der Asphaltdeckschichten können die im Fahrbahnbelag entstandenen Risse, Ausmagerungen und Verdrückungen sowie Aufwölbungen (Spurrinnen) beseitigt werden.
Durch die geplante Instandsetzung wird erreicht, dass der Oberbau des Straßenkörpers wieder ausreichend gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt ist und das Fortschreiten von Schäden in den darunterliegenden Tragschichten gestoppt wird. Die für die Beseitigung von später auftretenden, weitergehenden massiven Schäden entstehenden hohen Kosten und langen Bauzeiten unter Vollsperrung können dadurch vermieden werden. Gleichzeitig führt die Deckenerneuerung zu einer wesentlichen Erhöhung der Dauerhaftigkeit der Verkehrsanlage und dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Bauzeit beträgt nach derzeitigem Planungsstand ca. 7 Wochen und beginnt im September 2021.
Das Bauvorhaben soll mit wechselnder Verkehrsführung in 3 Bauabschnitten realisiert werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die Maßnahme werden Fördermittel über das Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragt. Grundlage ist die aktuelle Kostenschätzung mit Gesamtkosten einschließlich Baukosten und Ingenieurleistungen von 763.000 €.
Bei den Einzahlungen von Fördermitteln kann es zu Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch das LASuV nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil erhöhen.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
keine
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
Die Information der Öffentlichkeit erfolgt über Anlieger- und Pressemitteilungen sowie im Rahmen der Verkehrsführung mittels Hinweiszeichen bzw. auf Plantafeln.
7. Besonderheiten
entfällt
8. Folgen bei NichtbeschlussEntfällt
Anlagen:
Übersichtslageplan Lageplan - Baubereich
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