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Für den 6. Mai 2021 ist die Zwangsversteigerung des Grundstücks direkt am Connewitzer Kreuz (derzeit genutzt als Parkplatz) angesetzt.
Zulässig wären Wohnen, nicht störendes Gewerbe, Dienstleistungen, Einzelhandel, wenn er nicht großflächig ist. Eine darüber hinausgehende Regulierung oder Versagung von Vorhaben würde die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB voraussetzen. Dies ist derzeit nicht beabsichtigt.
Aufgrund fehlender Zugriffsmöglichkeiten hat die Stadt Leipzig bisher nur eine sehr allgemeine Vorstellung für das Areal. Im vom Stadtrat beschlossenen Flächennutzungsplan ist es als Teil einer Wohnbaufläche dargestellt. Konkretere Planungen existieren von städtischer Seite nicht.
Es handelte sich im Jahr 2016 um die Idee eines Architekten im Rahmen seiner Auftragsakquise. Diese Idee wurde vom Stadtplanungsamt geprüft und daraufhin von der Baubürgermeisterin zurückgewiesen. Sie spielte danach keine Rolle mehr. Auch eine aktuelle Hochhausplanung ist in der Stadtverwaltung nicht bekannt.
Ja, die Stadtverwaltung erwägt den Erwerb des Grundstücks.
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