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Sachverhalt:
Am 16. September 2020 trug Bürgermeister Rosenthal in der Diskussion zum Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen“ (VII-A-00898) vor:
„Sie wissen, dass wir ein Gutachten beauftragt haben, wo wir das genau analysiert haben. Wir haben einen Rechtsexperten, Professor Müller, gebeten, einmal mitzuteilen, was wir rechtlich denn dürfen. Das Gutachten ist fertig.“
Dieses Gutachten wurde ausschließlich im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung behandelt, einem nichtöffentlichen Gremium.
Unsere Frage dazu lautet:
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