Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister setzt sich vordringlich für die zivile Nutzung des internationalen Verkehrs- und Logistikdrehkreuzes „Flughafen Leipzig/Halle“ ein.
Räumlicher Bezug: Stadt Leipzig
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Innerhalb der Verwaltung bestehen keine unterschiedlichen fachlichen Beurteilungen.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
Der Verwaltungsstandpunkt entspricht dem strategischen INSEK-Ziel „Leipzig besteht im Wettbewerb“. Der Flughafen als leistungsfähige technische Infrastruktur dient der Entwicklung der Region um Leipzig/Halle.
IV. Sachverhalt 1. Begründung
Der Oberbürgermeister teilt das Anliegen der Antragsteller, sich für Frieden und Abrüstung in der Welt einzusetzen. Dies findet seinen Ausdruck unter anderem mit der Mitgliedschaft im internationalen Städtenetzwerk „Mayors for Peace“. Zuletzt setzte die Mayors for Peace-Flagge, eine weiße Taube auf grünem Grund, anlässlich des Inkrafttretens des Atomwaffenverbotsvertrags am 22. Januar 2021 vor dem Neuen Rathaus ein Zeichen der Unterstützung.
Diese Willenserklärung sollte sich aber auf Felder mit Zuständigkeit oder Einflussmöglichkeit beschränken. Der im Antrag geforderte Einsatz des Oberbürgermeisters hätte reinen Appellcharakter.
Der Flughafen Leipzig/Halle ist als Verkehrsflughafen des allgemeinen Verkehrs genehmigt. Der Airport dient dem Gemeingebrauch der Luftfahrt und ist damit allgemein zugänglich. Eine gesellschaftsrechtliche Einflussnahme auf den Flughafen ist nicht möglich, da die Stadt Leipzig keine Anteilseignerin der Flughafen Leipzig/Halle GmbH ist und somit keine Gesellschafterrechte oder Befugnisse gegenüber der Flughafen Leipzig/Halle GmbH besitzt. Bezogen auf die Mitteldeutsche Flughafen AG als Holding, an der die Stadt Leipzig 2,1 Prozent der Anteile hält, ist festzustellen, dass der Oberbürgermeister weder dazu aufgefordert werden kann, im Aufsichtsrat gegen das Unternehmensinteresse zu verstoßen noch aus dem Aufsichtsrat zu berichten. Selbst hoheitlich ist die Stadt Schkeuditz und nicht die Stadt Leipzig für den Flughafen Leipzig/Halle zuständig.
Die Stadt Leipzig profitiert stark vom Flughafen Leipzig/Halle mit seiner hochwertigen Infrastruktur im Passagier- und Frachtbereich. Diese dient der gesamten Region im internationalen Werben um Ansiedlungen von Unternehmen, wissenschaftlichen Instituten und Organisationen. Die erfolgreiche Ansiedlungspolitik trägt zum wirtschaftlichen Wachstum, der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region und zum Ausbau des internationalen Handels bei. Auch in der Überzeugung, dass dieser Handel die friedliche Kooperation stärkt, setzt sich der Oberbürgermeister weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten für die zivile Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle ein. Das schließt nicht aus, dass Transporte der Bundeswehr oder der Nato zu Missionen (insbesondere Friedensdiensten) im Auftrag der UNO am Flughafen Leipzig-Halle abgewickelt werden.
2. Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)
Entspricht bereits dem bestehenden Verwaltungshandeln und wird fortgeführt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |