Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug: Stadt Leipzig
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Die Eilbedürftigkeit ist gegeben, da dieser Beschluss Voraussetzung für die Fortsetzung der Förderung der beiden bestehenden Mehrgenerationenhäuser ist. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Jahre 2021-2028 fordert eine erneute Beschlussfassung. Ohne eine Beschlussfassung kann daher keine Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe Anlage) erfolgen. Der Beschluss sollte daher rasch erfolgen, um die Mehrgenerationenhäuser zu sichern.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht erforderlich.
III. Strategische Ziele
Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt, Gemeinschaftliche Quartiersentwicklung, Lebenslanges Lernen
IV. Sachverhalt1. Anlass
Mit Beschluss Nr. VI-DS-03437 vom 18.01.2017 hat sich die Stadt Leipzig zu den Mehrgenerationenhäusern „Haus Steinstraße“ und „Ariowitschhaus“ bekannt. Zur Fortsetzung der Förderung durch den Bund ist ein Beschluss der Kommune mit einem inhaltlichen Bekenntnis sowie der Kofinanzierung notwendig.
2. Beschreibung der Maßnahme
Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander (2021-2028) zielt darauf ab, einen Beitrag für gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen zu leisten und damit gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen. Dafür sollen die Mehrgenerationenhäuser zur Bewältigung der jeweils vor Ort bestehenden Herausforderungen des demografischen Wandels beitragen, vor denen insbesondere strukturschwache, aber auch strukturstarke Regionen stehen.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Das Förderprogramm läuft von 2021-2028, für den gesamten Zeitraum ist eine Kofinanzierung notwendig.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Mehrgenerationenhäuser erhalten die Förderung des BMFSFJ direkt. Es sind jährlich pro Mehrgenerationenhaus 10.000 Euro Kofinanizerung durch die Stadt Leipzig zu erbringen. Dies sind für beide Häuser insgesamt 20.000 Euro, welche im Haushalt des Amtes für Jugend und Familie eingeplant sind.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Keine.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
Keine.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Es erfolgt keine Förderung der Mehrgenerationenhäuser „Haus Steinstraße“ und „Ariowitschhaus“ durch das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Anlagen:Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen undJugend zum Beschluss der Vertretungskörperschaft über die kommunale Einbindung des Mehrgenerationenhauses
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