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Beschluss des Oberbürgermeisters vom 09.02.2021:
Nr. 7).
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Trifft nicht zu.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Trifft nicht zu.
III. Strategische Ziele
Trifft nicht zu.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Historie Mit Beginn der Spielzeit 1950/51 wurde auf Beschlussfassung der damaligen DDR-Regierung eine Vereinheitlichung der Kulturlandschaft vollzogen und unter eine gemeinsame Generalintendanz gestellt. Die in Leipzig etablierten Kunststätten Oper, Operette (Musikalische Komödie), Schauspiel und Jugendtheater (Theater der Jungen Welt) wurden zum Städtischen Theater Leipzig zusammengeführt und bis zur politischen Wende 1989 im Stile eines „Kulturkombinates“ betrieben. Im Zuge der Zusammenlegung der Theaterlandschaft wurde neben dem Bau eines neuen Operngebäudes (1956-1960) auch die Errichtung eines zentralen Funktionsgebäudes mit Innenstadtanbindung als Bühnen-, Dekorations- und Theaterwerkstatt beschlossen. Realisiert wurde der Neubau dieser Theaterwerkstätten in den Jahren 1951-1952 unter Verwendung von teilweise noch verwertbaren Baumaterialien des während des Luftangriffs am 4. Dezember 1943 zerstörten, alten Städtischen Theater (Natursteine im Untergeschoss, ehemalige Hinterbühne als Rollenboden usw.) und löste damit die bis dahin als eher unzureichende Lösung betriebenen Barackengebäude im Cottaweg ab. Bis heute dient das Gebäude als technisch-organisatorischer Bestandteil des Opern- und Theaterbetriebes der Stadt Leipzig neben der Unterbringung einer Verwaltung vor allem der Anfertigung und/oder Änderung von Kulissen bzw. Bühnenbildern und anderer Bühnendekoration sowie deren Aufbewahrung.
Die Theaterwerkstätten Dessauer Straße gehören zum Eigenbetrieb der Oper Leipzig und produziert, transportiert und lagert den gesamten Dekorationsbedarf mehrheitlich für alle Spielstätten der Stadt Leipzig. Die Nutzung erfolgt in einer solchen Weise, dass produktions- und auftragsbedingt vor allem handwerkliche und künstlerische Berufe in konservativer Ausprägung, ergänzt durch Verarbeitung moderner Materialien in herkömmlichen Technologien ausgeübt werden. Zusätzlich sind Lagerbereiche für Rohstoffe, Hilfsstoffe und Fertigware vorhanden.
Das auf einem innerstädtischen Grundstück nördlich des zentral gelegenen Hauptbahnhofes im Stadtteil Eutritzsch errichtete Ensemble der Theaterwerkstätten hält hierfür verschiedene Handwerksbereiche, einen umfangreichen Fundus sowie einen Verwaltungs- und Sozialtrakt vor. Der als reiner Zweckbau errichtete Bauwerk gliedert sich im Wesentlichen in drei Gebäudeteile:
Die Gebäudeteile zueinander bilden einen geschossübergreifenden Innenhof ab dem 1.OG aufwärts. Die Haupterschließung erfolgt über die angrenzende Dessauer Straße. Untergeordnet wird das Grundstück auch über die Zerbster Straße und die Hartz Straße erschlossen.
Seit der Errichtung der Gebäudekomplexe Theaterwerkstätten Dessauer Straße 21 in den 50er Jahren erfolgten im Rahmen von Werterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bis 1996 nur die dringendsten Reparaturen zur Erhaltung der Produktionsfähigkeit.
Im Jahre 1996 erfolgte dann erstmals eine größere Investition. Grund war die notwendige Energieträgerumstellung vom Wärmeträger Dampfversorgungsnetz auf Heizwasser.
Dafür wurde 1995 die erforderliche Gesamtplanung der neuen Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Elektrotechnik, MSR) sowie der zugehörigen baulichen Sanierung aller Gebäudeteile der Theaterwerkstätten als Vorplanungsunterlage erstellt.
Aus finanziellen Gründen gab es Abstriche an dieser Planung. Eine bauliche Sanierung der Gebäudeteile musste komplett gestrichen werden. Lediglich bautechnische Anpassungsarbeiten in den verschiedenen Gebäudeteilen verblieben in der Ausführung. Brandschutz- und sicherheitstechnische Maßnahmen erfolgten nur zu einem geringen Anteil im Gebäudekomplex Verwaltungs-, Werkstatt- und Magazingebäude.
Wie bereits oben erwähnt, konnte bis zum heutigen Zeitpunkt nicht weiter investiert werden. Der Betrieb der Theaterwerkstätten wurde bisher im Wesentlichen nur durch eigenfinanzierte Instandhaltungen und Reparaturen aufrechterhalten.
2. Beschreibung der Maßnahme
Die vorgesehenen Maßnahmen sind Bestandteil einer komplexen Sanierungs- und Modernisierungsstrategie im Rahmen der laufenden Gebäudeinstandhaltung und -instandsetzung. Sie unterscheiden sich hierbei nach ihrer Dringlichkeit.
Aktuell stehen folgende Baumaßnahmen zur Umsetzung an:
Die Maßnahmen begründen sich wie folgt und sind wie folgt zu bewerten:
DRINGENDE Maßnahmen 1. Verbesserung und Einhaltung des baulichen Brandschutzes lt. Brandschutzgutachten 2. Verbesserung des Arbeitsumfeldes
NOTWENDIGE Maßnahmen 3. Optimierung der Arbeitsorganisation 4. Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes
zu 1. Aufgrund der sich überwiegend bauzeitlich darstellenden Gebäudekonstruktion und Gebäudetechnik besteht allgemein im Gebäudekomplex mehr oder minder dringender Handlungsbedarf zur Herstellung und Einhaltung brandschutztechnischer Anforderungen für den Gebäudebetrieb. Mit Vorlage des hierzu erstellten Brandschutzkonzeptes des IBB – Ingenieurbüro Bautechnischer Brandschutz, Dipl. Ing. (FH) Marco Schmöller vom 16.11.2020 wurden die notwendigen Maßnahmen definiert und ihre bauliche Umsetzung im Gebäude vorgegeben. Wichtiger Bestandteil der notwendigen Brandschutzmaßnahmen ist die geforderte Unterteilung des Werkstattgebäudes in Rauchabschnitte. Die geforderte Trennwand im EG und 1.OG zwischen Schlosserei und Tischlerei (Montagehalle), unterteilt in die Rauchabschnitte RA 1 und RA 2, würde dann gleichzeitig die in diesem Flächenbereich befindliche Bestandslöschanlage ersetzen. Letztere kann mit Errichtung der Trennwand außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden. Dies ist insofern eine sinnvolle und wichtige Maßnahme, da die Löschanlage in bestehender Form aufgrund ihres Alters und der damit verbundenen, schwierigen Ersatzteilbeschaffung, Schwierigkeiten bei Wiederkehrenden Prüfungen und ihrer Funktionsweise (manueller Bedienung) ohnehin einer Modernisierung durch Ersatz bedurft hätte.
zu 2. – 4. Der Fußboden im Bereich Metallwerkstatt / Schlosserei stellt sich hinsichtlich seiner Bauweise als sehr inhomogen dar. Neben bauzeitlichen Betonflächen sind diverse Ausbesserungen mit Estrich sowie Teilflächen mit Holzpflasterung feststellbar. Eine Vielzahl an gerissenen Flächenbereichen und Ausbrüchen deutet auf eine entsprechende Instabilität bei Belastung (Umschlagtätigkeiten, Gabelstapler) hin. Die Flächenbereiche mit Holzpflasterung sind hinsichtlich des Brandschutzes (Schweißarbeiten!) sowie bzgl. ihrer Verschleißfestigkeiten sehr infrage zu stellen. Unebenheiten - wie bereits benannt - führen darüber hinaus zu Stolperfallen (Arbeitsschutz!) sowie aufwendigen Maßnahmen bei der Maschinenaufstellung. Bedingt durch den notwendigen Bau der Trennwand (siehe Pkt. 1) müssen Teilflächen des Fußbodens geöffnet und wieder verschlossen werden, was zu erneuten Ausbesserungen führt. Zudem ist im Zuge der Trennwanderrichtung eine Prozessbereichsoptimierung geplant (siehe Anlage Flächenbereichsplanung). In diesem Zusammenhang soll die Medienversorgung des Prozessbereichs und der Maschinenaufstellbereiche erneuert werden, was ebenfalls zu partiellen Öffnungen im Fußbodenbereich führt. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten soll die Fußbodenkonstruktion im Bereich Metallwerkstatt/ Schlosserei analog der bereits vor einigen Jahren erneuerten Fußbodenkonstruktion der benachbarten Holzwerkstatt / Tischlerei / Montagehalle vollständig erneuert werden.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten wurden nach DIN 276 berechnet.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
keine
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
keine 8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtrealisierung der umrissenen Maßnahmen werden die Forderungen aus dem Brandschutzgutachten nicht erfüllt. Eine erhöhte Brandgefährdung bleibt wegen fehlendem „Vorbeugendem Brandschutz“ weiterhin bestehen.
Anlagen:
- Auszug aus dem Brandschutzgutachten Schmöller - Flächenbereichsplanung - Fotodokumentation
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