Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
1. Der Zuschlag zur Bewerbung als Modellprojekt Smart Cities mit dem Vorhaben „Connected Urban Twins – Urbane Datenplattformen und Digitale Zwillinge für integrierte Stadtentwicklung“ (CUT gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg (Federführung für das Gesamtvorhaben) sowie der Landeshauptstadt München wird zur Kenntnis genommen.
2. Die für das Projekt in Leipzig anfallenden Gesamtkosten im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2025 betragen 9.777.692,31 €, wovon 6.355.500,00 € im Rahmen des Projekts über Fördermittel bereitgestellt werden (Förderquote von 65 %). Der insgesamt erforderliche städtische Eigenanteil beträgt 3.422.192,31 € (entspricht 35 %). Der Eigenanteil soll durch Bestandspersonal aus verschiedenen Ämtern sowie den Einsatz von Haushaltsmitteln in Höhe von 1.480.856,76 € (über die gesamte Projektlaufzeit) zur Verfügung gestellt werden. In den Haushaltsjahren 2021 und 2022 beträgt der erforderliche Eigenanteil 441.394,45 €. Für die Haushaltsaufstellung 2021/2022 ist ein entsprechender Mehrbedarf von 182.372,75 € in 2021 und 259.021,70 € in 2022 angemeldet. Aufwendungen und Erträge sind unter dem PSP-Element 1.100.57.1.0.06 (Digitale Transformation) verortet, für das Projekt wird ein Innenauftrag eingerichtet.
3. Für die Umsetzung sind insgesamt 15 Personalstellen vorgesehen. Davon werden 9,75 Personalstellen für die Projektlaufzeit (01.01.2021 bis 31.12.2025) befristet neu eingerichtet und befristet besetzt, für die verbleibenden 5,25 Personalstellen wird in Absprache mit den Amtsleitungen Bestandspersonal in den jeweils an der Umsetzung des Projektes beteiligten Fachämtern eingesetzt.
4. Der Oberbürgermeister wird dem Stadtrat beginnend mit IV. Quartal 2021 nach Abschluss von wichtigen Meilensteinen / Projektphasen über das CUT-Projekt berichten. Halbjährlich werden die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau sowie Wirtschaft, /Arbeit und Digitales über den Stand des Projektes informiert.
Räumlicher Bezug:
Gesamtstädtisch
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Es besteht kein interner Zielkonflikt.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Eine Entscheidung der Ratsversammlung kann nicht eingeholt werden, da aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus noch nicht geklärt ist, wann die nächsten regulären Gremiensitzungen stattfinden kann.
Die Vorlage wurde in den Ausschüssen mit positiven Vorvoten behandelt. Die Verzögerung der Entscheidung kann wesentliche Nachteile für die Stadt Leipzig mit einer Wechselwirkung in das städteübergreifende Konsortium des Gesamtprojektes haben.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht erforderlich.
III. Strategische ZieleDas Vorhaben „Connected Urban Twins – Urbane Datenplattformen[1] und Digitale Zwillinge[2] für integrierte Stadtentwicklung“ (CUT) trägt dazu bei, die Digitalisierung strategisch im Sinne einer integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung zu gestalten. Dank der Förderung durch den Bund hat die Stadt Leipzig so die Möglichkeit, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) "Leipzig 2030" formulierten Ziele an eine leistungsfähige Infrastruktur und integrierte Stadtentwicklung durch Nutzung, Bereitstellung und Visualisierung von Daten zu unterstützen. Dazu werden mithilfe des Kooperationsprojektes die bestehenden Ansätze zum Aufbau einer Urbanen Datenplattform mit personellen und finanziellen Mitteln unterstützt und darauf aufbauend ein Digitaler Zwilling der Stadt Leipzig entwickelt. Die Urbane Datenplattform stellt die Basisinfrastruktur für eine Vielzahl an integrierten Projekten im Arbeitsprogramm 2023 bereit und unterstützt auf Grundlage der „Smart City Charta“ der „Nationalen Dialogplattform Smart Cities“ die Stadt Leipzig auf dem Weg zu einer intelligenten, zukunftsorientierten Kommune.
Prädestinierte Anwendungsfälle einer solchen datenbasierten Infrastruktur sind insbesondere integrierte/fachübergreifende Projekte mit komplexen Maßnahmen und Zielebenen. Durch die bessere Datenbereitstellung und –aufbereitung kann einen Mehrwert in der Nutzung bspw. hinsichtlich der Effektivität und Qualität von Arbeits- und Abstimmungsprozessen und bei personellen Ressourcen in der Stadtverwaltung erreicht werden. Es ist nicht das Ziel, mit der Urbanen Datenplattform ein zentrales Datensammelbecken als monolithische Struktur aufzubauen, sondern ist ein System der Systeme und nutzt damit bestehende Datenbanken, -speicher und Analyseinstrumente.
Ein Beispiel dafür ist die Streckenplanung des Gesundheitsamts mit der COVID-19 Streckenplanung für Quarantäne-Kontrollen. Hier konnten aufwendige und Excel- und Google Maps gestützte Einzelplanungen für Kontrolleure durch eine Anwendung ersetzt werden.
Die Grundlage für die Umsetzung einer Urbanen Datenplattform und eines Digitalen Zwillings für die Stadt Leipzig ist der Beschluss „Ausbau einer Urbanen Datenplattform mit den Unternehmen der L-Gruppe vorantreiben“ (VII-DS-00012) sowie „Infrastrukturen der Digitalen Stadt: Urbane Datenplattform- Verständnispapier und weiteres Vorgehen (Projekt des AP 2023)“ (VII-DS-01374).
IV. Sachverhalt1. AnlassMit dem Beschluss der Vorlage „Bewerbung als Modellkommune im Rahmen des Förderprogramms "Modellprojekte Smart Cities" des Bundes“ (Nr. VII-DS-00968) vom 29.04.2020 hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig die Bewerbung als Modellkommune im Förderprogramm Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung[3] des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) beschlossen.Daraufhin hat die Stadt Leipzig zum 15.05.2020 unter Federführung des Referats Digitale Stadt (OE 82) mit der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Landeshauptstadt München mit dem Vorhaben „Connected Urban Twins – Urbane Datenplattformen und Digitale Zwillinge für integrierte Stadtentwicklung“ (CUT) einen gemeinsamen Antrag eingereicht. Die Federführung für das Gesamtvorhaben liegt bei Hamburg.Mit der Pressemitteilung des BMI vom 08.09.2020[4] wurde bekannt gegeben, dass die gemeinsame Bewerbung der drei Städte als Modellprojekt erfolgreich war. Gemäß Beschlusspunkt 2 der Vorlage „Bewerbung als Modellkommune im Rahmen des Förderprogramms "Modellprojekte Smart Cities" des Bundes“ (Nr. VII-DS-00968) erfolgt im Anschluss an die erste Stufe (Bewerbungsphase) die zweite Stufe des Antragsverfahrens: die formale Beantragung der Fördermittel bei der KfW.In der ersten Stufe erfolgte eine formale Prüfung aller Bewerbungen auf Vollständigkeit und Bewertbarkeit sowie eine fachliche Begutachtung durch jeweils zwei Fachgutachter anhand von zwölf Bewertungskriterien[5] und daraus die Ableitung der grundsätzlichen Förderwürdigkeit und die Förderempfehlung.In der zweiten Stufe werden die Fördermittel formal angefordert, es erfolgt keine erneute inhaltliche Prüfung der Bewerbung. Ergänzend ist eine Kurzbezeichnung der beabsichtigten Investitionsvorhaben sowie ein Projektablaufplan einzureichen.Gemäß Beschlusspunkt 3 der Vorlage „Bewerbung als Modellkommune im Rahmen des Förderprogramms "Modellprojekte Smart Cities" des Bundes“ (Nr. VII-DS-00968) erfolgt mit dieser Vorlage die Konkretisierung der Inhalte sowie der Förderbeträge.2. Beschreibung der Maßnahme
2.1 Rahmenbedingungen
Aufruf und Antragstellung
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hat 2019 das Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities - Stadtentwicklung und Digitalisierung“ aufgelegt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert deshalb unter der Programmnummer 436 integrierte Smart City-Strategien und deren Umsetzung mit Investitionen. Ziel des Förderprogramms sind lebenswerte und handlungsfähige Kommunen, die neue Technologien in den Dienst der Menschen und übergeordneter Ziele des Gemeinwohls stellen. Maßgeblich sind dabei die „Smart City Charta“ des Bundes (Anlage 1), die ein normatives Bild einer intelligenten, zukunftsorientierten Kommune entwickelt hat sowie die „Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“.
Antragsberechtigt waren kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit. Bei dem gemeinsamen Modellprojekt der Stadt Leipzig mit München und Hamburg handelt es sich um ein Kooperationsprojekt, für welches die Stadt Hamburg die Federführung übernimmt.
2.2 Inhalte des Förderantrags
Mit dem gemeinsamen Modellprojekt mit Hamburg und München wird auf eine bestehende Zusammenarbeit und existierenden Kooperationen im Rahmen des Deutschen Städtetages aufgebaut und diese intensiviert. Dreh- und Angelpunkt des städteübergreifenden Modellprojekts ist die gemeinsame Entwicklung miteinander verbundener digitaler Zwillinge als Weiterentwicklung der lokalen urbanen Datenplattformen. Ausgehend von den umfassenden Infrastrukturen und Erfahrungen der drei Städte werden die jeweiligen urbanen Datenplattformen und digitalen Zwillinge als technologische Herzstücke weiterentwickelt. Digitalisierung stellt sich damit in den Dienst der integrierten Stadtentwicklung.
Die Urbane Datenplattform ist die Grundlage für die Entwicklung und die Erstellung eines Digitalen Zwillings der Stadt Leipzig. Der Digitale Zwilling ist ein dynamisches, virtuelles, interaktives 3D-Stadtmodell und ermöglicht folgende Funktionen:
- Visualisierung („Augmented, Virtual oder Mixed Reality“ (AR, VR, MR)) in Verbindung mit einem 3D-Stadtmodell - Analyse und Simulation (unter Einbindung von Sensordaten und Prognosedaten) - Einbindung von KI (Künstliche Intelligenz)-Methoden
Ziel ist es, komplexe städtische Prozesse wie bspw. Entscheidungen der Stadtplanung im digitalen Zwilling transparent und durch digitale Formen der Bürgerbeteiligung mitgestaltbar zu machen. Geplant sind innovative Anwendungsfälle für aktuelle Herausforderungen in der Stadtentwicklung (siehe Maßnahme 2), bspw. in den Bereich Mobilität, Flächenmanagement und in der Stadtplanung, sowie die Konzeption und Erprobung neuer (digitaler) Beteiligungsformate (siehe Maßnahme 3).
Mithilfe dieses Modellprojekts wird das Ende 2020 vorzulegende Feinkonzept der Urbanen Datenplattform ab 2021 in den Hauptkomponenten Steuerung, Betrieb und Innovation umgesetzt. Gleichzeitig werden alle Mehrwerte einer Urbanen Datenplattform gemäß des Verständnispapiers zur Urbanen Datenplattform (VII-DS-01374) mit dem Projekt angestrebt:
- Datensouveränität über selbstbestimmte Dateninfrastruktur sichern - Datengestützte Anwendungen zur Unterstützung der integrierten Stadtentwicklung aufbauen - Stadtgesellschaft beteiligen und datenbasierte Innovation ermöglichen
Zum Aufbau der Urbanen Datenplattform und eines Digitalen Zwillings werden die Fördermittel neben der Einstellung von zusätzlichem Personal für notwendige Investitionen im Bereich IT-Technik und Sensorik (M1 und M2) für die Nutzung von Räumen zur Beteiligung (M3), die Einbindung wissenschaftlicher Einrichtungen (M4) und den Wissenstransfer (M5) genutzt. Um die dabei anfallenden Sachkosten zu decken, wird neben dem Fördermittelanteil der erforderliche Eigenanteil erbracht (siehe Kapitel 4, Finanzielle Auswirkungen).
Für das gemeinsame Konsortium ergeben sich fünf Maßnahmen (M1 bis M5), welche jeweils mit Arbeitspaketen untersetzt sind (vgl. Abb. 1):
Abbildung 1: Übersicht der fünf Maßnahmen (M1 bis M5) des Modellprojekts CUT sowie der zugehörigen Arbeitspakete. Projektverlauf bis 2025
Für die Umsetzung des Gesamtprojekts ist folgende Phasenplanung vorgesehen. Die Phasen
- Projektaufbau, - IST-Analyse und - Grobkonzeption, - Konzeption, - Implementierung, - Maintenance (Betrieb) und - Replikation (voneinander Lernen im Projektkonsortium)
sind aufeinander aufbauend und sukzessiv. Forschung, Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer erfolgen durchgehend projektbegleitend. Alle Städte des Konsortiums sind an allen Phasen der Projektumsetzung beteiligt.
In Bezug auf Maßnahme 2 „Innovative Anwendungsfälle für Stadtentwicklung“ (Punkt 2.3.2) ist bis zum zweiten Quartal 2022 die IST-Analyse sowie die Konzeption vorgesehen (vgl. Ablaufschema der Anwendungsfälle in Punkt 2.3.2). Abbildung 2: Phasenplanung des Gesamtprojekts. 2.2.1 Maßnahme 1: Urbane Datenplattformen und Digitale Zwillinge
Mit einer Urbanen Datenplattform soll ein System der Systeme aufgebaut werden. Damit werden bestehende Datenbanken, -speicher und Analyseinstrumente genutzt, Daten aus verschiedenen Quellen zueinander in Beziehung gesetzt und eine Weiterverarbeitung ermöglicht.
Die Urbane Datenplattform ist die Grundlage für die Entwicklung und den Aufbau eines Digitalen Zwillings der Stadt Leipzig. Der Digitale Zwilling ist ein dynamisches, virtuelles, interaktives 3D-Stadtmodell und ermöglicht folgende Funktionen:
- Visualisierung („Augmented, Virtual oder Mixed Reality“ (AR, VR, MR)) in Verbindung mit einem 3D-Stadtmodell - Analyse und Simulation (unter Einbindung von Sensordaten und Prognosedaten) - Einbindung von KI (Künstliche Intelligenz)-Methoden
Ziel ist es, komplexe städtische Prozesse wie bspw. Entscheidungen der Stadtplanung im digitalen Zwilling transparent und durch digitale Formen der Bürgerbeteiligung mitgestaltbar zu machen.
Beispiel Anwendungsfall Digitaler Zwilling in München Die Darstellung des Straßenraums wird um Verkehrsregeln und Verkehrsdaten ergänzt. Dadurch können Situationen analysiert und Simulationen durchgeführt werden. Man kann beispielsweise testen, wie sich die Änderung der Ampelschaltung, die Schaffung einer Fahrradspur oder der Neubau eines Tunnels in Stadtgebieten auf den Verkehr, die Schadstoffausbreitungen und somit auf die Luft auswirken.
Abbildung 3: Beispiel München – Ansicht des Stachus auf Basis des aktuellen 3D Modells und der Daten von der Luftmessstation vom Bayerischen Landesamt für Umwelt, Quelle: GeodatenService München.
Die Entwicklung des Digitalen Zwillings profitiert im Rahmen des Projektes stark von den Erfahrungen, welche bereits in Hamburg mit der Urban Data Platform und in München mit dem Projekt Digitaler Zwilling gemacht wurden. Zusätzlich dazu verfügt München zu verschiedenen Stadtentwicklungsfeldern über Zwillinge.
Im Gesamtkonsortium übernimmt Hamburg die Federführung für die Maßnahme 1 im Sinne einer übergeordneten Projektsteuerung und inhaltlichen Ergebnisverantwortung.
2.2.2 Maßnahme 2: Innovative Anwendungsfälle für Stadtentwicklung
In der Maßnahme 2 entwickeln und überprüfen alle drei Städte des Projektkonsortiums Anwendungsfälle, welche durch die Urbane Datenplattform und den Digitalen Zwilling möglich werden. Dabei soll ein regelmäßiger Austausch zu den jeweils entwickelten Anwendungsfällen stattfinden, um mögliche Synergien zu nutzen.
Die Anwendungsfälle werden in den Arbeitspaketen Energie- und Klimagerechte Stadtentwicklung, Räume mit besonderem Handlungsbedarf und Digitalisierung formeller und informeller Planungsinstrumente ausgewählt und umgesetzt. Mögliche Anwendungsfälle in der Stadt Leipzig sind bereits erfasst und als Anlage 4 beigefügt. Mithilfe des nachfolgend beschriebenen Vorgehen sollen die im Projekt umzusetzenden Anwendungsfälle entwickelt und überprüft werden.
Abgleich und Entwicklung von Anwendungsfällen im Projektverlauf
Bis zum zweiten Quartal 2022 sind die IST-Analyse und Konzeption der Anwendungsfälle vorgesehen. Die Definition der Anwendungsfälle in Leipzig werden anhand eines systematischen Ablaufschemas entwickelt und geprüft. So ist sichergestellt, dass der Bedarf der Ämter, der Abgleich mit bestehenden Digitalisierungsprojekten sowie der innovative Charakter des Gesamtvorhabens berücksichtigt ist: Abbildung 4: Ablaufschema zur Entwicklung und Überprüfung von möglichen Anwendungsfällen. Eine Erläuterung der genannten Anwendungsfälle findet sich in Anlage 4.
Dabei werden bestehende und geplante Digitalisierungsvorhaben in der Stadt Leipzig berücksichtigt. Nach Informationen des Hauptamtes werden die priorisierten Digitalisierungsprojekte (sogenannter "Digitalisierungsfahrplan") Ende des Jahres in einer eine Vorlage für die DB OBM vorgestellt. Ein Abgleich mit einer Liste (Entwurf) des Hauptamts hat ergeben, dass Teilprojekte und Schnittstellen im Rahmen des Projektes CUT integriert werden können, nämlich:
- Das Digitalisierungsvorhaben "Modernisierung Basisdienst CAFM/Weiterentwicklung des Know-hows im Bereich Building Information Modellig (BIM)" ist für eine enge Integration mit den im Projekt CUT geplanten Vorhaben geeignet. Im Rahmen des Projektes wird abhängig von den Anwendungsfällen im Einzelnen weiter konkretisiert, welche Anwendungsfälle mit der Fachanwendung Building Information Modeling eine Verknüpfung mit dem Basisdienst CAFM (Computer-Aided Facility Management) erforderlich machen.
Weitere Systeme aus nachfolgenden Projekten der Prüfliste Steuerungskreis Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung (DdV) müssen mit der GDI-L/UDP Daten austauschen, liegen jedoch außerhalb der definierten Anwendungsfelder des Projektes CUT:
- Bürgerdienst Serviceportal (Kommunikation läuft bereits über GDI und Serviceportal; Datenbereitstellung und -austausch z. B. Adressdaten, Bewohnerparken...) - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 4.0 (läuft bereits: Datenbereitstellung und -austausch über GDI-L, Editiermöglichkeiten zur räumlichen Erfassung Baulasten => Ausbau) - Digitalisierung Ordnungsamt (Datenbereitstellung bzw. -austausch über GDI-L/ UDP für u. a. Erreichbarkeitsanalysen, Schulpflichtüberwachung, Fachsoftware DISMA Branddirektion)
In der Prüfliste Steuerungskreis DdV sind lediglich Projekte enthalten, welche mit finanziellen oder personellen Ressourcen unterstützt werden sollen. Darüber hinaus hat bspw. das Amt für Geoinformation und Bodenordnung zwei Projekte angemeldet (Drohneneinsatz in der Stadtverwaltung, digitale 3D-Stadtgrundkarte sowie Zentraler Adressdienst). Diese stellen wichtige Digitalisierungsthemen dar und können nun im Rahmen des Projektes CUT bearbeitet werden.
Im Gesamtkonsortium übernimmt München die Federführung für die Maßnahme 2 im Sinne einer übergeordneten Projektsteuerung und inhaltlichen Ergebnisverantwortung.
2.2.3 Maßnahme 3: Neu Denken: Beteiligung der Stadtgesellschaft
Die Arbeitspakete dieser Maßnahme bauen auf Maßnahme 1 auf, indem die erforderlichen Softwarelösungen zur Beteiligung der Stadtgesellschaft mit der Maßnahme 1 und den dort implementierten Softwarelösungen abgestimmt werden. Die Stadt Leipzig setzt gezielt digitale Plattformen und Werkzeuge ein, um unterschiedlichen Akteur/-innen der Stadtgesellschaft attraktiven Zugang zu Informationen und Mitgestaltung zu gewährleisten. Die Maßnahme soll digitale Beteiligung gemäß den Zielen und Ansprüchen der Smart City Charta gleichberechtigt und diskriminierungsfrei gewährleisten.
Durch die gemeinsame Arbeit mit den Städten Hamburg und München werden neue Lösungen schneller und vielfältiger erprobt. Das Konsortium wird sich mit den folgenden Themenfeldern beschäftigen:
- Definition von Zielen zur Erweiterung von Strukturen, Methoden und Technologien für digitale Beteiligung zur aktiven Einbindung des Ideenpotentials aus Stadtgesellschaft, Forschung, Wirtschaft und lokalen Start-ups - Erprobung, Einsatz und Evaluation von innovativen Beteiligungsformaten und digitaler Tools aufbauend auf bestehenden Plattformen und Projekten, wie z. B. das in Hamburg bereits eingeführte und aktuell am Matthäikirchhof erprobte Digitale Partizipationssystem (DIPAS) - Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen zum Kompetenzaufbau für digitale Beteiligung in Verwaltung und Stadtgesellschaft, welche als Experimentierraum neue Technologien erlebbar und mitgestaltbar macht - Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Co-Kreation, Umsetzung und Evaluation innovativer co-kreativer Beteiligungsformate
Die potentiellen Anwender solcher Beteiligungsformate (z. B. Stadtplanung für Matthäikirchhof oder Wirtschaftsförderung für Wirtschaft und Start-ups etc.) werden bei der Zieldefinition und Entwicklung der Methoden einbezogen.
Im Gesamtkonsortium übernimmt Leipzig die Federführung für die Maßnahme 3 im Sinne einer übergeordneten Projektsteuerung und inhaltlichen Ergebnisverantwortung.
2.2.4 Maßnahme 4: Kooperation mit Wissenschaft & Forschung
Der innovative Ansatz im Rahmen des geplanten Modellprojekts erfordert einen intensiven Austausch mit Wissenschaft und Forschung. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der wissenschaftlichen Begleitung sowie der Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten:
- Umsetzung des Kooperationsbausteins Wissenschaft und Forschung im Projekt CUT als ein projektbezogenes Modul des künftigen Digital Campus Leipzig, um die begleitende Forschung und wissenschaftliche Evaluation zu gewährleisten - Weiterentwicklung von offenen Standards und Methoden durch den Abgleich von Anforderungen aus der Praxis und aktuellen Forschungsergebnissen - Verstetigung und Konkretisierung wissenschaftlicher Ansätze in belastbaren und realen kommunalen Szenarien - Entwicklung und Nutzung von Lösungen auf Basis von Schlüsseltechnologien wie z. B. KI, Internet of Things (IoT) / Sensorik/Aktorik, Virtual Reality (VR) / Augmented Reality (AR)
Im Gesamtkonsortium übernimmt Hamburg die Federführung für die Maßnahme 4 im Sinne einer übergeordneten Projektsteuerung und inhaltlichen Ergebnisverantwortung.
2.2.5 Maßnahme 5: Replikation & Wissenstransfer
Replikation und Wissenstransfer betreffen zwei unterschiedliche Ebenen. Die Städte mit Smart Cities-Modellprojekten im BMI-Förderprogramm verpflichten sich aktiv an einem regelmäßigen Wissens- und Erfahrungsaustausch mit anderen deutschen Kommunen teilzunehmen.
Dabei sollen neue Inhalte und methodische Ansätze geteilt werden:
- Schwerpunkt auf OpenSource, OpenKnowledge und Interoperabilität - Regelmäßige Veranstaltungen und Workshops mit dem Ziel Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch und Vernetzung - Bewertung der Lösungen im stadtweiten und überregionalen Kontext insbesondere nach ihrer Zukunftsfähigkeit, Skalierbarkeit und Übertragbarkeit - Wissenstransfer von Projekterkenntnissen in innovativen Formaten zu anderen Kommunen im Rahmen des Digital Campus Leipzig
Replikation und Wissenstransfer soll jedoch auch innerhalb der Stadt Leipzig gewährleistet werden. Dabei soll die Bürgerwerkstatt als Experimentierraum sowie die Einbindung des Digital Campus Leipzig unterstützen. Für eine schematische Darstellung der geplanten Replikation siehe Anlage 3.
Im Gesamtkonsortium übernimmt Leipzig die Federführung für die Maßnahme 5 im Sinne einer übergeordneten Projektsteuerung und inhaltlichen Ergebnisverantwortung.
2.3 Steuerung und Umsetzung
Das Referat Digitale Stadt übernimmt für die Stadt Leipzig die Gesamtsteuerung für die Umsetzung des Modellprojekts. Zu den Aufgaben gehören die Koordination aller lokal mitwirkender Akteure, die Zusammenarbeit im Städtekonsortium und die Umsetzung der Maßnahmen.
Aufgrund des Querschnittscharakters des Projekts und der betroffenen Themenbereiche (bspw. Dateninfrastruktur, Stadtplanung, Verkehrsplanung) werden abhängig von den in Maßnahme 2 entwickelten Anwendungsfällen verschiedene Ämter der Stadt Leipzig mit der Bereitstellung von Projektstellen in die Umsetzung einbezogen (siehe auch 5. Auswirkungen auf den Stellenplan). Die jeweils einbezogenen Ämter arbeiten im Rahmen der Erfordernisse des Projekts in den städteübergreifenden Arbeitsgruppen mit.
Weiterhin möchten sich die Lecos GmbH und Leipziger Gruppe am Projekt beteiligen. Die Zustimmung zu den jeweiligen Wirtschaftsplänen vorausgesetzt, erbringen diese Beteiligungsunternehmen den Eigenanteil. Für die Beteiligungsunternehmen ist ein anteiliges Projektbudget von bis zu 800.000 € eingeplant, der dafür erforderliche Eigenanteil beträgt bis zu 280.000 €. Die Planungen der Beteiligungsunternehmen haben bis dato noch keinen finalen Stand hinsichtlich der Inhalte und gremienseitigen Bestätigung und sind insofern als vorläufig anzusehen.
3. Realisierungs- / ZeithorizontDer Förderzeitraum des Modellprojekts beträgt fünf Jahre. Die Laufzeit ist vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2025 vorgesehen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Das Städtekonsortium, bestehend aus der Stadt Leipzig, Hamburg und München beantragt für das gemeinsame „Modellprojekt Smart Cities“ förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 32.420.769,23 €. Jede Stadt ist dabei für die Antragstellung und Abrechnung des eigenen Projektbudgets gegenüber der KfW verantwortlich.
Die für das Projekt bei der Stadt Leipzig anfallenden Gesamtkosten im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2025 betragen 9.777.692,31 €, wovon 6.355.500,00 € im Rahmen des Projekts über Fördermittel bereitgestellt werden. Dies entspricht einer Förderquote von 65 %. Damit beträgt der erforderliche städtische Eigenanteil insgesamt 3.422.192,31 € (entspricht 35 %). Der Eigenanteil soll durch Bestandspersonal (1.941.335,55 €) sowie den Einsatz von zusätzlichen Haushaltsmitteln (1.480.856,76 €) zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamtübersicht ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Die Finanzierung der Eigenmittel über Bestandspersonal (1.941.335,55 €) steuern die unter Ziff. 5 dargestellten Ämter über die gesamte Projektlaufzeit bei.
Der haushaltwirksame erforderliche Eigenanteil in Höhe von 1.480.856,76 € (für die gesamte Projektlaufzeit) wird durch das Referat Digitale Stadt erbracht. In den Haushaltsjahren 2021 und 2022 beträgt der haushaltswirksame erforderliche Eigenanteil 441.394,45 €. Dies ist in der aktuellen Haushaltsplanung 2021/2022 berücksichtigt und ein entsprechender Mehrbedarf von 182.372,75 € in 2021 und 259.021,70 € in 2022 angemeldet. Aufwendungen und Erträge sind unter dem PSP-Element 1.100.57.1.0.06 verortet, für das Projekt wird ein Innenauftrag eingerichtet.
Im Zuge der Projektumsetzung fallen ggf. noch nicht planbare Investitionskosten an, diese werden in diesem Falle aus dem Ergebnishaushalt übertragen. Die Deckung erfolgt aus Mitteln des Referates Digitale Stadt.
Der Zuschuss wird von der KfW für die Gesamtsumme der beantragten Mittel gewährt. Die Auszahlung erfolgt als Nachschuss alle sechs Monate in der Höhe der im entsprechenden Zeitraum tatsächlich angefallenen Kosten (Zuschussbetrag).
Die Budgetanteile der Beteiligungsunternehmen sind im Gesamtbudget enthalten. Im Falle einer Beteiligung sinkt die Belastung des städtischen Haushaltes um den entfallenden Eigenanteil, also um bis zu 280.000 € (siehe oben 2.3). Folgekosten Die zur Umsetzung der Urbanen Datenplattform entstehenden Kosten werden für die nächsten 5 Jahre (HH-Periode 2021/22, 2023/24, 1. Hälfte 2025) über die Fördermittel des Projektes CUT finanziert: dies betrifft personelle Mehrbedarfe (siehe Kapitel 5) zur Implementierung und eine 1. Betriebsphase sowie in den nächsten 5 Jahre anfallende erforderlichen Invest-Bedarfe, so lange sie den Förderzielen entsprechen.
Mögliche Folgekosten können strukturell entstehen durch Lizenzgebühren, den fortlaufenden Betrieb von IT-Infrastruktur, fortgesetzten Personalbedarf nach Überführung von Projektergebnissen in die Linie und die Beschaffung zusätzlicher Daten.
Diese Folgekosten werden im Zuge der fortlaufenden Evaluation festgestellt und im Rahmen des Zwischenberichts Ende 2022 transparent gemacht und notwendigenfalls zum Haushalt 2025/2026 angemeldet.
Effizienzpotentiale bei der Nutzung der Anwendungsfälle der Urbanen Datenplattform liegen in Wirksamkeits-/Wirtschaftlichkeitsgewinnen der täglichen Arbeit in der Verwaltung und den kommunalen Unternehmen sowie in einer höheren Entscheidungssicherheit/Fehlervermeidung, die auf besseren und gemeinsam nutzbaren Datenmodellen und digitalen Werkzeugen basiert. Der Umfang der Gewinne ist vom Anwendungsfall und der Ausgangssituation abhängig (u. a. Komplexität der unterstützten Entscheidungsprozesse, die Anzahl der Nutzer und die Häufigkeit der Nutzung).
Handlungsmöglichkeiten für den Fall, dass eine Verstetigung der UDP nach 2025 nicht durch städtische Mittel finanziert werden soll oder kann: Die Basisinfrastruktur kann auf den Stand von vor Projektbeginn (= aktueller technischer Standard 2020) zurückgefahren werden. Im Projekt werden keine (arbeits-) vertraglichen Verpflichtungen übernommen, die nicht zurückgefahren werden können.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Zur Umsetzung des Gesamtprojekts sind fünfzehn Stellen erforderlich und eingeplant. Davon werden 9,75 Stellen VZÄ (65 %) neu eingestellt, befristet auf die fünfjährige Projektlaufzeit. Diese werden über die Fördermittel finanziert. 5,25 Stellen VZÄ (35 %) werden als Eigenanteil durch Bestandspersonal zur Verfügung gestellt.
Die Aufteilung der Stellen innerhalb der Verwaltung ist wie folgt vorgesehen:
Im Folgenden sind die Bestandsstellen für den Eigenbeitrag mit Stellenplannummern benannt:
Die Arbeitsplatzbeschreibungen für die 9,75 zusätzlichen Stellen werden in der weiteren Vorbereitung des Projektstarts durch die zugeordneten Fachämter unter Koordination des Referates Digitale Stadt erarbeitet. Anschließend sind die Stellen durch das Hauptamt zu bewerten und einzurichten.
Bei der Bemessung der Personalkosten handelt es sich um Schätzungen, die exakten Personalkosten können erst nach der Bewertung der neuen Stellen und der Mitteilung zu den konkreten Bestandsstellen sowie unter Berücksichtigung von Tarifsteigerungen berechnet werden. Die Abstimmung dazu erfolgt mit dem Hauptamt bzw. Personalamt. Der Eigenanteil aus Personalbestandskosten kann dadurch ausreguliert werden, dass weitere Stellen aus Dez. VI (Amt für Geoinformation und Bodenordnung) in das Projekt einbezogen werden oder der Fördermittelabruf entsprechend reduziert wird.
Der Projektpool besteht aus Projektmanagern, welche flexibel für die notwendige Unterstützung der beteiligten Fachämter bei der Umsetzung der Anwendungsfälle (M2) eingesetzt werden sollen. Die aktuelle Abstimmung zu Anwendungsfällen zeigt, dass aus heutiger Sicht u.a. folgende Ämter bei der Umsetzung von Anwendungsfällen beteiligt sind: Stadtplanungsamt, Verkehrs- und Tiefbauamt und Amt für Gebäudemanagement. 6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist innerhalb des Projektes im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme 3: Neu Denken: Beteiligung der Stadtgesellschaft vorgesehen.
7. Besonderheiten
Nicht erforderlich
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss der Bezugsvorlage nimmt die Stadt Leipzig nicht an einem wegweisenden Kooperationsprojekt mit den Städten Hamburg und München teil. Die Fördergelder in Höhe von über sechs Millionen Euro zur Unterstützung und Umsetzung wichtiger anstehender Digitalisierungsprojekte in der Stadt Leipzig werden nicht in Anspruch genommen.
Anlagen:
Anlage 1: Smart City Charta des Bundes Anlage 2: Merkblatt der KfW zum Förderprogramm Anlage 3: Grafik der geplanten Vernetzung in dem Modellprojekt Anlage 4: Erläuterung der Anwendungsfälle
_____________________________________________________ [1] Die Urbane Datenplattform ist eine koordinierte Kernkomponente der digitalen Stadt bestehend aus technischen und organisatorischen Bestandteilen. Ziele der UDP sind der einfache Zugang zu urbanen Daten aus unterschiedlichen Quellen und die Mehrfachnutzung der analytischen Fähigkeiten vorhandener IT-Systeme und IT-Services. Die UDP ist darauf ausgerichtet, die zielgruppenspezifische Verfügbarkeit von Daten und Services zu ermöglichen, um zu informieren, Entscheidungen zu unterstützen oder zu treffen. Die urbane Datenplattform folgt dem Prinzip eines „Systems der Systeme“. [2] Digitale Zwillinge sind – vereinfacht gesagt – digitale Kopien materieller Objekte (wie Gebäude, Straßen, Gewässer) oder immaterieller Prozessketten (wie Verwaltungsabläufe, Bürgerbeteiligungen, Verkehrssteuerung). Der urbane Zwilling ist ein dynamisches, virtuelles, interaktives 3D-Stadtmodell der bspw. Sensordaten einbindet. Dieser kann von Expert/-innen und Bürger/-innen gleichermaßen genutzt werden und versetzt öffentliche Akteure in die Lage, schnellere, bessere und vor allem neu durchdachte Entscheidungen zu treffen. [3] Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung, Merkblatt 436 der KfW, abzurufen unter: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004472_M_436_Smart_Cities.pdf und als Anlage 2. [4] BMI, Pressemitteilung vom 08.09.2020, 32 Modellprojekte Smart Cities ausgewählt, Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/09/smart-cities.html, abgerufen am 08.09.2020. [5] Die Bewertungskriterien sind dem Merkblatt der KfW (Anlage 2) unter „Was wird gefördert?“ S. 2 ff zu entnehmen.
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