Die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum gemäß ANLAGE 1 wird beschlossen.
Die mit der „Museumkonzeption 2030“ vorgesehene Einführung der Entgeltfreiheit für die Dauerausstellung wird auf 2023 verschoben.
Die Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche werden zur Kenntnis genommen. Spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres ist durch die Verwaltung eine Nachkalkulation der Entgelte vorzunehmen.
Die Entgeltordnung tritt zum 01.01.2021 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2022 bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung.
Die bestehende Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum, Beschluss (DS-00587/14) vom 24.02.2016, wird mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aufgehoben.
Die Stadt Leipzig erlässt für die Benutzung der Ausstellungen, Veranstaltungen und Sammlungen des Stadtgeschichtlichen Museums Leipzig auf der Grundlage der §§ 28 Abs. 2 und 73 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit den §§ 9 bis 14 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der zurzeit geltenden Fassung eine privatrechtliche Entgeltordnung.
Die städtischen Museen sind im öffentlichen Interesse unterhaltene Einrichtungen der Stadt Leipzig, die Kulturgut sammeln, bewahren, erforschen und erschließen. Sie erfüllen und dienen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Die Museen führen Ausstellungen, Besichtigungen, museumspädagogische Programme, Vorträge und Sonderveranstaltungen durch. Für die kommenden zehn Jahre wurden nutzerorientierte und differenzierte Strategien entwickelt, die die Museen für die nächsten Jahre mit zeitgemäßen Arbeitsinstrumenten ausstatten. Was durch Museen an Wissen, Traditionen und Haltungen vermittelt wird, ist – und zwar in Natur und Geschichte ebenso wie in angewandter wie absoluter Kunst – elementares Rüstzeug demokratischen Handelns und engagierter Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen.
Diesem Anspruch und der unterschiedlichen Inanspruchnahme der Angebote entsprechend, wird eine aktualisierte Entgeltordnung für jedes Museum, hier für das Stadtgeschichtliche Museum, vorgelegt. Mit einer Vereinfachung und damit einer verbesserten Übersichtlichkeit der Entgeltordnung soll die Benutzerfreundlichkeit erhöht werden.
Bedingt durch die Corona-Krise und deren nachhaltigen Auswirkungen soll die Einführung der Entgeltfreiheit für die Dauerausstellungen in den städtischen Museen (eine Zielstellung der „Museumskonzeption 2030) nicht in 2021 eingeführt sondert auf das Jahr 2023 verschoben werden.
Die geplante Entgeltfreiheit für die Dauerausstellung soll mit der Entgeltordnung ab 2023 eingeführt und finanziell (mit den jeweiligen Einnahmeausfällen und möglichen Mehraufwendungen) kalkuliert werden.
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Ergebnishaushalt
Erträge
PE 2021/2022
je 659.400
1.100.25.2.0.03
Aufwendungen
PE 2021/2022 o. Personal
je 1.1773.740
1.100.25.2.0.03
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
x
nein
wenn ja,
Folgekosten Einsparungen wirksam
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Zu Lasten anderer OE
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen
Steuerrechtliche Prüfung
x
nein
wenn, ja
Unternehmerische Tätigkeit i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und 2B UStG
x
nein
ja, Erläuterung siehe Punkt 4 des Sachverhalts
Umsatzsteuerpflicht der Leistung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Bei Verträgen: Umsatzsteuerklausel aufgenommen
x
ja
Nein, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Auswirkungen auf den Stellenplan
Ja
x
Nein
Beantragte Stellenerweiterung:
Vorgesehener Stellenabbau:
Hintergrund zum Beschlussvorschlag:
Welche strategischen Ziele werden mit der Maßnahme unterstützt?
2030 - Leipzig wächst nachhaltig!
Ziele und Handlungsschwerpunkte
Leipzig setzt auf Lebensqualität:
Balance zwischen Verdichtung und Freiraum
Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur
Nachhaltige Mobilität
Vorsorgende Klima- und Energiestrategie
Erhalt und Verbesserung der Umweltqualität
Quartiersnahe Kultur-, Sport- und Freiraumangebote
Akteure:
Bürgerstadt
Region
Stadtrat
Kommunalwirtschaft
Verwaltung
Leipzig besteht im Wettbewerb:
Positive Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeitsplätze
Attraktives Umfeld für Innovation, Gründer und Fachkräfte
Vielfältige und stabile Wirtschaftsstruktur
Vorsorgendes Flächen- und Liegenschaftsmanagement
Leistungsfähige technische Infrastruktur
Vernetzung von Bildung, Forschung und Wirtschaft
Leipzig schafft soziale Stabilität:
Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt
Gemeinschaftliche Quartiersentwicklung
Bezahlbares Wohnen
Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote
Lebenslanges Lernen
Sichere Stadt
Leipzig stärkt seine Internationalität:
Weltoffene Stadt
Vielfältige, lebendige Kultur- und Sportlandschaft
Interdisziplinäre Wissenschaft und exzellente Forschung
Die Überarbeitung der Entgeltordnung war notwendig, da die aktuelle Entgeltordnung ausgelaufen ist. Gleichzeitig soll mit der neuen Entgeltordnung veränderten Nutzungsgewohnheiten Rechnung getragen und im Sinne der Besucher/-innen vereinfacht werden. Außerdem zieht die Überarbeitung der Entgeltordnung die Konsequenz aus den wichtigen Zielstellungen der „Museumskonzeption 2030“ (VII-DS-00236-NF-02), eine gemeinsame Ausrichtung der städtischen Museen und verbindende Ziele.
2.Beschreibung der Maßnahme
2.1. Vorbemerkung
In den vergangenen Jahren gab es in den kommunalen Museen eine Vielzahl von Veränderungen und Entwicklungen, die bei der Überarbeitung der Entgeltordnungen berücksichtigt worden sind. Auch haben die Museen ihre Entgeltregelungen soweit möglich aneinander angepasst. Unterschiede bestehen im Nutzer/-innen Verhalten, zum Beispiel bei den jeweiligen Bibliotheken.
Museen werden immer stärker zu Orten der Interaktion, die in der Lebenswelt der Menschen die klassischen sozialen Räume (Zuhause und Arbeitsplatz) ergänzen. Ähnlich wie Cafés, Bibliotheken oder Parks sind Museen zunehmend Plätze des Zusammenkommens und des sozialen Austausches. Es müssen daher neue Formate für ein diverser gewordenes und werdendes Publikum entwickelt und ein dialogisches und partizipatives Selbstverständnis begründet werden.
Ziel der Museen bleibt es, ihre Angebote weiter attraktiv und interessant zu halten und vor allem den Zugang für alle zu ermöglichen.
Die Vereinfachung und damit verbesserte Übersichtlichkeit der Entgeltkategorien soll dazu führen, die Besucherfreundlichkeit weiter zu erhöhen.
2.2. Entgeltordnung Stadtgeschichtliches Museum
Mit Beschluss vom 24.02.2016 (DS-00587/14) hat der Stadtrat die „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum beschlossen. Die Eintrittspreise sind ab 01.03.2016 in Kraft getreten mit einer Gültigkeit bis zum 31.12.2019 bzw. bis zum Zeitpunkt der Gültigkeit einer neuen Entgeltordnung.
2.3. Erläuterung der geplanten Änderungen
Bei den Entgelten für die Dauerausstellungsbereiche im Alten Rathaus und im Schillerhaus wird ab 2021keine Veränderungen zu den derzeit bestehenden Entgelten geben.
Für Sonderausstellungen im Haus Böttchergäßchen soll die Entgeltpflicht dahingehend angepasst werden, dass Eintrittspreise mit einer Spanne von 4,00 EUR bis 15,00 EUR (statt ab 4,00 EUR Vollzahler-Preis) angeboten werden, um dem unterschiedlichen Aufwand für die einzelnen Ausstellungen gerecht werden zu können (siehe Anhang 1 zur Anlage 1 Pkt. B).
Die bisher angebotenen Jahreskarten der städtischen Museen sollen entfallen, da diese bereits im Zeitraum der Gültigkeit der noch bestehenden Entgeltordnung zu keiner hohen Nachfrage geführt haben. Beispielsweise wurden in den Jahren 2017-2020 im Stadtgeschichtlichen Museum nur insgesamt 3 Jahreskarten (Vollzahler) verkauft.
Neu aufgenommen werden soll die Möglichkeit, im Rahmen von museumstypischen Kooperationsverträgen Ermäßigungen und damit individuelle Ticketpreise zu realisieren. Dies und die neue Möglichkeit, zu Marketingzwecken Freitickets verlosen/vergeben zu können (bis zu 100 Tickets pro Jahr), soll zu einer größeren Anzahl an Besucherinnen und Besuchern und damit auch zu Mehreinnahmen führen. Der gleiche Effekt soll durch die neue Möglichkeit von Einträgen in Gutscheinhefte (Zwei zum Preis von einem) erzielt werden (siehe EO § 5 Pkt. 2).
Die Ermäßigungsstufe bei Auszubildenden, Schülern und Studenten soll von 30 % auf 50 % steigen, um mehr jüngere Besuchergruppen zu gewinnen. Die generelle Entgeltfreiheit für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr bleibt bestehen (siehe EO § 5 Pkt. 1).
Die Ermäßigungsstufe für Inhaber der Leipzig-Card, Wehrdienstleistenden und Schwerbehinderten mit Ausweis nach § 4 Abs. 5 Schwerbehindertengesetz mit einem Behinderungsgrad am 50 % soll ebenfalls von 30 % auf 50 % steigen (siehe EO § 5 Pkt. 1).
Eine Nutzung oder Freischaltung von digitalen Sonderanwendungen oder Multumedia-Formaten soll künftig möglich sein. Dafür wird ein Entgelt bis max. 4,00 Euro erhoben (siehe Anhang 1 zur Anlage 1 Pkt. E).
Das Entgelt für die Ausleihe von Audioguide Geräten erhöht sich von 1,00 € auf 3,00 €(siehe Anhang 1 zur Anlage 1 Pkt. E).
Zur Klarheit soll eine Regelung zum Umgang mit Stornierungen von Führungsbuchungen in Kraft treten, um sehr kurzfristige Absagen möglichst zu vermeiden bzw. den entstandenen Aufwand der Vorbereitung vergüten zu können. Eine Stornierung von Führungsanmeldungen bis 3 Werktage vor dem Termin ist kostenfrei. Bei späterer Stornierung/Nichtinanspruchnahme erfolgt die Zahlung/Rechnungsstellung von 50 % der Führungsgebühr (siehe Anhang 2 zur Anlage 1 Pkt. 6).
Bei Führungen außerhalb der Öffnungszeiten werden die zusätzlich entstehenden Nebenkosten z.B. für Bewachung nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Für Kindergeburtstage oder Erwachsenenworkshops werden kostenintensiveres Material und höhere Personalkosten eingesetzt, daher wird der Preis leicht angehoben (siehe Anhang 1 zur Anlage 1 Pkt. D).
In der aktuellen Entgeltordnung werden mehrere Kategorien von Veranstaltungen (siehe Anhang 1 zur Anlage 1 Pkt. D) aufgenommen. So das Angebot - mehrtägige Kurse oder Kolleg-Veranstaltungen als Erwachsenenbildung. Hier beträgt das Entgelt max. 400 € pro Person.
Eine flexible Preisgestaltung für Veranstaltungen, die mit freien Mitarbeitern, Fremdfirmen oder unter Einsatz von besonders kostenintensivem Material durchgeführt werden, ist notwendig.
Zwingend notwendig für eine positive Zusammenarbeit und Realisierung eines praxistauglichen Museumsbetriebs ist die Entgeltfreiheit für Vertragspartner und Leihgeber (siehe EO § 5 Pkt. 2). Auch soll die Gebührenerhebung an Einrichtungen der Stadt Leipzig entfallen (siehe EO § 5 Pkt. 3).
Weiterhin erfolgt im Bereich der Entgelte für die Nutzung der Sammlungen des
Stadtgeschichtlichen Museums folgende Änderung:
Die Anfertigung von Reproduktionen (siehe Anhang zur Anlage 1 Pkt. 4) wurde auf eine Leistungsart reduziert (Scannen einer Vorlage bis Format A 3, Pro Vorlage 15,00 €).
Grund dafür ist, dass die anderen bisher angebotenen Leistungen wie z. B. Versenden von hochauflösenden Daten oder Ausdruck aus der Objektdatenbank, nicht mehr zeitgemäß und dem jetzigen Stand der Technik angepasst ist und durch digitale Arbeitsschritte ersetzt wurden.
2.4. Rechtliche Grundlagen der Entgeltordnung
Ermächtigungsgrundlage für die in ANLAGE 1 vorgeschlagene Entgeltordnung ist § 73 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), der die Grundsätze der Einnahmebeschaffung regelt.
Nach § 73 Abs. 2 SächsGemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen (§ 73 Abs. 2 Nr. 1 SächsGemO). Dabei hat die Gemeinde auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen (§ 73 Abs. 3 SächsGemO).
Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten wird durch die §§ 10 bis 14 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vorgegeben, die sinngemäß anzuwenden sind.
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Entgelterhebung liegen vor. Die Einnahmen aus privatrechtlichen Entgelten sind erforderlich, vertretbar und geboten. Der Grundsatz der Kostendeckung ist berücksichtigt. Die Dienstanweisung DA 12/2014 des OBM ist anzuwenden, allerdings hat die Ermittlung des Kostendeckungsgrades vor allem nachrichtlichen Charakter und zieht für den Bereich der Eintrittspreise keine kostendeckenden Entgelte nach sich. Bei der Festlegung der Entgelte in den kulturellen Einrichtungen wird vom Kostendeckungsgebot abgewichen, da es kommunalpolitisches Interesse ist, Kultur in Form von Museen, Theatern etc. allen Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Die Entgelte werden somit politisch festgelegt.
Die gemäß DA 12/2014 geforderte Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte ist aus ANLAGE 2 ersichtlich.
Kalkulationen (Vor- und Nachkalkulation) und Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche sind in den ANLAGEN 3 und 4 dargestellt.
2.5. Entgeltbemessung
In sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG kann das Entgelt entweder nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) oder nach den durch die Benutzung durchschnittlich verursachten Kosten bemessen werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SächsKAG können auch beide Kriterien miteinander verbunden werden.
Bei der Festsetzung der Entgelte des Stadtgeschichtlichen Museums wurden die anderen städtischen Museen in Leipzig und ähnlich profilierte Einrichtungen auf überregionaler und internationaler Ebene berücksichtigt.
2.6. Entgeltschuldner
Nach § 2 sind Schuldner des Benutzungsentgeltes alle Personen, die Leistungen des Stadtgeschichtlichen Museums in Anspruch nehmen. Bei Minderjährigen ist Entgeltschuldner der gesetzliche Vertreter.
2.7. Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen
Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen kommen nach § 5 der Entgeltordnung in Betracht.
3.Realisierungs- / Zeithorizont
Die Entgeltordnung soll zum 01.01.2021 in Kraft treten und bis zum 31.12.2022 gelten bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung auf Beschluss des Stadtrates.
4.Finanzielle Auswirkungen
Mit der Einführung der neuen Entgeltordnung ab 2021 sind keine Änderungen ausgehend von einer Situation wie vor 2020 zu erwarten.
5.Auswirkungen auf den Stellenplankeine
6.Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7.Besonderheiten keine
8.Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss der aktualisierten Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum Leipzig, wird die alte Entgeltordnung fortgeführt. Den oben genannten Ansprüchen und den vielfältigen Bedarfen entsprechend, wird keine aktualisierte Entgeltordnung in Kraft treten. Der Handlungsempfehlung, in der sich die Museen zueinander bekannt und verpflichtet haben, und damit die Weichen für eine erfolgreiche museale Arbeit im 21. Jahrhundert gestellt haben, wird nicht gefolgt.