Ratsinformationssystem
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Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der Ratsversammung:
Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 34.162 T€ Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 34.439 T€ Endergebnis des Erfolgsplanes -277 T€ Summe des Mittelzu-/abflusses aus laufender Geschäftstätigkeit aus dem Liquiditätsplan 940 T€ Summe des Mittelzu-/abflusses aus Investitions- tätigkeit aus dem Liquiditätsplan - 3.669 T€ Summe des Mittelzu-/abflusses aus Finan- zierungstätigkeit aus dem Liquiditätsplan 2.514 T€ Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 1.567 T€ Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 6.869 T€ Höchstbetrag der Kassenkredite 3.000 T€
Räumlicher Bezug:
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Entfällt.
I. Begründung der Eilfallkompetenz
Für das laufende Wirtschaftsjahr ist ein Nachtragswirtschaftsplan erforderlich. Dem Oberbürgermeister wurde am 16.12.2020 bei einem digitalen Meinungsaustausch mit den Stadträtinnen und Stadträten die Kompetenz zur Eilentscheidung übertragen.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Entfällt
III. Strategische Ziele
Der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe unterstützt den beschlossenen Eigentümerzielen mit seinen Einrichtungen die inklusive Leistungserbringung im Bereich der Kindertagesstätten. Durch die Versorgung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen wird deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt.
IV. Sachverhalt
1. Anlass
Gemäß § 13 Absatz 4 der Betriebssatzung ist ein Nachtragswirtschaftsplan erforderlich, wenn sich das geplante Jahresergebnis um mehr als 50 T€ verschlechtert. Für 2020 wird auf Grundlage der Ergebnisse per 30.06.2020 coronabedingt ein Jahresergebnis von -277 T€ prognostiziert. Daher ist ein Nachtragswirtschaftsplan unabdingbar.
2. Beschreibung der Maßnahme
Vorgelegt wird die Nachtragswirtschaftsplanung des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe für das Jahr 2020 mit einem geplanten Jahresergebnis von -277 T€, davon 97 T€ als nachhaltiger Verlust und 180 T€ als zusätzliche Personalrückstellungen, die in 2021 voraussichtlich wieder abgebaut werden können.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die vorgelegte Nachtragswirtschaftsplanung umfasst das Jahr 2020.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Wirtschaftsplanung liegen bestehende Verträge und Leistungsentgelte mit den Kostenträgern sowie Erwartungen für künftige Leistungs- und Entgeltverhandlungen zugrunde. Die Planung umfasst alle bekannten Maßnahmen zum Umgang mit der Pandemie/Pandemievorsorge.
Die Beziehungen zur Stadt unabhängig von Leistungsentgelten sind als haushaltswirksame Erträge und Aufwendungen dargestellt.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Keine.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
Die Aufstellung eines Wirtschaftsplanes erfolgt jährlich (§ 16 Abs. 1 S. 1 SächsEigBVO).6/6
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss der Vorlage würde der Vorgabe der SächsEigBVO/den Maßgaben der Betriebsatzung nicht entsprochen.
Anlagen: Anlage 1 – Nachtragswirtschaftsplan 2020 Anlage 2 – Planmappe 2020 Anlage 2a - Verpflichtungsermächtigung
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