Ratsinformationssystem
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Hier hat Herr Jung den ÄA in geänderter Fassung übernommen:
Beschluss:
1.Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gem. Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18 in der zur Zeit gültigen Fassung).
2. In der weiteren Planung ist eine Fassadenbegrünung sowie die Realisierung von Kunst am Bau zu berücksichtigen. Die betroffenen Fachausschüsse sind vor Abschluss der Leistungsphase 6 über die Ergebnisse zu informieren.
3. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 6.630.000 €. Der städtische Anteil beträgt 2.907.440 €.
4. Die Auszahlungen waren/sind im PSP-Element „GYM NB 2-F-SH Lützner Str.“ (7.0001503.700) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant/vorgesehen: bis 2020: 807.000 € 2021: 250.000 € 2022: 2.250.000 € 2023: 3.275.000 €. Die Einzahlungen sind im PSP-Element „GYM NB 2-F-SH Lützner Str.“ (7.0001503.705) in den Haushaltsjahren wie folgt vorgesehen: 2020: 1.489.020 € 2024: 2.233.540 € Die Aufwendungen sind im PSP-Element „Robert-Schumann-Schule“ (1.100.21.7.1.01.05, Sachkonto 42531000) wie folgt vorgesehen: 2023: 48.000 € Die Einordnung der Mittel ab dem Haushaltsjahr 2021 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 bzw. 2023/2024 innerhalb des Budgets des Fachamtes
5. Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sind folgende Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen: kassenwirksam 2022: 2.250.000 € kassenwirksam 2023: 3.275.000 €
6. Die im Haushaltsjahr 2023 entsprechend Anlage 1 anteilig i. H. v. 89.126 € sowie ab 2024 ff. i. H. v. 213.902 € pro Jahr anfallenden Folgekosten werden zukünftig innerhalb des Budgets des Fachamtes finanziert und durch das Fachamt entsprechend bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. Die beantragte Stellenerweiterung von 0,3 VzÄ Hausmeister und 0,6 VzÄ Hallenwart ist mit der Stellenplanung 2023/2024 zu entscheiden.
bis 2020: 807.000 € 2021: 250.000 € 2022: 2.250.000 € 2023: 3.275.000 €.
Die Einzahlungen sind im PSP-Element „GYM NB 2-F-SH Lützner Str.“ (7.0001503.705) in den Haushaltsjahren wie folgt vorgesehen:
2020: 1.489.020 € 2024: 2.233.540 €
Die Aufwendungen sind im PSP-Element „Robert-Schumann-Schule“ (1.100.21.7.1.01.05, Sachkonto 42531000) wie folgt vorgesehen:
2023: 48.000 €
Die Einordnung der Mittel ab dem Haushaltsjahr 2021 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 bzw. 2023/2024 innerhalb des Budgets des Fachamtes
kassenwirksam 2022: 2.250.000 € kassenwirksam 2023: 3.275.000 €
Die beantragte Stellenerweiterung von 0,3 VzÄ Hausmeister und 0,6 VzÄ Hallenwart ist mit der Stellenplanung 2023/2024 zu entscheiden.
Räumlicher Bezug: Stadtbezirk Alt-West, Stadtteil Altlindenau, LIGIS-ID: 012083g005
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Im Rahmen der Vorplanung wurden Abstimmungen bezüglich der städtebaulichen Einordnung der Sporthalle geführt, dabei wurde auch die Errichtung eines viergeschossigen Gebäudeteils an der Lützner Straße mit gemeinschaftlicher Nutzung durch die VHS diskutiert. Nach Abwägung wurde sich für eine Variante einer einzeln stehenden Sporthalle entschieden, wobei die Fläche an der Lützner Straße bis auf eine Zufahrt für einen späteren Verkauf/anderweitige Nutzung frei bleibt (siehe Anlage 2).
I. EilbedürftigkeitsbegründungDie Notwendigkeit einer eilbedürftigen Behandlung der Vorlage ist nicht gegeben.
II. Begründung NichtöffentlichkeitDie Notwendigkeit einer nichtöffentlichen Behandlung der Vorlage ist nicht gegeben.
III. Strategische ZieleDer Beschluss dient der Absicherung des Schulsports sowie der Gewährleistung des Vereinssports.
IV. Sachverhalt1. Anlass
1.1 Grundlagen / Beschlüsse Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen VI-DS-03932-DS-01 vom 17.05.2017
1.2 Ziel und Entwicklungskonzeption Die Robert-Schumann-Schule, Gymnasium in der Demmeringstr. 84, 04177 Leipzig (Stadtteil Altlindenau) wurde 1907 errichtet und 1996 saniert. Die Schule ist dreizügig und weist insbesondere hinsichtlich der naturwissenschaftlichen Fachunterrichträume, der Schülerspeisung und der Sportflächen ein erhöhtes Flächendefizit auf. Besonders die Sporthalle ist mit ca. 270 m ² wesentlich zu klein. Viele Klassen müssen bisher Sporthallen anderer Schulen nutzen. Für ein dreizügiges Gymnasium ist eine Zweifeldsporthalle mit einer Hallengröße von 990 m² erforderlich. In einem ersten Schritt soll eine Zweifeldsporthalle auf dem nahe gelegenen Grundstück Lützner Str. 112 errichtet werden. Das ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
In einem zweiten Schritt sollen die Mängel und Defizite am Schulgebäude u. a. durch Umbau und Erweiterung beseitigt werden. Dies wird Bestandteil einer späteren Beschlussvorlage.
1.3 Beschreibung des IST-Zustandes Die auf dem Schulgrundstück befindliche Turnhalle ist wesentlich zu klein und genügt nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen Sportunterricht. Auf dem vorhandenen Schulgrundstück in der Demmeringstr. 84 kann die Sporthalle aus Platzgründen nicht eingeordnet werden. Der Standort an der Lützner Str. 112, der durch den öffentlichen Grünzug zwischen Demmeringstr. und Lützner Str. in 5 Minuten erreichbar ist, bietet sich für den Sporthallenneubau an.
1.4 Ableitung des Bedarfs Die weiten Wege zu Sporthallen anderer Schulen erfordern einen hohen Zeit-, Aufsichts- und organisatorischen Aufwand. Mit dem Neubau der Sporthalle wird diese Situation erheblich verbessert. Der Schulstandort ist stabil.
1.5 Notwendigkeit / Dringlichkeit der Baumaßnahme Die Notwendigkeit des Vorhabens bestand schon seit 1996, als eine Sporthalle zur alleinigen Nutzung als Aula ausgewiesen und gestaltet wurde. Da die Schule eine volle Auslastung der drei Züge mit einer zeitweisen Überbelegung plant, ist diese Baumaßnahme umso dringender.
1.6 Alternativlösungen Nach Entscheidung für den Standort der Sporthalle gibt es keine Alternativen.
2. Beschreibung der Maßnahme
2.1 Städtebauliche Einordnung Die neue Sporthalle wird auf dem Gelände des ehemaligen Technikzentrums in der Lützner Str. 112 errichtet. Das Baugrundstück befindet sich im Hinterhof dieses Flurstücks und nutzt Teile des öffentlichen Grünzuges zwischen Lützner Str. und Demmeringstraße mit. Die Zufahrt zu den PKW-Stellplätzen als auch die Feuerwehrzufahrt muss von der Lützner Str. aus gewährleistet werden. Hier ist nach Fertigstellung der Sporthalle eine Veräußerung oder anderweitige Nutzung des Straßengrundstücks für eine Blockrandbebauung geplant. Die Durchfahrt ist dabei freizuhalten. Der fußläufige Zugang und der Fahrradverkehr erfolgen über den öffentlichen Grünzug zwischen Lützner Str. und Demmeringstraße.
2.2 Erläuterung der Planung Die Sporthalle ist ein eingeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude in Massivbauart. An den ca. 9,5 m hohen Hallenkörper schließt sich auf der Nord- und Westseite der ca. 4,4 m hohe Funktionaltrakt an. Das Dach erhält eine extensive Dachbegrünung.
Auf Grund der beengten Platzverhältnisse auf dem Grundstück können auf der verbliebenen Freifläche keine Außensportanlagen errichtet werden.
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276) - Abbruch der Bestandsgebäude - Altlastenentsorgung - Öffentliche Erschließung neu (unter der neuen Zufahrt) für Wasserversorgung, Gasversorgung, Schmutzwasserentsorgung, Strom und Telekommunikation - Eine Einleitung von Niederschlagswasser in das öffentliche Netz wurde von den KWL abgelehnt.
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276) - Baugrubenherstellung - Baugrundverbesserung - Flachgründungen mit Streifenfundamenten und Bodenplatte - Bauwerksabdichtung - Bodenbeläge aus Linoleum und Bodenfliesen, Sporthalle mit flächenelastischem Sportboden und Linoleum - Außenwände aus zweischaligem Mauerwerk mit Kerndämmung - Außentüren und Fenster als wärmegedämmte Metall-Glas-Konstruktion - Außenwandbekleidung: hinterlüftete Klinkerfassade mit Wärmedämmung aus Mineralwolle, an den Längsseiten tageslichtdurchlässige und blendfreie Glasfassade - Prallschutz in der Sporthalle - Tragende Innenwände: aus Mauerwerk - Nichttragende Innenwände und Vorsatzschallen in den Sanitärräumen aus Gipskarton - Innentüren - Innenwandbekleidungen (Farbanstrich und Wandfliesen im Funktionaltrakt, akustisch wirksame Wandverkleidung in der Halle) - Unterhangdecke in Teilbereichen des Funktionaltraktes - Dachkonstruktionen: Funktionaltrakt: Flachdach in Stahlbeton als Warmdach, Hallenbereich: Brettschichtholz-Parallel-Binder und Dachdeckung aus vorgefertigten Holzelementen (Flachdach als Warmdach) - Extensive Dachbegrünung - Dachausstiege und Rauchabzugsöffnungen als Dachluken - Allgemeine Einbauten (z. B. Umkleidebänke) - Besondere Einbauten (z. B. fest eingebaute Sportgeräte, Bodenmarkierungen, Trennvorhang)
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) Es erfolgt die Installation aller erforderlichen haustechnischen Gewerke im Gebäude: - Wasser und Abwasseranlagen - Wärmeerzeugung mit Gas-Absorptions-Wärmepumpe und Brennwertkessel - Wärmeversorgung mittels Fußbodenheizung - Lüftungstechnische Anlagen für die WC-, Umkleide- und Funktionsräume sowie den Hallenbereich mit Wärmerückgewinnung - Gebäudeautomation - Starkstromanlagen mit Niederspannungsschalt- und –installationsanlagen, Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung mit Zentralbatterieanlage, Blitzschutz- und Erdungsanlage - Informations- und sicherheitstechnische Anlagen mit Klingelanlage, Behinderten-Notruf, Uhrenanlage, elektroakustischer Anlage, Hausalarmanlage, Rauchabzugsanlage, Einbruchmeldeanlage und Datentechnik
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
Die Arbeiten in den Außenanlagen beinhalten im Wesentlichen: - die Oberflächenbefestigung der PKW-Stellplätze und deren Zufahrt, der Feuerwehrzufahrt, der Eingangsbereiche sowie der Fahrradstellplätze und des Weges zwischen den beiden Eingängen - die Verbreiterung, Befestigung und Anpassung des Weges im öffentlichen Grünzug „Felderwirtschaft“ von 2,60 m auf 3,40 m, um der zu erwartenden höheren Frequentierung gerecht zu werden - Erneuerung der Einfriedung und Ausstattung mit Drehtoren - Technische Anlagen in den Außenanlagen: Versickerungsanlage mit drei großen Speicherrigolen für das gesamte auf dem Grundstück anfallende Niederschlags-wasser; Rohrleitungsverlegung und Schächte für Schmutzwasserentsorgung, Wasserversorgung, Verlegen von Elektroleitungen und Ausstattung mit zwei Mastleuchten, Versetzen von Mastleuchten im öffentlichen Grünzug auf Grund der Wegeverbreiterung - Herstellen bzw. Überarbeiten der Pflanz- und Saatflächen einschließlich Ersatz-pflanzungen
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276) Die KG 600 umfasst die beweglichen Einrichtungsgegenstände (Lehrertische, Schränke, Regale) und beweglichen Sportgeräte.
2.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Maßnahme Mit dem Neubau der Sporthalle erfolgt eine nachhaltige Entwicklung des Schulstandortes der Robert-Schumann-Schule. Der Neubau bietet den baulichen und funktionalen Rahmen für einen modernen und zeitgemäßen Schul- und Vereinssport. Die Lehrer und Schüler erhalten optimale Bedingungen.
2.4 Eigentumsverhältnisse
2.5 Energiekonzept Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant.
Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten:
Energetischer Standard / Energiekonzept:
Nachweis zum Passivhaus: Der Passivhausstandard wurde untersucht.
Für die Mehraufwendungen zur Erreichung als Passivhausstandard gegenüber den Anforderungen der EnEV 2014/2016 wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt.
Fazit: Der Passivhausstandard ist wirtschaftlicher. Die Mehrkosten für den Passivhausstandard amortisieren sich nach ca. 16 Jahren.
Nachweis nach EnEV 2014, Anforderungen 2016: Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: Sporthalle
Energieträger: Folgende Energieträger wurden untersucht:
Fazit: Im Rahmen der Planung wurden verschiedene Energieträger auf Wirtschaftlichkeit untersucht. Im Ergebnis des Energieträgerentscheids wurde dem Energieträger Erdgas der Vorrang gegeben.
Hinweis: Nach Beendigung der Baumaßnahme wird die Wärmeerzeugung an die LKE verkauft und in den Sondervertrag „Wärmelieferung“ überführt.
Weitere erneuerbare Energien:
Energetische Maßnahmen zu Technischen Anlagen (KG 400)
Wärmeerzeugung und -verteilung: Die Wärmeenergieerzeugung erfolgt mit gasmotorischer Luft-Wärme-Pumpe für den Grundlastbetrieb und Gas-Brennwerttherme für den Spitzenlastbetrieb. Damit kann das Bauvorhaben das EEWärmeG 2011/2015 nach § 5 Abs. 4 erfüllen – Nutzung von Umweltwärme zur Deckung des Wärmeenergiebedarfes zu mindestens 50%. Die Heizleitungsdämmung erfolgt nach EnEV.
Warmwassererzeugung: Wärmeerzeugung wie vor beschrieben. Die Leitungsdämmung erfolgt nach EnEV.
Lufttechnische Anlagen: Es ist eine Lüftungsanlage für die Sporthalle und alle übrigen Räume geplant, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung von mindestens 75 %
Wasser/Abwasser: Es kommen Armaturen mit Wassermengenbegrenzung zum Einsatz. Die Dämmung der Warm- und Kaltwasserleitungen erfolgt gemäß EnEV.
Stark- und Schwachstrom: Im gesamten Objekt kommen blendfreie Leuchten mit LED-Leuchtmittel zum Einsatz. In den Fluren erfolgt die Steuerung mit Bewegungsmeldern.
2.6 Barrierefreies Bauen Es ist eine barrierefreie Gestaltung der Sporthalle geplant. - Schaffung von barrierefreien Zugängen zum Gebäude - Gestaltung von zwei der vier Umkleiden/Waschräume behindertengerecht - Einbau von Behinderten-WCs - Anordnung eines Behindertenstellplatzes am Eingang der Sporthalle - Barrierefreie Gestaltung der Freifläche
2.7 Fassadenbegrünung Fassadenbegrünung ist derzeit nicht geplant. Eine Prüfung wird i.R.d. Ausführungsplanung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und der aktuellen geplanten Baukonstruktion erfolgen.
2.8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen für die Gestaltung im Gebäudeinneren wird geprüft.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
4. Finanzielle Auswirkungen
(*) Die Gesamtkosten der Kostengruppe 600 beinhalten einen konsumtiven Anteil i. H. v. 48.000 €.
4.1 Finanzierungsplan Die Maßnahme ist förderfähig.
4.2 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan
Finanzhaushalt: PSP-Element „GYM NB 2-F-SH Lützner Str.“ (7.0001503.700)
Ergebnishaushalt: PSP-Element „Robert-Schumann-Schule“ (1.100.21.7.1.01.05), Sachkonto 42531000
Angaben in Euro brutto
* Im Haushaltsjahr 2018 erfolgten anteilige Auszahlungen i. H. v. 23.000 € für die Studie eines möglichen Erweiterungsbaus des Robert-Schumann-Gymnasiums im PSP-Element. Diese Maßnahme wird nun im PSP-Element „GYM EWB Demmeringstraße“ (7.0002052.700) abgebildet.
Die Fördermittel werden im Rahmen des Programms "Bildungsinfrastruktur" berücksichtigt. Die Antragstellung ist erfolgt. Der Bescheid ist noch ausstehend. Im Rahmen der im Januar 2020 in Kraft getretenen Schulinfrastrukturverordnung (SchulInfraVO) des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, erfolgt eine neue und angepasste Fördermittelberechnung analog der Verordnung. Es wird mit einer Höhe der Zuweisung von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ausgegangen. Demnach erfolgen die Auszahlungen i. H. v. 40 % der Zuweisungen nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides in 2020 und i. H. v. 60 % der Zuweisungen nach Vorliegen und Prüfen des Verwendungsnachweises durch den Fördermittelgeber voraussichtlich in 2024. Mit Vorlage VII-DS-00870 „Auslösung von Planungs- und Bauleistungen zur weiteren Umsetzung des Schul- und Kitabauprogrammes in 2020 i. V. m. überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO“ wurde der Mittelbedarf im Haushaltsjahr 2020 angepasst. Die zusätzlich i. H. v. 400.000 € bereitgestellten Mittel zur Auftragsbindung im Haushaltsjahr 2020, mit liquiditätswirksamen Abfluss in 2021, werden im PSP-Element „GYM NB 2-F-SH Lützner Str.“ (7.0001503.700) nur i. H. v. 250.000 € benötigt. Die restlichen Mittel zur Auftragsbindung können in 2020 anderen Maßnahmen bereitgestellt werden. Die geänderte Einordnung der Mittel für die Haushaltsjahre ab 2021 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 innerhalb des Budgets des Fachamtes.
Die Baupreissteigerung betrug in den letzten Jahren durchschnittlich ca. 3,5 % pro Jahr. Durch die gute konjunkturelle Lage der Bauwirtschaft i. V. m. den aktuellen bundesweiten Förderprogrammen ist eine Erhöhung der jährlichen Baupreissteigerung um 3 % zu erwarten. Bei mehrjährigen Maßnahmen mit großem Investitionsvolumen kann dies erhebliche Auswirkungen auf die dem Baubeschluss zugrundeliegende Kostenberechnung haben. Eine verbindliche Prognose der Baupreissteigerung ist jedoch nicht möglich, da hier auch insbesondere sehr starke saisonale Schwankungen auftreten können. Im Rahmen von Baubeschlüssen können die aus der allgemeinen Baupreissteigerung entstehenden Kostenerhöhungen nicht berücksichtigt werden bzw. würden Haushaltsmittel bei Nichtinanspruchnahme unnötig gebunden werden und für die Vorbereitung/Umsetzung anderer wichtiger Projekte in der Finanzplanung nicht zur Verfügung stehen. Des Weiteren können aber Kostenerhöhungen im Bauprozess zu erheblichen Verzögerungen führen: Sofern eine Anpassung des Baubeschlusses zur Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen notwendig ist, können bis zur Beschlussfassung ggf. keine Ausschreibungen vorgenommen werden und/oder Aufträge ausgelöst werden. Dies kann zu Verzögerungen von bis zu 3 Monaten führen.
4.3 VgV-Betrachtung / Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VgV geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wird für die Objektplanung und die Planung der Technischen Anlagen erreicht. Für diese Leistungsbilder wurde ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
4.4 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt.
Die Maßnahme der Vorlage ist ein Neubau.
Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2024
Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 01.08.23 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das Jahr der Inbetriebnahme betragen
4.5 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z. B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
BKI – Kennwertvergleich mit einem Neubau von Sporthallen (Dreifachhallen) 2019
Die etwas höheren Kosten der Sporthalle bezogen auf den BKI-Kennwert nach BGF resultieren aus folgenden Sachverhalten: - höhere Baukosten zur Erreichung des energetischen Standards eines Passivhauses (gemäß Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) - Dachbegrünung zur Verzögerung der Versickerung, da das gesamte Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert werden muss - verstärkte Tragkonstruktion des Hallendaches für die Aufnahme von Photovoltaikanlagen der Stadtwerke Leipzig (LKE) - Klinkerfassade anstelle eines kostengünstigeren WDVS, da langlebiger und in der Bauunterhaltung kostengünstiger.
5. Auswirkungen auf den StellenplanDie Maßnahme hat Auswirkungen auf den Stellenplan: Es werden 0,30 VzÄ Hausmeister + 0,60 VzÄ Hallenwart benötigt. Die beantragte Stellenerweiterung ist mit der Stellenplanung 2023/2024 zu entscheiden. 6. Bürgerbeteiligungbereits erfolgt geplant nicht nötig
Eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung im Gebäudeinneren wird in der Ausführungsplanung durchgeführt.
7. Besonderheitenkeine
8. Folgen bei NichtbeschlussDie Sporthalle wird auf Grund der steigenden Schülerzahlen dringend benötigt. Wird die Sporthalle nicht gebaut, müssen weiter die Sporthallen anderer Schulen mitgenutzt werden, was zunehmend schwieriger wird, da die Auslastung der anderen Schulen bereits ebenfalls sehr hoch ist.
Anlagen:Anlage 1 - Nutzungskosten (Tabelle 1) Anlage 2 - Auszug Liegenschaftskataster Anlage 3 - Entwurf Außenanlagen Anlage 4 - Grundriss EG Anlage 5 - Gebäudeschnitte Anlage 6 - Ansichten
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