Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die 11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung entsprechend Anlage wird beschlossen.
Beschreibung des Abwägungsprozesses: entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründung entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit entfällt
III. Strategische Ziele
Der Beirat Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau berät die Stadt Leipzig bei der Verankerung, Realisierung und Pflege von bildender Kunst im öffentlichen Raum. Die fach- und sachkundigen Mitglieder unterstützen die Stadt Leipzig dabei, bildende Kunst mit ihren verschiedenen Formen als qualitätsvollen Beitrag zur kulturellen Bildung anzubieten und deren Kraft für eine vielfältige wie offene Gesellschaft mit einer demokratischen Kultur in der Stadt Leipzig weiter auf hohem Niveau zu sichern.
In Bezug auf die INSEK-Ziele wird der Beirat Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau durch seine fach- und sachlich kompetente wie umsichtige Beratung der Stadt Leipzig eine hohe Qualität der Kunst im öffentlichen Raum und in der Baukultur sichern. Die vom Beirat zu unterstützenden partizipativen Umsetzungen von Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau werden quartiersnahe Kulturangebote ermöglichen. Durch den fach- und sachlich breiten Input aus dem Beirat wird die Kulturlandschaft der Stadt Leipzig sowohl in ihrer Vielfalt wie in ihrer Lebendigkeit befördert.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Die Strategie und Richtlinie für die Umsetzung von Kunst am Bau und im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig tritt am 01.01.2021 in Kraft. Im Teil 2 RICHTLINIE ist unter Paragraph 4.2. der Beirat Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau (Beirat) mitbeschlossen.
Gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 Sächsische Gemeindeordnung werden sonstige Beiräte durch die Hauptsatzung gebildet. Zur Errichtung des Beirates ist daher eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig erforderlich.
2. Beschreibung der Maßnahme
Die Hauptsatzung der Stadt Leipzig wird geändert und der Beirat für Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau aufgenommen (siehe Anlage).
Die Regelungen zur Zusammensetzung und den Aufgaben des Beirats werden zukünftig in die Neufassung der Hauptsatzung übernommen. Die Neufassung der Hauptsatzung ist derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung und soll im 1. Halbjahr 2021 in die Gremien gehen. Um die Arbeit des Beirats wie vorgesehen ab dem 01.01.2021 aufnehmen zu können, ist eine sofortige Hauptsatzungsänderung gemäß Anlage notwendig.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
4. Finanzielle Auswirkungen entfällt
5. Auswirkungen auf den Stellenplan entfällt
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten entfällt
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur „Strategie und Richtlinie zu Kunst am Bau und im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig“ könnte nicht erfolgen.
Anlage:
- Anlage: Änderung der Hauptsatzung im § 21 Absatz 2
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