Ratsinformationssystem
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Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der Ratsversammlung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vertrag zur „Leipzig-Pass-Mobilcard“ für die Jahre 2021-2028 gem. Anlage 2 abzuschließen.
Räumlicher Bezug:
Die Vorlage bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet Leipzig.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
entfällt
I. Begründung der Eilfallkompetenz
Dem Oberbürgermeister wurde am am 16.12.2020 bei einem digitalen Meinungsaustausch mit den Stadträtinnen und Stadträten die Kompetenz zur Eilentscheidung übertragen. Die Entscheidung zum Vertragsabschluss ist unaufschiebbar, da dieser zum 1.1.2021 abgeschlossen werden soll und noch ausgefertigt werden muss.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Entfällt
III. Strategische Ziele
Mit dem Angebot der Leipzig-Pass-Mobilcard soll einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gegeben und ihre Mobilität gewährleistet werden.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Mit dem Beschluss der Ratsversammlung vom 25.02.2009 (RB IV-1495/096) wurden die Voraussetzungen geschaffen, in der Stadt Leipzig ein Sozialticket (nachfolgend „Leipzig-Pass-Mobilcard“ oder „LPMC“) einzuführen, das Leipzig-Pass-Inhabern eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.
Der aktuell gültige Vertrag läuft zum 31.12.2020 aus (siehe VI-DS-06423 „2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ vom 12.12.2018). Die Aufrechterhaltung des Angebotes der Leipzig-Pass-Mobilcard ist erklärtes Ziel der Stadt Leipzig. Die LPMC wird seit ihrer Einführung gleichbleibend hoch genutzt. Monatlich wurden in den vergangenen Jahren 21.000 bis 23.000 Tickets verkauft. 2. Beschreibung der Maßnahme
Im laufenden Jahr verhandelten die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH und die Stadt Leipzig über eine Nachfolgeregelung zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ ab 2021. Dabei soll das derzeitige Finanzierungsverfahren beibehalten werden:
Der Vertrag wurde um Regelungen ergänzt, die sich aus den Anforderungen des europäischen Beihilferechts ergeben. Hierzu liegt eine rechtliche Stellungnahme der PWC (vgl. Anlage 1) vor, in der diese Anforderungen im Einzelnen erläutert werden.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 8 Jahren (1.1.2021-31.12.2028). Das Vertragsende ergibt sich aus dem Auslaufen der Betrauung der LVB mit der Erbringung von Verkehrsleistungen in der Stadt Leipzig zum 31.12.2028. Der Vertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Die Beschlussfassung zum vorliegenden Vertrag muss spätestens im Dezember 2020 erfolgen, um eine Nachfolgeregelung ab dem 1.1.2021 abschließen zu können. 4. Finanzielle Auswirkungen
Der prognostizierte jährliche Finanzbedarf beträgt 4.600.760,00 Euro (Fortschreibung des Planansatzes 2019/2020). Die Aufwendungen sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 im PSP-Element „Leipzig-Pass-Mobilcard“ (1.100.35.1.0.01.07),
Der tatsächlich notwendige Finanzbedarf ermittelt sich auf Basis einer zum 31.01. des Folgejahres für das vorangegangene Kalenderjahr durch die LVB vorzulegenden Spitzabrechnung.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
keine
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
Keine.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
-
Anlagen:Anlage 1: Stellungnahme der PWC zur Nachfolgeregelung Finanzierung Leipzig-Pass-Mobilcard
Anlage 2: Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“
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