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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags.
Räumlicher Bezug: Anger-Crottendorf
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
entfällt
IV. Sachverhalt1. Anlass
Antrag, die Zuwegung zu Strom- und Verteilerschränken der Stadtbeleuchtung in Anger-Crottendorf so auszustatten, dass diese für die Unternehmen zugänglich sind.
2. Beschreibung der Maßnahme
Wie auf den Bildbeispielen des Antrags gut dokumentiert ist, stellt das Zuparken der Schalt- und Verteilerschränke ein ganz praktisches Problem für deren Zugänglichkeit dar. Für die Wartung und Instandhaltung ist ein ungehinderter Zugang zu den Schränken erforderlich, aus diesem Grund sind Strom-und Straßenbeleuchtungsverteiler auch überwiegend in öffentlichen Verkehrsflächen / Gehbahnbereichen / Grünstreifen usw. angeordnet.
Es ist jedoch schon aus kapazitären und finanziellen Gründen keine Lösung, Gehwegbereiche besonders in Knotenbereichen zusätzlich umfangreich durch Poller abzusichern, da allein für die Schaltverteiler der öffentlichen Straßenbeleuchtung die Standorte von 1.040 Stück geprüft und ggf. gesichert werden müssten. Die Anzahl von Verteilern der Energieversorgungs- und Kommunikationsunternehmen übersteigt diese Zahl noch bei weitem.
Gegen eine zusätzliche Absicherung der Standorte mittels Poller oder Fahrradbügel als Lösung spricht zudem, dass dies als Einladung missverstanden werden würde, dass vor den Absicherungen weiter auf dem Gehweg geparkt werden könnte.
Auf Gehwegen darf jedoch entsprechend der StVO mit Kfz weder gefahren noch geparkt werden, so dass hier grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die durch den gemeindlichen Vollzugsdienst geahndet werden kann. Im Falle der Unzugänglichkeit von Schalt- und Verteilerschränken ist es daher den Wartungskräften möglich, den gemeindlichen Vollzugsdienst einzuschalten.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
entfällt
4. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
entfällt
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
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