Ratsinformationssystem
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Beschluss des Oberbürgermeisters vom 09.02.2021:
Die vorgeschlagene Wahlorganisation entsprechend der nachfolgenden textlichen Ausführungen wird beschlossen. Darunter:
2. Das Wahlgebiet wird entsprechend Anlage 2 in Wahlbezirke untergliedert. Das Amt für Statistik und Wahlen wird ermächtigt, eventuell notwendig werdende Änderungen vorzunehmen. 3. Die Briefwahlstelle wird für die Zeit vom 16.08.2021 bis 30.09.2021 mit messebaulichen Anlagen in der Unteren Wandelhalle eingerichtet. 4. Die Bereitstellung von Informationsmaterialien zu barrierefreien Wahlen wird unterstützt. 5a Für den Einsatz am bzw. unmittelbar um den Wahltag entsenden die Ämter und Referate die gemäß Anlage 3 Tabelle 1 erforderlichen städtischen Mitarbeiter für Wahlaufgaben. Die Bürgermeister und die Leiter der Ämter und Referate unterstützen dies durch die Entsendung geeigneten und ausreichenden Personals. Zusätzlich unterstützt das Personalamt den Prozess der Abordnungen operativ. 5b Für den Einsatz in der Briefwahlstelle im Neuen Rathaus vom 18.08.2021 bis 26.09.2021 (Wahltag) entsenden die Ämter und Referate insgesamt 50 städtische Mitarbeiter gemäß Anlage 3 Tabelle 2. Die Quoten für die Entsendung geeigneten Personals orientieren sich an der Größe der Dezernate gemäß Anlage 3. 6. Der ehrenamtliche Einsatz von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern wird aktiv durch die Stadtverwaltung gefördert. Dies geschieht auch durch kommunikative bzw. öffentlichkeitswirksame Maßnahmen. Sollte die Pandemiesituation es erfordern bzw. freiwillige Bereitschaftsmeldungen nicht ausreichen, stellen die Ämter und Referate Personen zum Zwecke der Wahlhelferberufung. Die Quoten orientieren sich an der Größe der Dezernate bzw. der Referate und Ämter (Anlage 4). 7. Die Wahlorganisation berücksichtigt insbesondere den Gesichtspunkt einer Maximierung der Pandemieresilienz sowie eine zu erwartende Steigerung im Briefwahlaufkommen. Entsprechende Mehrbedarfe werden mit der Bezugsvorlage VII-DS-02245-DS-01 eingebracht.
Beschreibung des Abwägungsprozesses: nicht relevant I. Eilbedürftigkeitsbegründungnicht relevant II. Begründung Nichtöffentlichkeitnicht relevant III. Strategische Zieletrifft nicht zu
1. AnlassGemäß Art. 39 Grundgesetz findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der zurückliegenden Wahlperiode statt. Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag auf Sonntag, den 26. September 2021, festgelegt (BGBl. I S. 2769). Anlage 1 enthält den Terminkalender für die Bundestagswahl 2021. Die Leitung der Wahl liegt beim Amt für Statistik und Wahlen, jedoch sind Vorbereitung und Durchführung Aufgabe der gesamten Stadtverwaltung. Die Abstimmung mit den in die Wahlorganisation einbezogenen Bereichen der Stadtverwaltung muss frühzeitig erfolgen, damit die Wahlaufgaben bei der Arbeits- und Urlaubsplanung berücksichtigt werden können. 2. Beschreibung der MaßnahmeNachfolgend werden die Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl 2021 unter Nutzung der folgenden Gliederung dargestellt: 1. Vorbemerkung Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag auf Sonntag, den 26. September 2021, festgelegt. Anlage 1 enthält den Terminkalender für die Bundestagswahl 2021. Die Leitung der Wahlen liegt beim Amt für Statistik und Wahlen, jedoch sind Vorbereitung und Durchführung Aufgabe der gesamten Stadtverwaltung. Die Abstimmung mit den in die Wahlorganisation einbezogenen Bereichen der Stadtverwaltung erfolgt frühzeitig, damit die Wahlaufgaben bei der Arbeits- und Urlaubsplanung berücksichtigt werden können. Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl erfolgen bei einem Andauern der COVID‑19-Pandemiesituation unter Berücksichtigung geeigneter Hygienemaßnahmen. 2. WahlorganeIn der Stadt Leipzig sind zur Bundestagswahl folgende Wahlorgane tätig: ein für die gesamte Stadt zuständiger Kreiswahlleiter und Kreiswahlausschuss sowie die für die Wahl in den Wahlbezirken zuständigen Wahlvorsteher und Wahlvorstände einschließlich der Briefwahlvorstände. Die Wahlorgane werden für die durchzuführende Bundestagswahl ernannt bzw. berufen.
2.1 Kreiswahlausschuss Für die Bundestagswahl 2021 wurden der Kreiswahlleiter Herr PD Dr. Christian Schmitt und seine Stellvertreterin Frau Dr. Andrea Schultz im September 2020 durch die sächsische Staatsregierung ernannt. Die Berufung der Mitglieder des Kreiswahlausschusses, sechs Beisitzer/-innen und sechs Stellvertreter/-innen, ist Aufgabe des Kreiswahlleiters. Die wesentlichen Aufgaben des öffentlich tagenden Kreiswahlausschusses bestehen in der Zulassung der Wahlvorschläge (Direktbewerber) und in der Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses.
2.2 Wahlvorstände Die Wahlvorstände und Briefwahlvorstände und deren Vorsteher/-innen werden von der Gemeinde bzw. vom Kreiswahlleiter berufen. Es wird vorgeschlagen, diese Aufgabe analog zu den Wahlen der letzten Jahre auf den Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen zu übertragen, welcher auch der Kreiswahlleiter ist. Das ist auch deshalb sinnvoll, da bis einschließlich des Wahltages erfahrungsgemäß noch Um- und Neuberufungen erforderlich sind. Zur Bundestagswahl werden acht ehrenamtliche Wahlhelfer pro Wahlvorstand eingesetzt; je sieben bilden einen Briefwahlvorstand. Für die insgesamt 406 allgemeinen Wahlbezirke wird eine Besetzung mit jeweils acht Wahlhelfer/-innen angestrebt. Diese Besetzungsstärke erlaubt die Arbeit im Schichtsystem. Weiterhin werden ca. 150 Briefwahlbezirke gebildet. Diese Zahl geht von einer deutlichen Steigerung der Briefwahlbeteiligung seit der letzten Bundestagswahl aus und folgt dem allgemeinen Trend eines steigenden Briefwahlaufkommens, zudem kann eine Anpassung des Wahlverhaltens im Zuge der COVID-19-Pandemie erwartet werden. Sollte das Pandemiegeschehen es erfordern und sich eine sehr hohe Briefwahlbeteiligung abzeichnen, wird die Anzahl der Briefwahlbezirke erhöht. Die endgültige Anzahl der Briefwahlbezirke wird auf Grundlage der Entwicklung des Pandemiegeschehens zum 28.06.2021 durch das Amt für Statistik und Wahlen festgelegt. Die Briefwahlvorstände arbeiten mit sieben Mitgliedern. Insgesamt müssen demnach unter Berücksichtigung einer Reserve rund 4 500 Personen zur Verfügung stehen. Die Vorsitzenden der Wahlvorstände sollen gemäß der Beschlussfassung der DB OBM Zunächst werden im Mai 2021 ca. 9 500 registrierte Wahlhelfer/-innen der Wahlhelferdatei des Amtes für Statistik und Wahlen angeschrieben, unter denen sich aktuell 1 200 städtische Bedienstete befinden. Weitere Werbeaktionen sowohl in der Bürgerschaft als auch gezielt in Institutionen öffentlichen Rechts werden ab Juni in Abhängigkeit von den Rückmeldungen erfolgen. Grundsätzlich wird wieder angestrebt, von Verpflichtungen ohne vorherige Bereitschaftsbekundungen der entsprechenden Personen abzusehen. Für den Eintritt folgender Situationen werden weitere Maßnahmen notwendig: - die Zahl der Bereitschaftsbekundungen reicht trotz intensiver Werbemaßnahmen nicht aus, um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu sichern; - durch eine fortwährende Pandemiesituation besteht die Gefahr, dass die Wahlvorstände durch zu wenig Personal nicht ordnungsgemäß ihre Aufgaben wahrnehmen können. In den oben aufgeführten Situationen werden die Ämter und Referate der Stadtverwaltung aufgefordert, geeignete Personen zum Zwecke der Wahlhelferberufung zu benennen. Dazu wird eine Quote festgelegt, durch die die Zahl zu benennender Personen ermittelt wird (vgl. Anlage 4). Die Grundgesamtheit besteht aus dem in VI-DS-02396 (Beschlusspunkt 3) festgelegten Personenkreis (Hauptwohnsitz in Leipzig, mind. E 9 bzw. vergleichbar oder mit Führungserfahrung). Nach § 6 Abs. 5 BWO hat die Gemeindebehörde die Wahlvorstände so über ihre Aufgaben zu unterrichten, dass ein ordnungsgemäßer Ablauf der Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses gesichert sind. Dazu werden schriftliche Schulungsunterlagen versandt. Wahlvorsteher, Stellvertreter und Schriftführer (über 1 500 Personen) erhalten zudem eine zweistündige Schulung. Die Organisation der Schulungen für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erfolgt bei andauernder Pandemiesituation unter Berücksichtigung geeigneter Hygienemaßnahmen. Darüber hinaus werden verschiedene weitere Schulungsmaterialien (Auszählübung, E-Learning usw.) zur Verfügung gestellt.
3. Wahlhelferentschädigung Die finanzielle Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer/-innen ist in der Wahlhelfer-Entschädigungssatzung (Drucksache VI-DS-06380) geregelt. Städtische Bedienstete erhalten zusätzlich einen Tag Freistellung. Die externen Objektverantwortlichen, die die Arbeit der Wahlvorstände unterstützen (z. B. Einrichtung des Wahlraums, Auf- und Abbau, Öffnen und Verschließen der Wahlräume), erhalten gemäß Wahlhelfer-Entschädigungssatzung eine Aufwandsentschädigung von 100 €. Tabellle 1 skizziert die Erstattungen für ehrenamtliche Wahlhelfer/-innen gemäß Wahlhelferentschädigungssatzung der Stadt Leipzig.
Tabelle 1: Erstattungsbeträge gemäß Wahlhelferentschädigungssatzung
4. Wahlkreise, Wahlbezirke, Briefwahlbezirke Das Wahlgebiet für die Bundestagswahl ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für die Wahl wird es in 299 Wahlkreise eingeteilt. Zwei der Wahlkreise entfallen analog zu 2017 auf die Stadt Leipzig: die Wahlkreise 152 Leipzig I und 153 Leipzig II. Mit Anwachsen der Leipziger Bevölkerung wächst auch die Zahl der Wahlberechtigten. Mit rund 460 000 Personen wird sie höher als zur Bundestagswahl 2017 (448 372) sein. Die Anzahl der Wahlbezirke erhöht sich gegenüber 2017 um 70 auf voraussichtlich 406 (siehe Anlage 2). Soweit es möglich war, wurden die Wahlbezirke der vorangegangenen Wahlen beibehalten. Auf einen Wahlbezirk werden im Durchschnitt knapp 1 100 Wahlberechtigte entfallen. Hinzu kommen ca. 150 Briefwahlbezirke, die so gebildet werden, dass Wahlergebnisse auf Ortsteilebene ausgewiesen werden können. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlraum, gelegen in einem Wahlobjekt, erforderlich. In einigen Wahlobjekten befinden sich bis zu sieben Wahlräume. Die Liste der Wahlobjekte ist Anlage 2 zu entnehmen. Bei den Wahlobjekten wird weitgehende Kontinuität zur Landtagswahl 2019 und OBM-Wahl 2020 angestrebt. Änderungen ergeben sich durch den Austausch von Wahlobjekten mit dem Ansinnen, räumliche Barrierefreiheit zu gewährleisten (für die Entwicklung der Barrierefreiheit von Wahlen in Leipzig siehe Punkt 7). Des Weiteren sind Änderungen erforderlich, da einige Objekte nicht mehr oder nun wieder zur Verfügung stehen oder anderweitig für die Wahlorganisation geeignetere Objekte zwischenzeitlich verfügbar sind. Sollten noch Änderungen beim Zuschnitt der Wahlbezirke und der Auswahl der Wahlobjekte notwendig werden, wird der Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen ermächtigt, diese vorzunehmen. Die Auszählung der Briefwahlergebnisse erfolgt in den Messehallen 1 und 2 des Agra-Messeparks Leipzig in Leipzig-Dölitz-Dösen (siehe näher 5.4). Da die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Änderung im Wahlverhalten nach sich ziehen, ist von einer erhöhten Briefwahlbeteiligung auszugehen. Dies erfordert deutlich mehr räumliche Kapazität bei der zur Verfügung stehenden Fläche, weshalb eine Nutzung des Agra-Messeparks für die Auszählung der Briefwahlstimmen am Wahlabend geboten ist. Die Auszählung der Wahlergebnisse ist grundsätzlich öffentlich. Die Anzahl der maximalen Zahl an Beobachterinnen und Beobachtern orientiert sich hierbei an räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten und gegebenenfalls erforderlichen Hygienemaßnahmen. Die Umsetzung erfolgt insbesondere in der Abwägung verschiedener Rechtsgüter im Spannungsfeld zwischen Wahlgesetzgebung, Wahlrecht sowie Recht auf körperliche Unversehrtheit im Falle einer andauernden Pandemiesituation. Sie wird in enger Abstimmung mit dem Landes- und Bundeswahlleiter geklärt.
5. Briefwahlstelle
Insgesamt ist vor dem Hintergrund eines allgemeinen Trends zur Briefwahl und insbesondere unter Annahme nachhaltiger Änderungen im Wahlverhalten – selbst nach Ende der COVID-19-Pandemie – von einem deutlichen Anstieg des Briefwahlaufkommens auszugehen. Dies erfordert eine angepasste Planung, die dieser Erwartung Rechnung trägt. In der Briefwahlstelle können Wahlberechtigte Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Sie können den Stimmzettel unmittelbar vor Ort ausfüllen und den Wahlbrief abgeben. Weiterhin werden in der Briefwahlstelle das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme bereitgehalten sowie – als zentrale Anlaufstelle für alle Wahlberechtigten – sonstige Auskünfte zur Wahl erteilt.
5.2 Untere Wandelhalle – „Front Office“ mit Garderobe und „Raum der Stille“ Die Einrichtung der Briefwahlstelle erfolgt in der Unteren Wandelhalle (sog. Front-Office). Die Barrierefreiheit ist über den behindertengerechten Zugang neben dem Haupteingang des Neuen Rathauses gewährleistet. Um eine dauerhafte Lösung für die Briefwahlstelle der Stadt Leipzig zu etablieren, die sowohl dem allgemeinen Trend einer steigenden Briefwahlbeteiligung gerecht wird als auch flexibel an variierende Anforderungen im Kontext von Pandemieresilienz und Briefwahlaufkommen angepasst werden kann, erfolgt die Einrichtung der Briefwahlstelle fortan temporär über messebauliche Anlagen. Die Installation erfolgt in einem zentralen Bereich innerhalb der Arkaden der Unteren Wandelhalle auf einer Fläche von 11 m x 20 m, die dem zu erwartenden Wähleraufkommen in der Briefwahlstelle Rechnung trägt und gleichzeitig eine Umsetzung von Hygienemaßnahmen auch bei hohem Wahlaufkommen erlaubt. Das Front-Office umfasst damit die temporär einzurichtende Briefwahlstelle, die Garderobe als Zwischenlager und Besprechungsraum sowie den sogenannten „Raum der Stille“ als Besprechungsraum für vertrauliche Rückfragen von Wählerinnen und Wählern. Die Räume werden in der Zeit vom 16.08.2021 bis 30.09.2021 für Einrichtung, Betrieb und Rückbau der Briefwahlstelle benötigt. Vorgesehen ist die Öffnung der Briefwahlstelle fünf Wochen vor dem Wahltag. Sie wird wie bei bisherigen Wahlen montags bis donnerstags jeweils 9 bis 18 Uhr und freitags von
5.3 Briefwahl Back-Office Im Back-Office-Bereich werden Versand sowie Vorsortierung und Lagerung der Briefwahlunterlagen vorgenommen, Wählerverzeichnisse abgeglichen sowie sonstige logistische Aufgaben im Zuge der Wahlorganisation umgesetzt. Diese Räumlichkeiten werden nicht für den Besucherverkehr genutzt. Aufgrund des erwartungsgemäß steigenden Briefwahlaufkommens besteht auch hier ein im Vergleich zu vorangegangen Wahlen erhöhter Raumbedarf. Für den Back-Office-Bereich der Briefwahlstelle werden folgende Räume in der Zeit vom 16.08.2021 bis 30.09.2021 genutzt: U 28, U 61-69 einschließlich der entsprechenden Flurbereiche und des Zugangs Lotterstraße im UG sowie als Reserve die Räume 129-137 in der Großen Fleischergasse. Die Nutzung erfolgt in der Zeit vom 16.08.2021 bis 30.09.2021.
5.4 Briefwahl-Auszählstelle Da die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Änderung im Wahlverhalten nach sich ziehen, ist von einer erhöhten Briefwahlbeteiligung auszugehen. Dies erfordert deutlich mehr räumliche Kapazität bei der zur Verfügung stehenden Fläche, weshalb eine Nutzung des Agra-Messeparks für die Auszählung der Briefwahlstimmen am Wahlabend geboten ist. Der Zeitraum für Einrichtung, Rückbau und Nutzung reicht vom 20.09.2021 bis zum 30.09.2021. Die Auszählung erfolgt am Wahlabend. Der gesamte Nutzungszeitraum ergibt sich aus der Notwendigkeit der räumlichen Ausstattung mit Mietmobiliar und gegebenenfalls der Berücksichtigung notwendiger Hygienemaßnahmen. Der Nutzungszeitraum nach dem Wahltermin wird für den Rückbau der Briefwahlauszählstelle sowie gegebenenfalls erforderliche Nachzählungen benötigt.
6. Organisation am Wahltag Am Wahlmorgen transportieren beauftragte Transportunternehmen die Wahlunterlagen in die Wahlobjekte. Das Sachgebiet Bürgertelefon nimmt am Wahlmorgen telefonische Anfragen allgemeiner Wahlvorständen und leitet sie mit einem Ticketsystem an das Wahlamt zur Endbearbeitung weiter.
Am Wahlabend werden die Schnellmeldungen der Wahlergebnisse ebenfalls vom Sachgebiet Bürgertelefon telefonisch entgegengenommen. Die Briefwahlergebnisse werden in der Briefwahlauszählstelle im Agra-Messepark Leipzig erfasst. Die Rücknahme der Wahlniederschriften und Wahlunterlagen erfolgt am Wahlabend im Wahllager Große Fleischergasse. Der Transport der Wahlvorsteher und der Wahlunterlagen aus den Wahlobjekten zurück in das Objekt Große Fleischergasse wird am Wahlabend grundsätzlich durch Taxen übernommen, die den Wahlvorsteherinnen und Wahlvorstehern bei Bedarf auch für die Heimfahrt zur Verfügung stehen. Aus Verkehrs-, Organisations- und Pandemiegründen wird durch das Amt für Statistik und Wahlen geprüft, ob eine Abholung der Wahlniederschriften in den Wahllokalen vor Ort durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter Einsatz von Sammeltaxen erfolgen kann. In diesem Falle erübrigt sich die Übergabe der Wahlniederschriften durch die Wahlvorstände im Wahllager im Objekt Große Fleischergasse. Das Ordnungs- und Sicherheitskonzept wird mit der Polizei und dem Ordnungsamt abgestimmt, insbesondere bzgl. Besonderheiten bei Wahlen unter Pandemiebedingungen.
7. Barrierefreie Wahlen Durch Vermeiden, Beseitigen oder Reduzieren von Barrieren soll allen Wahlberechtigten eine weitgehend gleichgestellte Wahlteilnahme ermöglicht werden. Neben den Anstrengungen des Amtes für Statistik und Wahlen ist für die Verwirklichung dieses Ziels die Mitwirkung der Behindertenorganisationen erforderlich, mit denen rechtzeitig vor dem Wahltag die Möglichkeiten für barrierefreie Wahlen abgestimmt werden. Folgendes ist vorgesehen: - Für kurze Wege werden vorzugsweise Wahlräume in Wohnnähe angeboten. Diese Zielsetzung wurde bereits bei vergangenen Wahlen berücksichtigt. Die minimale Entfernung eines Wählers bzw. einer Wählerin zum Wahlraum beträgt 0 Meter (für den Fall, dass die Wohnadresse identisch mit dem Wahlobjekt ist), die maximale Distanz beträgt 2 653 Meter. Eine Entfernung > 2km ergibt sich aber nur für 166 aus ca. 460 000 Wahlberechtigten. Im Mittel über alle Wählerinnen und Wähler (Median) beträgt die Distanz zum Wahlobjekt 323 Meter. Tabelle 2: Informationen zur Entfernung zum Wahlraum
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Stadt Leipzig, eigene Berechnungen; Basis der Angaben ist Distanz in - Es wird angestrebt, möglichst viele Wahlräume mit barrierefreiem Zugang einzurichten, allerdings ist dies nicht in allen Wahlobjekten möglich. Dieses Ziel wird kontinuierlich in Abstimmung mit den Behindertenvertretungen und operativ durch Instandsetzung sowie Wechsel von aktuellen Wahlobjekten verfolgt. Für die Bedienung von Aufzügen und für Lotsentätigkeit werden in ausgewählten Wahlobjekten Unterstützungskräfte bestellt. Abbildung 1 veranschaulicht die kontinuierlichen Bestrebungen, den Anteil an barrierefreien Wahlmöglichkeiten zu erhöhen. Für die Bundestagswahl 2021 ist davon auszugehen, dass der Anteil an Wählerinnen und Wählern, die – in Relation zu allen Stimmabgaben – barrierefrei wählen können, deutlich über 60 % liegen wird. Näher skizziert die Abbildung den Status Quo der Barrierefreiheit (Stand 12/2020) auf Grundlage der Wahlbeteiligung der Bundestagswahl 2017. Abbildung 2 stellt den Anteil an barrierefreien Wahllokalen dar. Im Gegensatz zu Abbildung 1 berücksichtigt Abbildung 2 nicht die Möglichkeit der Stimmabgabe vor Ort in der Briefwahlstelle, die ebenfalls barrierefrei möglich ist. In beiden Abbildungen sind darüber hinaus postalische Stimmabgaben per Briefwahl nicht berücksichtigt.
Abbildung 1: Anteil barrierefreier Stimmabgaben nach Wahlgang
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Stadt Leipzig, eigene Berechnungen
Abbildung 2: Anteil barrierefreier Wahllokale (exkl. Briefwahlstelle) nach Wahlgang *) Angaben auf Basis der Quote an barrierefreien Wahllokalen im Dezmeber 2020 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Stadt Leipzig, eigene Berechnungen - Im Online-Angebot des Amtes für Statistik und Wahlen unter www.leipzig.de/wahlen „Wahllokal-Suche" können sich die Wahlberechtigten über ihren Wahlraum und dessen Barrierefreiheit informieren. Den Behindertenorganisationen werden die benötigten Informationen bereitgestellt. - Alle Wahlberechtigten, die den Wahlraum nicht persönlich aufsuchen können, können per Briefwahl wählen oder gegebenenfalls mit Wahlschein in einem anderen (barrierefreien) Wahlraum ihres Wahlkreises. - Mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband wird abgestimmt, inwieweit Blinde und Sehbehinderte unterstützt werden können. - Analog zu vorangegangenen Wahlen ist die Bereitstellung einer Broschüre in einfacher Sprache geplant. 8. ÖffentlichkeitsarbeitIm Leipziger Amtsblatt werden die amtlichen Bekanntmachungen zu den Wahlen sowie andere Wahlinformationen veröffentlicht. Weiterhin werden Pressemitteilungen zu aktuellen Wahlthemen herausgegeben. Am Wahlabend werden im Neuen Rathaus die eingehenden Wahlergebnisse auf einer Großleinwand präsentiert, ergänzt durch die öffentliche Wahlberichterstattung über Fernsehgeräte. Weiterhin gibt es Auskunftsplätze, an denen man sich gezielt über die Leipziger Ergebnisse informieren kann. Ein Fortbestehen der Pandemiesituation kann hier möglicherweise Beschränkungen erforderlich machen. Im Internet werden unter www.leipzig.de/wahlen sukzessive unter anderem eingestellt: die amtlichen Bekanntmachungen, Informationen und Formulare für Wahlvorschlagsträger, Informationen und Anträge zur Briefwahl, die aktuelle Briefwahlbeteiligung, die Wahlobjekt-Suche, der Musterstimmzettel, Informationen zur Barrierefreiheit und zur Wahlwerbung sowie am Wahltag die zwischenzeitliche Wahlbeteiligung und am Wahlabend die Wahlergebnisse. Ein wichtiges Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist die Aktivierung der Wahlberechtigten. Dazu erfolgen wie bei bisherigen Wahlen ein Wahlaufruf im Amtsblatt und ein Anschreiben an die Erstwähler durch den Oberbürgermeister, ggf. mit Beteiligung des Jugendparlaments. Denkbar ist weiterhin eine Videobotschaft des Oberbürgermeisters. Darüber hinaus wird eine Agentur mit der Erstellung eines Image-Film beauftragt, der Fragen im Kontext der Briefwahl in den Blick fassen soll. Ziel ist eine Verteilung der Botschaften in gängigen Medien.
9. Wahlstatistik Es wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Diese ermöglicht Aussagen darüber, wie die Wahlberechtigten, unterschieden nach Geschlechter- und Altersgruppen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben und wie sich die abgegebenen Stimmen auf die Bewerber/-innen und Parteien verteilen. Das Statistische Landesamt Sachsen wird für die repräsentative Wahlstatistik eine noch näher zu bestimmende Anzahl an Wahlbezirken in der Stadt Leipzig auswählen. Die Wahlberechtigten werden in den Wahlräumen der ausgewählten Wahlbezirke auf die Rechtmäßigkeit der Erhebung ausdrücklich hingewiesen. Außerdem wird in den repräsentativen Wahlbezirken die Wahlbeteiligung ab 10 Uhr aller zwei Stunden erhoben und online veröffentlicht. Vor dem Hintergrund einer Verpflichtung der Erfassung repräsentativer Wahlstatistik erfolgen entgegen der OBM-Wahl keine umfassenden Wahltagsbefragungen im Zuge sog. Exit Polls. Unabhängig davon führen Meinungsforschungsinstitute (voraussichtlich Forschungsgruppe Wahlen und infratest-dimap) in ausgewählten Wahlbezirken Wählerbefragungen für die Hochrechnungen von ARD und ZDF durch.
10. Einsatz städtischen Personals und InfrastrukturEine Wahl ist ohne umfangreiche Unterstützung der Stadtverwaltung und Bürgerschaft nicht organisierbar. Grundsätzlich ist dabei zwischen folgenden Tätigkeiten zu unterscheiden: (1) Aufgaben, die die Verwaltung bei Wahlen zu leisten hat (Betrieb der Briefwahlstelle, Entgegennahme von Unterlagen und Wahlergebnissen (Schnellmeldung), weitere logistische Aufgaben, technische Angelegenheiten) (2) Aufgaben, für die der Gesetzgeber den Einsatz der Bürgerinnen und Bürger im Zuge einer ehrenamtlichen Tätigkeit vorgesehen hat. Dies umfasst insbesondere den Einsatz in den Wahlorganen, näher den allgemeinen Wahlvorständen und den Briefwahlvorständen. Das Amt für Statistik und Wahlen, das auch die Aufgaben des Büros des Wahlleiters übernimmt, hat für die Wahlorganisation die Federführung. Zur Bewältigung der umfangreichen Aufgaben werden insbesondere Leistungen und personelle Unterstützung folgender Bereiche der Stadtverwaltung benötigt. Für die unter (1) genannten Aufgaben kommen insbesondere folgende Ämter zum Einsatz. Hauptamt:
Ordnungsamt:
Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Amt für Gebäudemanagement, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Stadtkasse, weitere Ämter der Dezernate VI und VII:
Amt für Gebäudemanagement, Amt für Jugend und Familie, Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, Branddirektion, Liegenschaftsamt:
Personalamt:
Für die unter (2) genannten ehrenamtlichen Aufgaben vgl. Kap. 2.2 und Anlage 4. Für die unter Kap. 5. genannten längerfristigen Aufgaben in der Briefwahlstelle vgl. Anlage 3 Tabelle 2.
Anlage 1: Terminkalender Anlage 2: Wahlbezirksverzeichnis Anlage 3: Personalbedarf: Abordnung zur Unterstützung der Wahlorganisation Anlage 4: Personalbedarf: Tätigkeit als Wahlhelferin/Wahlhelfer
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