Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
1. Die definierten Verfahrensgrundlagen zur Abbildung der Rückstellungen im Jahresabschluss der Stadt Leipzig zum 31.12.2018, hier insbesondere die Ziffern 19 und 20 der Anlage 2 dieser Vorlage, werden zur Kenntnis genommen. Die im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Leipzig zum 31.12.2018 ausgeübten Wahlrechte und Ermessensspielräume der Anlage 2 (ausgenommen Nr. 19 und Nr. 20) werden beschlossen.
2. Der Schlussbericht an die Ratsversammlung über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2018 wird zur Kenntnis genommen, insbesondere unter Berücksichtigung der getroffenen Prüfungsfeststellungen.
3. Der Jahresabschluss der Stadt Leipzig zum 31.12.2018 (Vermögensrechnung, Ergebnis- und Finanzrechnung, Anhang sowie Rechenschaftsbericht) wird wie folgt festgestellt.
Ergebnisrechnung:
Finanzrechnung:
Vermögensrechnung (Bilanz)
Der Jahresabschluss 2018 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig gemäß § 104 SächsGemO geprüft und mit einem eingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.
Eine Vielzahl von Hinweisen/Feststellungen wurden im Jahresabschluss 2019 berücksichtigt. Die verbliebenen Feststellungen des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes werden hinsichtlich ihrer Umsetzung geprüft und in den folgenden Jahresabschlüssen berücksichtigt.
4. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entsprechend § 79 (1) SächsGemO im Ergebnishaushalt in Summe von 1.165.382,75 EUR sowie im Finanzhaushalt in Summe von 4.359.330,56 EUR werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1 des Rechenschaftsberichtes). Die Deckung erfolgt jeweils bezogen auf den einzelnen Sachverhalt entsprechend der Anlage 1 des Rechenschaftsberichtes.
5. Der "Maßnahmen- und Zeitplan zur Abstellung der vom Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2018 festgestellten Einschränkungen" wird beschlossen (Anlage 3 dieser Vorlage).
Räumlicher Bezug:
entfällt
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
nicht relevant
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
nicht relevant
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
nicht relevant
III. Strategische Ziele
nicht relevant
IV. Sachverhalt
1. Anlass
Die Vorlage dient der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2018 durch die Ratsversammlung gemäß § 88c Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO).
Der Schlussbericht an die Ratsversammlung über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2018 muss gemäß § 104 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Gemäß § 88 Abs. 1 SächsGemO hat die Stadt Leipzig zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht laut § 88 Abs. 2 SächsGemO aus der Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Die Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht an den Oberbürgermeister wurde im Schlussbericht an die Ratsversammlung berücksichtigt.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen in einzelnen Budgets müssen entsprechend § 79 SächsGemO bzw. der in der Hauptsatzung der Stadt Leipzig festgelegten Wertgrenze durch den OBM, den Verwaltungsausschuss oder die Ratsversammlung bestätigt werden.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zum Haushaltsjahr 2018 wurden durch die Fachämter verschiedene Vorgänge gemeldet, welche aufgrund gesetzlicher Regelungen zwingend für den Jahresabschluss zu buchen waren, für welche aber keine ausreichenden Budgets zur Verfügung standen und entsprechende Beschlüsse nach § 79 SächsGemO notwendig gewesen wären. Diese Vorgänge wurden überwiegend nach dem dezentralen Buchungsschluss bekannt bzw. der Stadtkämmerei gemeldet. Eine entsprechende fristgerechte Beschlussfassung war damit nicht mehr möglich und es gab aufgrund der Unabweisbarkeit keinen Entscheidungsspielraum. Dies betrifft insbesondere die zu bildenden Rückstellungen (kein Wahlrecht), für welche kein Budget mehr zur Verfügung stand bzw. einzelne Budgetverschiebungen z. B. zwischen Investitions- und Ergebnishaushalt für bereits vorgenommene Auszahlungen. Um den Regelungen der Hauptsatzung formal zu entsprechen, müssen entsprechend Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage diese Beschlüsse nachgeholt werden.
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 wurden Wahlrechte und Ermessensspielräume genutzt, die einer Bestätigung durch die Ratsversammlung bedürfen. In der Anlage 2 dieser Vorlage sind diese aufgeführt und sollen im Kontext der Feststellung des Jahresabschlusses 2018 durch die Ratsversammlung gemäß Beschlusspunkt 1 bestätigt bzw. zur Kenntnis genommen werden.
Anlage 3 dieser Vorlage bildet der Maßnahmen- und Zeitplan zu den im Prüfungsvermerk des Schlussberichtes enthaltenen Feststellungen. Die Verwaltung berichtet darin wie bei den vorhergehenden Jahresabschlüssen über die geplanten Maßnahmen zur Behebung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes.
2. Beschreibung der Maßnahme
nicht relevant
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Nicht relevant
4. Finanzielle Auswirkungen
nicht relevant
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
nicht relevant
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Anlagen:Anlage 1_Jahresabschluss 2018_Band I_Band II Anlage 2_Wahlrechte und Ermessensspielräume im JA 2018 Anlage 3_Maßnahmen- und Zeitplan zum Jahresabschluss 2018 Anlage 4_Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018
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