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Beschluss des Oberbürgermeisters vom 15.12.2020:
1. Der anteiligen Förderung der Mehrkosten bei der Umsetzung der Baumaßnahme „Erweiterung Neuer Israelitischer Friedhof“ wird zugestimmt.
Die Gesamtkosten erhöhen sich um 43.500 €. Diese Mehrkosten werden anteilig durch die Stadt Leipzig in Höhe von 29.000 € und durch die Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig in Höhe von 14.500 € getragen.
2. Die Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig erhält als Bauherr einen Zuschuss in Höhe von 29.000 € (Festbetragsfinanzierung). Die Förderung erfolgt nach der Zuwendungsrichtlinie der Stadt Leipzig. Der Zuschuss wird in 2020 unter dem PSP-Element 7.0001987.740 (Zuschuss Israelitische Religionsgemeinde) unterjährig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus zusätzlichen investiven Kulturraummitteln 2020 (PSP-Element 7.0000028.705).
Räumlicher Bezug:
Stadtbezirk: Nord Ortsteil: Wiederitzsch
Beschreibung des Abwägungsprozesses: entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründung entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit entfälltIII. Strategische Ziele entfällt
IV. Sachverhalt1. Anlass
Mit der Vorlage VI-DS-06446 vom 23.01.2019 wurde ein Zuschuss an die Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig (IRG) für die Baumaßnahme Erweiterung des Neuen Israelitischen Friedhofes in Höhe von 240.000 € bestätigt. Der Freistaat Sachsen beteiligte sich an der Finanzierung in gleicher Höhe von 240.000 €, die IRG stellte einen Eigenanteil in Höhe von 120.000 € bereit. Bei der Umsetzung der Maßnahme entstanden Mehrkosten, die nicht durch die IRG zu vertreten und nicht allein durch die IRG finanzierbar sind. Der Freistaat Sachsen lehnte eine erneute finanzielle Beteiligung ab.
2. Beschreibung der Maßnahme
Der Neue Israelitische Friedhof befindet sich in der Delitzscher Straße 224. Die Fläche des Friedhofes wurde im Jahr 2020 nach Osten auf Flächen ehemaliger Kleingärten erweitert. Dafür wurden Abbruch- und Fällarbeiten durchgeführt, Versorgungsleitungen gelegt, sowie die Medienversorgung gesichert und erneuert. Schließlich wurden Flächen für Grabfelder vorbereitet.
Bei der Anlage der Grabfelder entstanden mit dem Abbruch der Gartenlauben erhebliche Mehrkosten. Diese begründen sich durch zuvor nicht bekannte unterirdische Gebäudeteile und die erhöhten Entsorgungskosten durch die Einstufung des Abbruchmaterials als Sondermüll. Die Mehrkosten betragen ca. 70.000 € und waren nicht vorhersehbar. Um diese Mehrkosten zu finanzieren, mussten von der IRG andere Maßnahmen zurückgestellt werden, z.B. die Erneuerung der stark sanierungsbedürftigen Friedhofsmauer (Kosten ca. 30.000 €). Dennoch verbleibt nach Rücksprache mit der IRG eine finanzielle Deckungslücke von ca. 43.500 €. Diese Summe soll durch eine erneute finanzielle Zuwendung der Stadt Leipzig in Höhe von 29.000 € (Gegenstand dieser Vorlage) und die Erhöhung des Eigenanteils der IRG in Höhe von 14.500 € finanziert werden. Damit können offene Rechnungen von Baufirmen und der Planerin, sowie fällige Bürgschaften finanziert werden.
Die Zurückstellung der Erneuerung der Friedhofsmauer ist notwendig, da es keine Zusage vom SMWK gab, sich an den Mehrkosten zu beteiligen. Mit dieser Vorlage können daher nur die Mehrkosten für die Grabfeldfreimachung und die Entsorgung gesichert werden.
3. Realisierungs- / Zeithorizont entfällt
4. Finanzielle Auswirkungen
Insgesamt entstehen Mehrkosten in Höhe von 43.500 €. Die Finanzierung erfolgt durch
- Stadt Leipzig 29.000 € - Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig 14.500 €.
Der städtische Anteil wird als Zuschuss an die Israelitische Religionsgemeinde (PSP-Element 7.0001987.740) als Förderung nach Zuwendungsrichtlinie der Stadt Leipzig (Festbetragsfinanzierung) in 2020 ausgereicht. Die Deckung erfolgt aus zusätzlichen investiven Kulturraummitteln 2020 (PSP-Element 7.0000028.705). 5. Auswirkungen auf den Stellenplan keine
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten keine
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Ablehnung der anteiligen Finanzierung des Mehrbedarfes im Rahmen eines Zuschusses an die Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig (IRG) wäre die Finanzierung der bisher umgesetzten Maßnahmen nicht gesichert, da die Gemeinde selbst die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung hat.
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