Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlagen 1 bis 5) werden angenommen.
Räumlicher Bezug:
Nicht erforderlich
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht erforderlich
III. Strategische Ziele
Erhalt und Verbesserung der Umweltqualität Vielfältige, lebendige Kultur- und Sportlandschaft Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote
IV. Sachverhalt
Mit Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. DBV-857/14 vom 15.07.2014 wurde festgelegt, dass das Dezernat Finanzen über die monatlich erhaltenen Zuwendungsangebote der Stadt Leipzig eine Vorlage zu deren Annahme durch den Stadtrat erstellt.
Die vorliegende Vorlage umfasst die der Stadt Leipzig angebotenen Zuwendungen bis 08.12.2020.
Besonders gekennzeichnet sind die Spenden, welche im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Folgende Eigenbetrieb/Ämter erhielten Spenden:
Gewandhaus zu Leipzig 16.070,06 € Oper Leipzig 10.226,27 € Hauptamt 40.656,00 €
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Anlagen 1 bis 5 nicht im Internet einsehbar. Im Sekretariat des Büros für Ratsangelegenheiten (Neues Rathaus, Zimmer 265, Telefon-Nr. 123-2119) liegt diese Aufstellung zur Einsicht bereit.
1. Anlass
Die Bürger und Unternehmen haben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Stadt Leipzig angeboten und diese werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt.
2. Beschreibung der Maßnahme
Die gesetzliche Vorgabe nach § 73 (5) SächsGemO wird umgesetzt.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Nicht erforderlich
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Leipzig erhält durch die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen Vermögensvorteile.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Nicht erforderlich
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant x nicht nötig
Nicht erforderlich
7. Besonderheiten
Nicht erforderlich
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Die Nichtannahme der Zuwendungsangebote hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und viele Projekte oder Angebote mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden können.
Anlagen:
Anlagen 1:
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von 1.000 € bis 08.12.2020 (nichtöffentlich)
Anlagen 2 bis 5:
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen ab einem Wert von 1.000 € bis 08.12.2020 (nichtöffentlich)
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