Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
- einfache/transparente Regelung zur Vergabe der Brauchtumsmittel für investive und nichtinvestive Maßnahmen (nach § 30 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig)
- Verfahrensregelung bei nicht verausgabten Brauchtumsmitteln
Begründung:
Mit der Verabschiedung des Gesamtkonzeptes zur Einführung eines Bürgerhaushaltes erhalten die Stadtbezirksbeiräte eine Handlungsempfehlung zur Vergabe ihrer neueingeführten Stadtbezirksbudgets. Eine transparente und für alle 14 Ortschaften einheitliche Verfahrensregelung zur Vergabe der ortschaftsbezogenen Haushaltsmittel (ugs. Brauchtumsmittel) gibt es bisher nicht. Vor dem Hintergrund der Brauchtumsmittel-angleichung, welche größere Spielräume für investive und nichtinvestive Ausgaben der Ortschaften ermöglicht, erscheint eine einheitliche Fachförderrichtlinie „Brauchtumsmittel“ als sinnvoll.
Aufgrund der Corona-Pandemie stehen die Ortschaftsräte bezüglich der ordnungsgemäßen Verwendung der Brauchtumsmittel vor einer außergewöhnlichen Situation. Einige Veranstaltungen konnten nicht durchgeführt werden und Ersatzplanungen gestalteten sich schwierig, da die weitere Entwicklung nicht abschätzbar war/ist. Umso wichtiger ist es deshalb, den Ortschaftsräten einen adäquaten Verfahrensvorschlag hinsichtlich nicht verwendeter Brauchtumsmittel zu unterbreiten. Im Interesse ortsansässiger Vereine und Verbände, aber auch unter Berücksichtigung geplanter investiver Maßnahmen des jeweiligen Ortschaftsrates, scheint eine vollständige unterjährige Bereitstellung nicht verwendeter Brauchtumsmittel im kommenden Jahr 2021 als sinnvoll.
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