Die Baumaßnahme „Umbau der kleinen Arena-Nebenhalle in eine Fechthalle“ wird realisiert.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen 370.000EUR. Der städtische Anteil beträgt 148.000 EUR. Der Fördermittelanteil beträgt 222.000 EUR.
Die Auszahlungen sind in den Haushaltsjahren im PSP-Element 7.0001892.700 “Umbau Judohalle zur Fechthalle Mehrzwecksporthalle ARENA“-wie folgt geplant: 2021:350.000 EUzzgl. Ermächtigungsübertrag aus 2020 i. H. v. rd. 49.500 EUR.
Zu den Gesamtkosten der Maßnahme und geplanter Auszahlungssumme entstehteine Differenz i. H. v. 20.000 EUR. Die Deckung erfolgt über den Ermächtigungsübertrag aus 2020 i. H. v. 49.500 EUR. Die noch nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen der Jahresabschlüsse als Ermächtigung aus Vorjahren in darauffolgende Haushaltsjahre übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
Die Einzahlungen sind im PSP-Element 7.0001892.705 - zweckgebundene Zuweisungen von Dritten - wie folgt geplant: 2021:125.000 EUR.
Gemäß aktualisierten Fördermittelantrag vom 08.06.2020 wird mit überplanmäßigen Einzahlungen i. H. v. 97.000 EUR gerechnet.
Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Bestätigung der Fördermittel bzw. der Bestätigung des vorfristigen Maßnahmebeginns sowie der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2021/2022 und der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Es handelt sich um einen Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 22 (2) Punkt 7 in der zurzeit gültigen Fassung.
Die kleine Nebenhalle der ARENA soll im Inneren für eine dauerhafte Nutzung durch die Sportart Fechten umgebaut werden. In der bisherigen Bau- und Ausstattungsweise war sie als Judo- und Ausgleichssporthalle vorgesehen.
Die ARENA muss gemäß einer entsprechenden Auflage im Fördermittelbescheid anteilig dem Leistungssport zur Verfügung stehen.
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Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
01.01.21
31.12.21
125.000
7.0001892.705
Auszahlungen
01.01.21
31.12.21
350.000
7.0001892.700
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
wenn ja,
Folgekosten Einsparungen wirksam
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Zu Lasten anderer OE
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen
Steuerrechtliche Prüfung
nein
wenn, ja
Unternehmerische Tätigkeit i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und 2B UStG
nein
ja, Erläuterung siehe Punkt 4 des Sachverhalts
Umsatzsteuerpflicht der Leistung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Bei Verträgen: Umsatzsteuerklausel aufgenommen
ja
Nein, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Auswirkungen auf den Stellenplan
Ja
Nein
Beantragte Stellenerweiterung:
Vorgesehener Stellenabbau:
Hintergrund zum Beschlussvorschlag:
Welche strategischen Ziele werden mit der Maßnahme unterstützt?
2030 - Leipzig wächst nachhaltig!
Ziele und Handlungsschwerpunkte
Leipzig setzt auf Lebensqualität:
Balance zwischen Verdichtung und Freiraum
Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur
Nachhaltige Mobilität
Vorsorgende Klima- und Energiestrategie
Erhalt und Verbesserung der Umweltqualität
Quartiersnahe Kultur-, Sport- und Freiraumangebote
Akteure:
Bürgerstadt
Region
Stadtrat
Kommunalwirtschaft
Verwaltung
Leipzig besteht im Wettbewerb:
Positive Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeitsplätze
Attraktives Umfeld für Innovation, Gründer und Fachkräfte
Vielfältige und stabile Wirtschaftsstruktur
Vorsorgendes Flächen- und Liegenschaftsmanagement
Leistungsfähige technische Infrastruktur
Vernetzung von Bildung, Forschung und Wirtschaft
Leipzig schafft soziale Stabilität:
Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt
Gemeinschaftliche Quartiersentwicklung
Bezahlbares Wohnen
Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote
Lebenslanges Lernen
Sichere Stadt
Leipzig stärkt seine Internationalität:
Weltoffene Stadt
Vielfältige, lebendige Kultur- und Sportlandschaft
Interdisziplinäre Wissenschaft und exzellente Forschung
Mindert die Auswirkungen des Klimawandels (u. a. Entsiegelung, Regenwassermanagement)
Aussage nicht möglich
ja
nein
Abschätzbare Klimawirkung mit erheblicher Relevanz
ja, da Beschlussgremium RV, GVA, oder VA und mind. 5 Jahre Betriebs- und Nutzungsdauer
nein
Vorlage hat keine abschätzbare Klimawirkung
ja (Prüfschema endet hier.)
Stufe 2: Die Vorlage berücksichtigt die zentralen energie- und klimapolitischen Beschlüsse (s. leipzig.de)
ja
nein (Begründung s. Abwägungsprozess)
nicht berührt (Prüfschema endet hier.)
Stufe 3: Detaillierte Darstellung zur abschätzbaren Klimawirkung nur bei erheblicher Relevanz
Berechnete THG-Emissionen (in t bzw. t./a):____________________
liegt vor: s. Anlage/Kapitel der Vorlage: ________________________
wird vorgelegt mit: ________________ (z. B. Planungsbeschluss, Baubeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
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Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Für die künftige Nutzung der kleinen Nebenhalle gab es Abstimmungen mit dem Bundeministerium des Innern, dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren, dem Olympiastützpunkt Sachsen e.V. und dem Bundesstützpunkt Fechten Leipzig.
I.Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II.Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
Leistungssport gehört in einer Großstadt zur Vielfalt der Sportlandschaft.
IV.Sachverhalt
1.Anlass
Fechten hat eine lange Tradition in Leipzig. Die erfolgreiche Entwicklung der Talente des Fechtclubs Leipzig e.V. führte 2015 zur Anerkennung eines Bundesstützpunktes Nachwuchs und 2018 sogar zur Anerkennung eines vollwertigen Bundesstützpunktesin Leipzig.
Als Trainingsstätten für das Fechten auf Breitensportniveau dienen seit Jahren die Fechthallen im Hauptgebäude der Red Bull Arena Leipzig. Diese entsprechen hinsichtlich der Größe und Ausstattung nicht den hohen Anforderungen eines Trainings auf Leistungssportniveau. Seit der erfolgreichen Kaderentwicklung fehlen moderne Trainingsbedingungen für die Sportart Fechten in Leipzig.
Um die Trainingsbedingungen etwas zu verbessern, wurde die kleine Nebenhalle der Arena zumindest provisorisch für das Training der Kaderathletinnen und -athleten im Fechtsport umgerüstet. Zuvor wurde diese als Judo- und Ausgleichssporthalle genutzt. Die kleine Nebenhalle ist gemäß den Förderauflagen des Bundes und des Landes vorrangig für den Leistungssport bereitzustellen.
1.1Grundlagen / Beschlüsse
- „Sportprogramm 2024“ für die Stadt Leipzig (VI-DS-02503-NF-06): Schaffung eines Trainerraumes und Einbau fest installierter Fechtplanchen in die Nebenhalle der ARENA Leipzig (nach Bestätigung des Bundesstützpunktes)
1.2Ziel- und Entwicklungskonzeption
Die Nebenhalle soll mit fest installierten modernen Fechtplanchen und dafür erforderlicher Ausstattung versehen werden, um die Bedingungen für die Sportart Fechten am Standort Leipzig zu verbessern und eine Verstetigung des Bundesstützpunktes herbeizuführen.
1.3Beschreibung des IST-Zustandes
In der Nebenhalle liegen derzeit auf Parkett nur mobile Fechtplanchen, die nicht für ein leistungssportliches Training geeignet sind.
1.4Ableitung des Bedarfes
Die mobilen Fechtplanchen müssen durch fest installierte, anforderungsgerechte Fechtplanchen ersetzt werden.
1.5Notwendigkeit / Dringlichkeit der Baumaßnahme
Die Maßnahme ist zeitnah umzusetzen, um insbesondere den Athletinnen undAthleten am Bundesstützpunkt Fechten Leipzig ein anforderungsgerechtes Training vor Ort zu ermöglichen.
1.6Alternativlösungen
Die Beibehaltung der Behelfsausstattung ist keine Alternative für ein leistungssportliches Training.
2.Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
2.1Erläuterung der Planung
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276)
- Rückbau der Bestandsanlage (Planchen, Anzeigetafeln und Verkabelung) inkl. Entsorgung.
Vorbereitung der Wände und des Parketts für neue Verkabelungen. - Vorbereitung des Parketts und Montage der Fechtplanchen. - Installation von Prallschutz für die technischen Anlagen z.B. Anzeigetafeln.
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
-Installation von Kabeln, Leitungen, Schaltern, Dosen und notwendigem Zubehör
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276)
- Notwendige Ausstattungen wie Meldeanlagen (Wand- und Standmontage), Kabelrollen und Videoanalyse
KG 700 Baunebenkosten
- Architekten- und Ingenieurleistungen
2.2Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Die Trainingsbedingungen für das leistungssportliche Training in Sportart Fechten am Standort Leipzig entsprechen im Komplex mit anderen Einrichtungen des Leistungssports in Leipzig den hohen Anforderungen.
2.3Eigentumsverhältnisse
Die QUARTERBACK Immobilen Arena befindet sich im Eigentum der Stadt und ist zum Zwecke der Betreibung langjährig an die ZSL Betreibergesellschaft mbH verpachtet. Gemäß Pachtvertrag obliegen die vorgesehenen Umbauten allein der Stadt Leipzig als Verpächterin.
Gemarkung Leipzig; Flurstücksnummer 4702; ca. 13.000 m² Grundfläche
2.4Energiekonzept
entfällt (keine Veränderungen)
2.5barrierefreies Bauen
entfällt (keine Veränderungen des barrierefreien Bestandes)
3.Realisierungs- / Zeithorizont
Baubeginn
Beginn 2. Quartal 2021, in Abhängigkeit Bestätigung Fördermittel
Fertigstellung
Ende 4. Quartal 2021 , in Abhängigkeit Bestätigung Fördermittel
Nutzungsbeginn
Ende 4. Quartal 2021 , in Abhängigkeit Bestätigung Fördermittel
Die Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme betragen lt. aktualisierten Förderantrag vom 08.06.2020 insgesamt 370.000 EUR (siehe Pkt.4.1.) Davon sind in den Haushaltsplan 2021 350.000 EUR eingeordnet. Die Differenz in Höhe von 20.000 EUR wird aus dem Ermächtigungsübertrag von 2020 nach 2021 (rd. 49.500 EUR) gedeckt.
In der mittelfristigen Haushaltsplanung 2021 ff wurde mit einem Fördermittelanteil 2021 i. H. v. 125.000 EUR geplant. Lt. aktualisierten Fördermittelantrag vom 08.06.2020 werden in 2021 Fördermittel in Höhe von 222.000 EUR erwartet. Damit kann mit überplanmäßigen Einzahlungen in Höhe von 97.000 EUR gerechnet werden.
4.3VgV-Betrachtung / Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VgV geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht überschritten.Wählen Sie aus.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
PB Dietrich Architekten Ingenieure
5.Auswirkungen auf den Stellenplan
keine
6.Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7.Folgen bei Nichtbeschluss
Die Athletinnen und Athleten am Bundesstützpunkt Fechten in Leipzig müssen weiterhin die provisorische Ausstattung in kleinen Nebenhalle in der Arena nutzen.
Das kann die positive Leistungsentwicklung am Standort Leipzig stoppen oder gar umkehren, was den Status Bundesstützpunkt in Leipzig gefährden könnte.
Wird die QUARTERBACK Arena Leipzig nicht mindestens zu 25% als Sportstätte für den anerkannten Leistungssport genutzt, besteht die Gefahr der Fördermittel-rückzahlungsforderung von Bund und Land wegen des Verstoßes gegen die Zweckbindungsfrist.