Ratsinformationssystem
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Begründung
Zweck des Antrags ist es, ein besseres Miteinander von Mensch und Hund in der Stadt zu erreichen. Sowohl im Sinne von Hundehaltern, als auch aller anderen Einwohner, soll es mehr Möglichkeiten geben, Hunde auch mal frei laufen zu lassen und den Kot zu entsorgen. Dem gegenüber steht aber auch die stärkere Kontrolle der Einhaltung von Pflichten durch Hundehalter.
Auch bei der Hundesteuer gilt das Gesamtdeckungsprinzip für alle kommunalen Ausgaben. Aus politischen und haushalterischen Gründen ist aber die prinzipielle Gegenfinanzierung der zusätzlichen Aufwendungen für die Hundehaltung in der Stadt durch eine Anpassung der Hundesteuersatzung geboten.
Da die Ergebnisse des Antrags mit zusätzlichen Einnahmen und Ausgaben verbunden sind, soll eine Vorlage der nötigen Beschlüsse noch vor Einbringung der kommenden Haushaltssatzungen im Stadtrat erfolgen.
Bei der Erarbeitung einer neuen Hundesteuersatzung soll betrachtet werden, ob bestimmte Rassen wegen Größe und Haltungsaufwand mit einem Aufschlag bei der Hundesteuer versehen werden können, ob die Halter, die mehr als zwei Hunde besitzen, eine höhere Hundesteuer bezahlen sollten, um Züchtungen etwas kontrollieren zu können, sowie wie Assistenz- und Rettungshunde behandelt werden können, um dort zu entlasten. Steuerliche Vergünstigungen sollen nur beim Ersthund im Haushalt und nicht bei gefährlichen Hunden gelten. Im Zuge der Erarbeitung bezieht die Verwaltung auch eine soziale Aspekte ein und stimmt sich dazu mit dem Sozialamt ab, denn in einer Stadt mit immer mehr Singles und einsamen Menschen übernehmen Haustiere leider zu oft die Funktion fehlender Familien und diese sozialen und gesundheitspolitschen Aspekte sollen mitbetrachtet werden.
Was die Fragen des Chippens, der Sachkundeprüfungen oder den Leinenzwang angeht, hat der Freistaat Sachsen dazu bisher die wenigsten Regelungen aller Bundesländer.
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