Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug:
Gebiet der Stadt Leipzig
Beschreibung des Abwägungsprozesses: Entfällt.
I. EilbedürftigkeitsbegründungEntfällt.
II. Begründung NichtöffentlichkeitEntfällt.
III. Strategische ZieleDer Antrag fokussiert auf eine angemessene psychiatrische und psychosoziale Versorgung Geflüchteter in betreuten Wohngruppen. Es geht darum, den Zugang geflüchteter Personen in die psychiatrischen und psychosozialen Regelsysteme zu ermöglichen oder besondere Angebote der psychosozialen Versorgung für diese Personengruppen zu sichern. Die Maßnahme wirkt auf die Erreichung des Ziels „Leipzig schafft soziale Stabilität“ im Handlungsschwerpunkt „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes hin. IV. Sachverhalt1. Begründung1.1 Situationsbeschreibung Der Antrag sieht die Einrichtung von psychosozial und psychotherapeutisch betreuten Wohngruppen für die Versorgung schwer traumatisierter Geflüchteter vor, da teilweise Betreuungslücken gesehen werden. Im Antrag werden Probleme und Schwierigkeiten in der Versorgung und Betreuung dieser Geflüchteten benannt. Es ist aus unterschiedlichen Gründen schwierig, die bestehenden Betreuungsbedarfe aller erkrankten Einzelpersonen durch ein standardisiertes Angebot zu bedienen. In der Vergangenheit wurde daher in Zusammenarbeit mit Angeboten des Regelsystems der psychosozialen Versorgung und des Mosaik Leipzig e.V. bzw. ergänzender Hilfesysteme eine Lösung im Einzelfall gesucht. Die Überleitung der erkrankten Geflüchteten in das Regelsystem hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Dennoch traten in der Vergangenheit besondere Einzelfälle schwer psychisch erkrankter Geflüchteter auf, die bisher nicht oder unzureichend im Regelsystem angebunden werden konnten. Die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Gemeinschaftsunterkünften, dem Sozialamt, dem Gesundheitsamt und insbesondere dem Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig (Klinikum St. Georg gGmbH) wurde daher noch einmal intensiviert.
1.2. Lösungsvorschlag Die Stadt Leipzig verfolgt das Ziel, Geflüchtete mit psychosozialen oder psychotherapeutischen Versorgungsbedarfen – wie bei allen anderen Bedarfen auch – im Regelsystem zu versorgen. Der Zugang von Menschen mit Migrationshintergrund hat sich in den zurückliegenden Jahren daher, u. a. durch die Nutzung des städtischen Sprach- und Integrationsmittlungsdienstes (Sprint) des Vereins RAA Leipzig e.V. , bei Angeboten der psychosozialen Regelversorgung insbesondere für die psychiatrische Behandlung im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie (Klinikum St. Georg gGmbH) verbessert. Es werden aber noch nicht alle, die diese Hilfen benötigen, mit den vorhandenen Angeboten erreicht. Außerdem bestehen teilweise Unterschiede im kulturellen Umgang mit psychischen Erkrankungen. Ausgehend von den benannten Einzelfällen befindet sich derzeit eine fach- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe im Aufbau, um die bestehenden Versorgungsbedarfe und die möglichen Hilfen des Regelsystems systematisch aufeinander abzustimmen. In dieser Arbeitsgruppe werden u.a. folgende Partner beteiligt sein: Gesundheitsamt, Sozialamt, Verbund Gemeindenahe Psychiatrie (Klinikum St. Georg gGmbH), Mosaik Leipzig e.V. und bei Bedarf Vertreter/-innen von Fachkrankenhäusern und Angeboten der psychiatrischen Regelversorgung. In dieser Arbeitsgruppe werden insbesondere die Regelsysteme, die in der Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung stehen, vorrangig zu betrachten sein. Eine Begrenzung auf schwer traumatisierte Geflüchtete allein ist nicht ausreichend. Auch andere Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte mit psychischen Hilfebedarfen können bisher nicht ausreichend im Regelsystem versorgt werden. Diese Bedarfe sind zu beschreiben und adäquate Lösungen durch bestehende oder neue Versorgungspfade zu erarbeiten. Diese Bedarfe und Lösungen sind in einem Gesamtkonzept darzustellen. Folgende Punkte sind in dem Gesamtkonzept zu betrachten: - Für wie viele Bewohner/-innen (Quantität) der Gemeinschaftsunterkünfte (und ggf. auch im dezentralen Wohnen) besteht mit welchen Erkrankungen (Qualität) aktuell der Bedarf einer engeren Anbindung im psychiatrischen Hilfesystem? Derzeit liegen Schätzungen zu möglichen Hilfebedarfen von Bewohnern/-innen vor. Diese beruhen nur teilweise auf medizinischen Befunden. Zum Teil spiegeln diese Schätzungen die Wahrnehmungen der betreuenden Sozialarbeiter wider. Im Zuge der Konzepterstellung muss unter Einbindung entsprechender psychiatrischer / psychotherapeutischer Fachkräfte eine Validierung dieser Einschätzungen vorgenommen werden. - Welche Angebote im Regelsystem können bereits für die spezifischen Bedarfe Geflüchteter genutzt werden? Wie erfolgt die Überleitung und Kommunikation zwischen den beauftragten Diensten, Angeboten und Institutionen? Ausgehend von exemplarischen Einzelfällen, die jeweils im Rahmen sog. Clearingsitzungen mit den relevanten Partnern der Unterkünfte, des Gesundheits- und des Sozialamtes sowie den zu involvierenden Trägern der psychiatrischen Regelversorgung erarbeitet werden, sind allgemeine Ableitungen zu den Gesamtbedarfen und ggf. neuen Versorgungspfaden zu erarbeiten. Dies wird im Rahmen der o.g. ämterübergreifenden Arbeitsgruppe erfolgen. Ziel soll die Entwicklung eines standardisierten Überleitungsprozesses für die bestmögliche Versorgung eines/einer erkrankten Bewohners/-in im Regelsystem der psychiatrischen Versorgung in Leipzig sein. - Bestehen über diese beabsichtigten Versorgungen im Regelsystem in Einzelfällen hinausgehende (strukturelle) Betreuungslücken für Geflüchtete mit psychischen Erkrankungen in Leipzig? Welche zusätzlichen Angebote (insbesondere des Wohnens und der Betreuung) wären für eine adäquate Versorgung zu etablieren? Ausgehend von den Erfahrungen in Einzelfällen könnten sich zusätzliche Betreuungsbedarfe ergeben, die für die erkrankten Personen eine Unterbringung in einer betreuten Wohnform erfordern. Diese Unterbringung muss sowohl den ausländerrechtlichen Vorgaben entsprechen als auch den individuellen Betreuungsbedarfen gerecht werden. Der Zweite Kommunale Psychiatrieplan der Stadt Leipzig weist in der Einführung zum Kapitel Wohnen auf die veränderten Rahmenbedingungen für das Wohnen von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch das Bundesteilhabegesetz hin. Dies ist auch bei der Konzeptentwicklung für mögliche Wohnformen für Geflüchtete mit psychischen Erkrankungen zu berücksichtigen. Die Einrichtung von zentralen Wohngruppen oder Wohnformen für Geflüchtete mit psychischen Erkrankungen oder psychosozialen Auffälligkeiten wird durch das Gesundheitsamt und Fachvertreter/-innen der psychiatrischen Versorgung abgelehnt. Im Rahmen der Konzeptentwicklung könnte sich auch ein Bedarf für eine individuellere Versorgung in einer kleinen gemeinschaftlichen Wohnform mit ambulanter oder teilstationärer Betreuung ergeben. Unter Nutzung der o.g. Fachkompetenzen wird die Notwendigkeit, der Umfang, die personelle und sächliche Ausstattung sowie die Finanzierungsoption einer solchen zusätzlichen individuellen Betreuungsstruktur zu erarbeiten sein. Dies könnte als Bestandteil in das Gesamtkonzept der Versorgung von Geflüchteten mit psychischen Erkrankungen einmünden.
2. Realisierungs- / ZeithorizontBis zum Ende des 1. Quartals 2022 werden die o.g. Überlegungen in einem Gesamtkonzept zur Versorgung von Geflüchteten mit psychischen Erkrankungen zusammengeführt und der Ratsversammlung – unter Beteiligung der entsprechenden Gremien (u.a. Psychiatriebeirat) - vorgelegt. In die Erarbeitung werden die Träger der Gemeinschaftsunterkünfte sowie der psychosozialen Regelversorgung in Leipzig sowie die Kassenärztliche Vereinigung mit einbezogen. Für den Prozess der Konzeptentwicklung sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich. Perspektivisch kann das Konzept in die Fortschreibung des Kommunalen Psychiatrieplans aufgenommen werden.
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