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Beschluss des Oberbürgermeisters vom 26.01.2021:
Der beigefügte städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und der AGH Projekt Nordvorstadt GmbH über die Planung und Herstellung einer Feuerwehraufstellfläche im Bereich Gneisenaustraße/ Michaelisstraße in Leipzig, wird seitens der Stadt Leipzig abgeschlossen.
Räumlicher Bezug: Das Vertragsgebiet des städtebaulichen Vertrages liegt im Bereich der Gemarkung Leipzig im Bereich Gneisenaustraße und Michaelisstraße.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Liegt nicht vor
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht erforderlich.
III. Strategische Ziele
Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages dient der Sicherung der straßenseitigen Erschließung der Bauvorhaben des Erschließungsträgers bzw. der Gewährleistung des Brandschutzes für das Bauvorhaben des Erschließungsträgers. Der Erschließungsträger verpflichtet sich vertraglich zur Planung und Herstellung einer Feuerwehrzufahrt und Feuerwehraufstellfläche im Bereich Gneisenaustraße und Michaelisstraße. Dadurch wird die Qualität des Leipzigers Stadtbildes bewahrt und weiterentwickelt sowie die Nutzbarkeit und Sicherheit des öffentlichen Raumes erhöht.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Anlass der Vorlage ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch mit der AGH Nordvorstadt GmbH über die Planung und Herstellung einer Feuerwehrzufahrt und Feuerwehraufstellfläche auf den Flurstücken 4319 und 4322 der Gemarkung Leipzig.
2. Beschreibung der Maßnahme
Der Erschließungsträger plant auf dem Flurstück 3073k der Gemarkung Leipzig die Errichtung eines Gebäudes. Bei dem Neubau handelt es sich um einen städtebaulichen Lückenschluss im Bereich Gneisenaustraße und Michaelisstraße. Das Flurstück 3037k der Gemarkung Leipzig wird straßenseitig erschlossen durch die öffentlichen Straßen Gneisenaustraße und Michaelisstraße. Im Zuge des Neubaus ist auf den Flurstücken 4319 und 4322 der Gemarkung Leipzig eine für die Feuerwehr befahrbare Fläche zu errichten, um den Brandschutz zu gewährleisten. Dafür sind eine Feuerwehrzufahrt sowie eine Feuerwehraufstellfläche nötig. Anlässlich der Realisierung des Neubaus des Gebäudes schließen die Parteien diesen Vertrag mit dem Inhalt der Planung und Herstellung einer Feuerwehrzufahrt und Feuerwehraufstellfläche auf den städtischen Flurstücken 4319 und 4322 der Gemarkung Leipzig, da diese Maßnahme Voraussetzung und auch Folge des Bauvorhabens ist. Es sind Leistungen in Höhe von insgesamt 50.914,39 Euro zu erbringen und über eine Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung (Sicherheitsbetrag durch Einzahlung auf ein städtisches Verwahrkonto oder als Vertragserfüllungsbürgschaft einer Sparkasse/ Bank oder eines Kreditsicherungsunternehmens) abzusichern.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Realisierung erfolgt im Zuge der Hochbaumaßnahmen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages hat keine finanziellen Auswirkungen, da Gehweg und Radweg bereits vorhanden sind.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
keine
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
keine
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Sollte kein Beschluss vorliegen, ist der Brandschutz nicht gewährleistet. Anlagen:Städtebaulicher Vertrag (Stand: 03.12.2020) nebst Anlagen 1-6
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