Ratsinformationssystem
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Beschlusspunkte:
a) Mobilität: Angebotsverbesserungen im ÖPNV gemäß Mobilitäts-Nachhaltigkeitsszenario, insbs. infolge des Ende 2019 beschlossenen Nahverkehrsplanes und damit verbundener strategischer Netzerweiterungen entsprechend RB vom 14.10.2020.
b) Energie: Umsetzung LVV-konzernrelevanter Maßnahmen des Klimaschutzsofortprogramms, insbs. zum forcierten Ausbau der Kapazitäten für erneuerbarer Energien und energetische Sanierung von Stadtquartieren, sowie innovative Projekte im Bereich der Fortentwicklung und Nutzung der Wasserstofftechnologie.
c) Wasser: Realisierung der Klimaanpassungsstrategie für wassersensible Infrastrukturen im Bereich der Trinkwasserversorgung und Niederschlagswassernutzung bzw. Bewässerung.
d) Multifunktionale und/oder digitale Infrastrukturen im Bereich „Energie- und Wasserwirtschaft“ oder „Energie- und Mobilität“.
4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der LVV mbH alle mit der Umsetzung des Beschlusses verbundenen Handlungen vorzunehmen, sowie einschlägige Beschlüsse zu fassen. Dies umfasst insbesondere auch die Bestätigung eines Wirtschaftsplanes der LVV mbH und insbesondere des Konzernwirtschaftsplanes für 2021, der den Empfehlungen des Aufsichtsrates (s. BPkt.2), sowie damit zusätzlich klimaschutzrelevanten Schwerpunktsetzungen der Stadt (s. BPkt.3) entsprechend Rechnung trägt. 5. Die Finanzierung der Kapitaleinlage auf Seiten der Stadt erfolgt kreditfinanziert im Rahmen der bestehenden und noch nicht ausgeschöpften Kreditermächtigung für 2020 aus dem PSP-Element 6. Der Verwaltungsausschuss ist über die entsprechende Umsetzung im Rahmen der Berichterstattung zum jeweiligen Jahresabschluss gemäß I&Z-Katalog für die L-Gruppe ab 2021 zu informieren.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Entfällt.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Entfällt.
III. Strategische Ziele
Entsprechend den Intentionen des umzusetzenden Stadtratsbeschlusses vom 22.05.2019 „L-Gruppe finanziell entlasten und für die Herausforderungen der Zukunft fit machen!“ (VI-A- 06703) dient die Wandlung des Gesellschafterdarlehens vorrangig der Stärkung der Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Leipziger Gruppe, mithin der Schaffung und Sicherung einer robusten und leistungsfähigen Infrastruktur zur Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Daseinsvorsorge.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Entfällt.
2. Beschreibung der Maßnahme
Umsetzungsstand BPkt.1.1: Am 22.05.2019 beauftragte der Stadtrat den Oberbürgermeister, die Restschuld der LVV aus dem Gesellschafterdarlehen der Stadt Leipzig (planmäßig EUR 227,8 Mio.) mit Wirkung zum 31.12.2020 vollständig in Eigenkapital zu wandeln und die mit dem Gesellschafterdarlehen in Zusammenhang stehenden Vertragswerke entsprechend zu beenden (Beschluss zu VI-A- 06703, Punkt 1.1). Zwecks Erarbeitung eines zielführenden Umsetzungsvorschlages wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der LVV, der Verwaltung und der bbvl gebildet. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe wurde in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 27.10.2020 seitens der Verwaltungsspitze bestätigt.
Ein Vertrag zwischen Stadt und LVV zur Umwandlung des Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital liegt in abgestimmter Form vor (s. Anlage). Demnach erlässt die Stadt Leipzig der LVV mbH, mit Wirkung zum 31.12.2020, die verbleibende Schuld in Höhe von EUR 227.846.477,31, nebst Zinsen, ab dem 01.01.2021 und verzichtet auf die Rückzahlung des Restbetrags des Darlehens. Die LVV nimmt den Erlass an und stellt diesen Verzicht als sonstige Zuzahlung in das Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in ihre Kapitalrücklage ein. Die Parteien erklären, dass sie bei Abschluss des Vertrages keinerlei Anhaltspunkte dafür haben, dass die vollständige Werthaltigkeit des Gesellschafterdarlehens beeinträchtigt sein könnte.
Die Parteien kommen zudem überein, dass zwischen ihnen aus den Verträgen, die sich auf das Gesellschafterdarlehen beziehen, wechselseitig keine Ansprüche mehr bestehen. Der zu wandelnde, tatsächliche Endsaldo des Darlehens ist in dem Vertragsentwurf der LVV angegeben und wurde zwischen den Parteien abgestimmt. Mit dem Erlöschen aller gegenseitigen Ansprüche aus dem Darlehen zum 31.12.2020 entfällt auch eine etwaige leistungsabhängige Resttilgung für 2020 in 2021 gemäß Beschlusspunkt 6 der früheren, gleichlautenden Stadtratsbeschlüsse vom 24.10.2018 (VI-A-05869, VI-A-05957-NF-03 und VI-A-05958). Eine steuer- und beihilferechtliche Prüfung der Darlehensumwandlung auch durch unabhängige Gutachter ergab keine, aus der Umwandlung des Gesellschafterdarlehens resultierenden Risiken für die LVV oder die Stadt Leipzig. Die Landesdirektion Sachsen hat der Stadt Leipzig am 08.07.2020 mitgeteilt, dass die Darlehensumwandlung keiner Genehmigung bedarf.
Umsetzungsstand BPkt.1.2 und 1.3.: Vor dem Hintergrund der zum Beschlusszeitpunkt im Mai 2019 nicht absehbaren Folgen der Corona-Pandemie und im Nachgang dazu ergangenen weiteren Ratsbeschlüssen, insbesondere zu Mobilitäts-, Energie- und Klimapolitischen Zielsetzungen, sowie damit zusammenhängenden konzernrelevanten Maßnahmen, liegen die Voraussetzungen zur Umsetzung in 2021 gegenwärtig nicht vor bzw. die finanzielle Leistungsfähigkeit der LVV wird ausweislich deren aktueller Wirtschaftsplanung für 2021, zumindest in 2021 dafür nicht ausreichen. Eine erneute Prüfung erfolgt im Zusammenhang mit der Konzern-Wirtschaftsplanung 2022 im Lichte dann gegebener finanzieller Rahmenbedingungen im 4. Quartal 2021.
Zu Pkt. 2 u.3: Eine Vorab-Information über Eckpunkte der Wirtschaftsplanung des LVV-Konzerns für 2021 und damit verbundenen Folgen erfolgte seit September mehrfach in den jeweiligen Gremien, u.a. auch im Verwaltungsausschuss. Dabei hat sich gezeigt, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der L-Gruppe unter den gegebenen bzw. aktuell prognostizierten Rahmenbedingungen alleine ebenfalls nicht ausreicht, die mit den in den letzten Monaten beschlossenen strategischen Zielvorgaben verbundenen Schlüsselinvestitionen ab 2021 aus eigener Kraft zumindest kurz- bis mittelfristig zu realisieren. Und dies unabhängig von einer geplanten Erhöhung der Zahlungen auf Basis des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages auf 60,9 Mio. Euro für 2021 und auf 66,3 Mio. Euro für 2022 (s. Vorlage Nr. VII-DS-01977). Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der LVV mbH in seiner jüngsten Sitzung, am 30.11.2020, auch einen (Konzern-)Wirtschaftsplan „Plus“ für 2021 beschlossen, der es der L-Gruppe auch unter den höchst risikobehafteten Pandemie- und Marktbedingungen ermöglichen würde, zumindest ein höheres Volumen an Investitionen in den unter BPkt.3 benannten klimaschutzrelevanten Schwerpunktbereichen zu realisieren als sonst aus eigener Kraft möglich. Um den LVV-Konzern dazu in die Lage zu versetzen, wurde die Geschäftsführung in diesem Zusammenhang vom Aufsichtsrat beauftragt, mit dem Oberbürgermeister als Vertreter der Gesellschafterin in Gespräche über einen damit verbundenen Beitrag der Gesellschafterin Stadt Leipzig in Form einer zweckgebundenen Kapitaleinlage von 20 Mio. Euro in 2020 zur Stärkung von dessen Finanzierungskraft einzutreten. Die Geschäftsführung hat sich demzufolge mit Schreiben vom 01.12.2020 (s. Anlage) an den Oberbürgermeister gewandt. Dieser unterstützt als Gesellschaftervertreter das Anliegen ausdrücklich und schlägt der Ratsversammlung vor, der Empfehlung des LVV-Aufsichtsrates vom 30.11.2020 (Beschluss s. Anlage) zur Beschlussfassung über den einschlägigen (Konzern-) Wirtschaftsplan „Plus“ 2021 unter Berücksichtigung einer Kapitaleinlage von 20 Mio. Euro seitens der Stadt Leipzig zu folgen. Eine Kapitaleinlage der Gesellschafterin Stadt Leipzig von 20 Mio. EUR hätte zusammengefasst folgende positive Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns (Auf die einschlägigen Präsentationen und Ausführungen in den jeweiligen Gremien wird verwiesen):
Die vorgeschlagene investive Zweckbindung gemäß BPkt. 3 spiegelt dabei diese Schwerpunktsetzungen der Stadt Leipzig in den jeweiligen Handlungsfeldern der Daseinsvorsorge wider. Sie soll dadurch maßgeblich zur schnelleren Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Leipzig, sowie über ein entsprechend damit verbundenes höheres Fördermittel- und Auftragsvolumen, nicht zuletzt auch zur Stärkung der lokalen und regionalen Wirtschaft in Zeiten der Corona-Pandemie in 2021ff. beitragen. Entsprechend der Regularien des Zustimmungs- und Informationskataloges für die LVV-Gruppe wird der Verwaltungsausschuss am 03.12.2020 seitens der Geschäftsführung der LVV über die jeweiligen Grundlagen der einschlägigen Wirtschaftsplanung 2021 und Effekte einer Kapitaleinlage seitens der Stadt Leipzig vor finaler Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung informiert. Einschlägige Informationsgrundlagen werden den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt. Eine Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung über die finale (Konzern-)Wirtschaftsplanung der LVV 2021 ist entsprechend der dafür geltenden Regularien für den 18.12.2020 geplant. Dementsprechend wurde die ursprüngliche DS-Ifo-01935 neugefasst und sieht nunmehr die dafür erforderlichen Entscheidungsgrundlagen in Form der Beschlusspunkte 2-5 vor. 3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Umwandlung des Gesellschafterdarlehens ist laut Stadtratsbeschluss bis zum 31.12.2020 zu vollziehen. Dazu wird der Vertrag zwischen LVV und der Stadt Leipzig noch im Dezember unterzeichnet.
4. Finanzielle Auswirkungen
s. Vorlage VI-A-06703 mit einschlägigem VSP.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Keine. 6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
> beim Ausfüllen bitte löschen: Für den Fall einer erfolgten oder geplanten Beteiligung bitte erläutern: In welcher Form, mit welchen Beteiligten und welchem Ergebnis?
7. Besonderheiten
Keine.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Entfällt.
Anlagen:
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