Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Der Antrag VII-A-02052 der Stadträte wird abgelehnt.
Räumlicher Bezug:
Stadtbezirk Paunsdorf, Heiterblick Süd
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht erforderlich.
III. Strategische Ziele
Nicht erforderlich.
IV. Sachverhalt1. Anlass
VII-A-02052
2. Beschreibung der Maßnahme
Der Antrag VII-A-02052 hat zum Inhalt, den Flächennutzungsplan derart zu ändern, dass die Wohnbaufläche für das Entwicklungsgebiet Kiebitzmark durch Verringerung der Ausmaße des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes deutlich vergrößert werden kann. Im Anschluss soll ein Bebauungsplan über die entsprechend größere Fläche aufgestellt werden. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag Nr. VII-A-02052 der Stadträte nicht zu folgen.
Begründung:
Mit Ratsbeschluss vom 17.03.2004 wurde das Landschaftsschutzgebiet „Paunsdorfer Wäldchen - Heiterblick“ neu festgesetzt. Dieses umschließt die im Flächennutzungsplan (FNP) festgesetzten Wohnbauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO, sodass sich allein daraus grundsätzlich eine Erweiterung des zu entwickelnden Gebietes sowohl nach Norden, Osten und Westen verbietet. Das ausgewiesene Schutzgebiet dient zum einen dem Erhalt, der Sicherung und Entwicklung eines naturnahen Landschaftsausschnittes mit besonderer Bedeutung für die Naherholung, den Arten- und Biotopschutz sowie ganz besonders auch stadtklimatischer Funktionen angrenzender Stadtgebiete und für Leipzig insgesamt und verbietet zum anderen Handlungen, die den Charakter des Gebietes verändern und den Naturhaushalt schädigen, das Landschaftsbild, den Naturgenuss oder den besonderen Erholungswert beeinträchtigen.
Im Umkehrschluss spricht das Landschaftsschutzgebiet für den Mehrwert des zu entwickelnden Gebietes. Zudem dient dem insbesondere in Richtung Nordosten und Osten ausgerichtete Schutzgürtel u.a. durch mögliche Aufforstungen der Reduzierung von Schallimmissionen, die der Verlauf der Bundesautobahn (BAB) A14 mit sich bringt.
Unter dem Arbeitstitel Projekt Heiterblick-Süd wurde für das Entwicklungsgebiet 2019 ein Leitbildworkshop unter Beteiligung verschiedener Ämter, benachbarter Eigentümer und externer Planer durchgeführt. In diesem Workshop wurden erste städtebauliche Zielvorstellungen erarbeitet und Leitbilder u.a. bzgl. Wohnen, Mobilität und Freiraum für den Standort formuliert. Im Ergebnis des Workshops wurde ersichtlich, dass auf der im Flächennutzungsplan für den Quartierstandort vorbehaltenen Entwicklungsflächen Spielräume für die Differenzierung unterschiedlicher Bebauungstypologien geschaffen und in das angrenzende Landschaftschutzgebiet eingebettet werden können. Dabei konnten Bebauungspotentiale städtischer bis hin zu ländlicher Typologie/Bebauungsdichte ermittelt werden, ohne dass eine Erfordernis zur Erweiterung des Gebietsumgriffs zur Disposition stand.
Desweiteren wird im Antrag Bezug genommen auf die aktuelle Leerstandsentwicklung und das fehlende Angebot im niedrig preisigen Wohnungsmarktsegment, welche für eine Erweiterung der bisher im FNP dargestellten Wohnbauflächen sprächen. Grundlage für eine potentielle Erweiterung der Wohnbauflächenkulisse im FNP ist der Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen. Dieser wurde fortgeschrieben und wird Anfang 2021 in das politische Verfahren eingebracht. Der jetzt vorliegende Vorentwurf enthält auf der Grundlage der aktuellen Bevölkerungsprognose 2019 in einem ersten Schritt den Abgleich des bis 2030 ermittelten Wohnbauflächenbedarfs mit dem Wohnbauflächenpotenzial in der aktuellen Bauflächenkulisse des FNP. Der Standort Heiterblick ist dabei in vollem Umfang der im jetzt wirksamen FNP dargestellten Wohnbaufläche als Potentialfläche eingeflossen, da er als einer der größten Standorte unverzichtbar für die Bedarfsdeckung ist. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Bedarf für den Geschosswohnungsbau in der aktuellen Bauflächenkulisse des FNP, inclusive des Standortes Heiterblick, bis 2030 gedeckt werden kann. Ein Erweiterungsbedarf des FNP für dieses explizit in diesem Antrag zu Grunde gelegte Segment Geschosswohnungsbau besteht bis 2030 demzufolge nicht. Erst die Betrachtungsweise in einem zweiten Schritt über den Zeitraum 2040 hinaus kommt zu einem Flächendefizit im wirksamen FNP auch für den Geschosswohnungsbau. Im Zuge der Diskussion des Stadtentwicklungsplanes soll dann auch diskutiert werden, wie dieses Defizit gedeckt werden könnte. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Vorgriff auf diese Diskussion ist nicht sinnvoll, da hierzu der gesamtstädtische Diskussionszusammenhang fehlen würde.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Wie im Verwaltungsstandpunkt VI-F-01775-AW-01 vom 14.10.2020 angekündigt, wird derzeit durch das Stadtplanungsamt geprüft, in welcher Dichte eine mögliche Gebietsentwicklung erfolgen sollte und welche Entwicklungskosten die jeweilige Variante (von rd. 1.000 - 3.600 Wohnungen, davon etwa 30 % sozial gefördert bei 1.800 - 5.600 Einwohnern unter Beachtung sozialer Infrastrukturen und einem standortgeeigneten Nutzungsmix) pro künftiger Mietfläche zur Folge hat, um eine wirtschaftliche Gebietsentwicklung zu ermöglichen. Das Ergebnis bzw. eine entsprechende Entscheidungsgrundlage ist, wie angekündigt, für das 3. Quartal 2021 avisiert. Für eine Erweiterung des Quartiers über die jetzigen Grenzen hinaus oder anders ausgedrückt, für eine Erweiterung der Wohnbauflächen zu Lasten des Landschaftsschutzgebietes sieht die Verwaltung daher aus oben genannten Gründen keine Veranlassung.
Die Bauleitplanung mit dem Beginn eines Bebauungsplanverfahrens ist für das Jahr 2022/23 avisiert.
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