Ratsinformationssystem
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Beschluss des Oberbürgermeisters vom 22.02.2021:
2021: 300.000,00 € 2022: 360.000,00 €
2021: 200.000,00 € 2022: 240.000,00 €
Räumlicher Bezug:
Stadtbezirk Ost
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Es sind keine unterschiedlichen fachlichen Beurteilungen aufgetreten, die abgewogen werden müssen.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Die Vorlage ist nicht eilbedürftig.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Die Vorlage ist öffentlich.
III. Strategische Ziele
Im Jahr 2011 kündigte die Deutsche Bahn an, Teile des östlichen Bahnbogens mit der Inbetriebnahme des City-Tunnels stillzulegen und setzte dies 2013 auch um. In diesem Zusammenhang entstand aus der Bürgerschaft der Vorschlag, die frei werdenden Flächen in Geh- und Radwege mit angegliederten Grünflächen umzuwandeln und so die noch weitgehend unentdeckten Orts- und Baudenkmäler des Industrie- und Bahnzeitalters im Leipziger Osten miteinander zu verknüpfen und einen nachhaltigen Entwicklungsimpuls für den Leipziger Osten zu schaffen. Aus dieser Idee entstand das Projekt Parkbogen Ost. Das Projekt findet sich auch in den Zielstellungen übergreifender Entwicklungskonzepte sowie weiteren kommunalen Konzepten, wie dem Radwegeplan wieder.
Folgende konkrete Ziele werden umgesetzt:
Regionales und überregionales Radwegenetz werden ergänzt, Brachflächen werden revitalisiert, die Interaktion verschiedener aller Bevölkerungsgruppen im Leipziger Osten und darüber hinaus wird verbessert, das Mikroklima entwickelt sich durch den verbesserten Biotopverbund und kleinteilige Grünflächen weiter, Baudenkmäler aus verschiedenen Epochen werden erhalten, die öffentliche Wahrnehmung des Leipziger Ostens verbessert sich und die Wohnraumqualität wird aufgewertet.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Grundlagen
Projekte des Städtebaus (VI-DS-02025)
Derzeitige Situation
Der Startschuss für die Umsetzung des Aktivbandes „Sellerhäuser Bogen“ ist mit der Sanierung des Sellerhäuser Viadukts gefallen. Die Bauleistungen werden 2021 abgeschlossen. Währenddessen befindet sich die Freiraumplanung unter Federführung des ASG in der Phase der Vorplanung, so dass die Realisierungsabschnitte zwischen Eisenbahnstraße und Bernhardstraße sowie zwischen Theodor-Neubauer-Straße und Zweinaundorfer Straße 2022 gebaut werden können. Um diesen Ablauf nicht zu stören, müssen die Brücke über die Bernhardstraße 2021 und die Brücke über die Theodor-Neubauer-Straße bis zum Sommer 2022 saniert werden.
Die Brücken über die Bernhardstraße und die Theodor-Neubauer-Straße müssen nunmehr für die neue Nutzung als Aufenthaltsflächen für Fußgänger und Radfahrer instandgesetzt werden. Somit müssen beispielsweise Kappen installiert bzw. instandgesetzt und gestalterisch bereits im Zuge der Instandsetzung des Sellerhäuser Viadukts abgestimmte Geländer mit einer Höhe des Handlaufs von 1,30 m verankert werden. Des Weiteren wurde die Bausubstanz der Gewölbe aus Sandstein-Quadermauerwerk nach Übernahme der Baulast durch das VTA untersucht. Im Ergebnis dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass die Abdichtung der Widerlager mangelhaft ist.
Abb. Bauwerk I/42 Brücke über die Bernhardstraße - Ansicht Ost (Quelle: VTA)
Abb. Bauwerk I/42 Brücke über die Bernhardstraße - Oberseite (Quelle: VTA)
Abb. Bauwerk I/43 Brücke über die Theodor-Neubauer-Straße - Ansicht (Quelle: VTA)
Zielstellung
In Vorbereitung der Realisierung des Sellerhäuser Bogens (Teil des Parkbogen Ost) sollen die Brücken über die Bernhardstraße und über die Theodor-Neubauer-Straße in Bezug auf die Umnutzung, die Verkehrssicherheit, die Standsicherheit und die Dauerhaftigkeit bis zur Oberkante des Schutzbetons entsprechend den Ergebnissen der Voruntersuchung instandgesetzt werden. Nach Abschluss dieser Maßnahmen folgen der Rad- und Gehweg
2. Beschreibung der Maßnahme
2.1 Vorgesehene Maßnahmen
Die vorgesehenen Maßnahmen umfassen die Abdichtung des Stahlbetonüberbaus (einschl. Schutzbeton), das Abschneiden der Kragarme und den Einbau der Kappen (einschl. Geländer), die Widerlagerentwässerung (einschl. Abdichtung, auch im Bereich der Flügel) sowie die Mauerwerksinstandsetzung.
2.2 Grunderwerb
nicht notwendig
3. Realisierungs-/Zeithorizont
Mit der Instandsetzung der Brücke über die Bernhardstraße soll im Oktober 2021 begonnen werden. Die geschätzte Bauzeit beträgt 3 Monate und endet voraussichtlich Ende Dezember 2021. Die Instandsetzung der Brücke über die Theodor-Neubauer-Straße soll im Anschluss nach der „Winterpause“ von April bis Juni 2022 realisiert werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit dem Bauvorhaben sind finanzielle Auswirkungen verbunden. Grundlage sind die Kostenberechnungen nach der „Anweisung zur Kostenermittlung, Kostenabstimmung und Kostenprüfung sowie zur Veranschlagung und Kostenfortschreibung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS) vom Juni 2020 zuzüglich der Baunebenkosten. Die vorgelegten Kostenberechnungen wurden von der Verwaltung geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt. Die Gesamtkosten betragen inklusive 19 % Mehrwertsteuer und der Baunebenkosten 660.000,00 € brutto.
Fördermittel/Finanzierung
Das Vorhaben ist grundsätzlich förderfähig. Es wurden Fördermittel gemäß dem Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus durch das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung beantragt.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Maßnahme hat keinen Einfluss auf den Stellenplan.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
Da es sich hier ausschließlich um eine konstruktive Instandsetzung handelt, ist keine Bürgerbeteiligung erforderlich. Rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme erfolgt eine Pressemitteilung und es werden betroffene Anwohner sowie Einrichtungen über auftretende verkehrliche Einschränkungen informiert.
7. Besonderheiten
Das Bauwerk steht unter Denkmalschutz. Alle betroffenen Ämter wurden in den Planungsprozess einbezogen.
Auch die Belange des Naturschutzes fanden Berücksichtigung. Es wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Angaben über das Einbinden weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie z.B. faunistische Kartierungen, Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung erstellt.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Im Zuge der Umsetzung der Freiraumplanung des Sellerhäuser Bogens soll der Abschnitt zwischen Eisenbahnstraße und Bernhardstraße ab Januar 2022 und der Abschnitt zwischen Theodor-Neubauer-Straße und Zweinaundorfer Straße ab Sommer 2022 realisiert werden.
Bei Nichtrealisierung der Instandsetzung der beiden Bauwerke müssen diese Bereiche ausgespart werden. Ein zusammenhängender Nutzbarer Rad-Gehweg ließe sich ohne die vorangestellte Instandsetzung der Brücken nicht realisieren.
Des Weiteren würden die seitens des Fördermittelgebers bereitgestellten Gelder für das Haushaltsjahr 2021 verfallen.
Anlagen:Bauwerksplan Brücke über die Bernhardstraße Bauwerksplan Brücke über die Theodor-Neubauer-Straße
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