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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes im Jahr 2021
Räumlicher Bezug: Stadtgebiet Leipzig
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Innerhalb der Verwaltung sind keine unterschiedlichen fachlichen Beurteilungen aufgetreten.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
III. Strategische Ziele
Mit der Vorlage wird das Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ durch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und eine gemeinschaftliche Quartiersentwicklung verfolgt und umgesetzt. Für die Zielerreichung werden Bürgerinnen und Bürger, die Kommunalwirtschaft und die Verwaltung als Akteure benötigt.
IV. Sachverhalt
Zu 1.)
Die Förderung kostengünstigen und qualitätsvollen Wohnungsbaus liegt im Interesse der Stadt, jedoch erscheint der Verwaltung die Auslobung eines Preises dafür nicht zielführend. Sollte sich aber ein geeigneter Akteur zur Finanzierung und Auslobung bereit erklären, wird die Verwaltung dieses Vorhaben unterstützen. Als Alternative zur Auslobung eines Preises wird im Rahmen der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes im Jahr 2021 ein Konzept für die Umsetzung von Modellprojekten erarbeitet, die sich dem Thema kostengünstigen und qualitätsvollen Wohnungsbaus annehmen. Modellprojekte sind in unterschiedlichen Kontexten in den Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes vorgesehen, haben bisher jedoch noch keine Umsetzung erfahren. Mit der Fortschreibung im Jahr 2021 will sich die Stadtverwaltung dem Thema neu widmen und Vorschläge konkretisieren.
Im Zusammenhang mit einem Preis für kostengünstigen und qualitätsvollen Wohnungsbau drängen sich einige Fragen und Probleme auf. So gibt es im Moment keine gültige Definition dessen, was „kostengünstiger Wohnungsbau“ in der Praxis bedeutet, sodass mögliche Preisträger momentan unklar sind. Kostengünstiger Wohnungsbau entsteht in Leipzig derzeit in der Regel im geförderten Wohnungsbau und wird dort bereits bezuschusst, eine zusätzliche Preisauslobung erscheint hier nicht notwendig. Interessant wäre hingegen ein Preis für freifinanzierten, preisgedämpften Wohnungsbau, jedoch sind der Stadt momentan keine geeigneten Bauvorhaben bekannt. Auch müsste zunächst grundsätzlich entschieden werden, ob der Preis für bereits fertiggestellte Gebäude vergeben wird oder ob ein solcher Preis an Bewerber/-Innen vergeben wird, die im Anschluss ein Baugrundstück zur Verfügung gestellt bekommen. Ein Preis für realisierte Projekte, wie der Architekturpreis der Stadt Leipzig und der Hieronymus-Lotter-Preis es sind, wäre aus Sicht der Stadtverwaltung wenig sinnvoll, da durch die Auslobung kein neuer Wohnraum geschaffen wird.
Es ist fraglich, wer die Auslobung eines solchen Preises und das Preisgeld selbst finanzieren könnte. Bislang sind hierfür keine Mittel bei der Stadt eingestellt. In Analogie zum Hieronymus-Lotter-Preis für besondere denkmalpflegerische Leistungen (Finanzierung und Vergabe durch die Kulturstiftung Leipzig) bedürfe es hierfür einen Dritten in Form bspw. einer Stiftung. Es wäre denkbar, dass eine Stiftung diesen Preis in Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig vergibt, wobei die Stiftung Meyer’sche Häuser natürlich am geeignetsten wäre.
Zu 2.)
Die Idee einer Stiftung für günstigen und qualitätsvollen Wohnungsbau wird grundsätzlich begrüßt, da in dieser Expertise und Netzwerke zu gemeinwohlorientiertem Wohnungsbau gebündelt werden könnten. Laut einem Bericht des BBSR aus dem Jahr 2019 gibt es in Deutschland aktuell 212 gemeinwohlorientiert auf dem Wohnungsmarkt aktive Stiftungen, die eine große Diversität an Organisationsformen aufweisen und sowohl fördernd als auch operativ agieren[1]. Eine solche Stiftung könnte in Leipzig flexibler und unabhängiger von städtischen Beschlüssen und Haushaltlagen agieren. Dies setzt jedoch ein ausreichendes Stiftungskapital voraus.
Die Idee der Gründung einer Stiftung für günstigen und qualitätsvollen Wohnungsbau hatte das Netzwerk Leipziger Freiheit 2019 im Rahmen eines Trägerstammtisches daher aufgegriffen und vertieft. Inhalt der Überlegungen war eine Stiftung, die ähnlich wie die Stadtbodenstiftung in Berlin Grundstücke oder Häuser erwirbt und in Erbbaurecht an gemeinwohlorientierte Akteure vergibt. Die Erkenntnis im Rahmen dieser Veranstaltung war letztendlich, dass diese Stiftung nur erfolgreich wird, wenn genügend Kapital eingespeist wird und/oder mindestens eine Person sich aktiv dafür einsetzt. Eine Person künstlich dazu zu bewegen, eine Stiftung neu aufzubauen, hat demnach wenig Aussicht auf langfristigen Erfolg.
Neben der Stiftung Meyer’sche Häuser, der LWB und den Genossenschaften sind in Leipzig weitere, am Gemeinwohl orientierte Akteure aktiv, die sich für langfristig bezahlbaren Wohnraum engagieren. Diese Akteure haben jedoch keine Bautätigkeit in dem Maße, wie es die Stiftung Meyer’sche Häuser vor 100 Jahren hatte. Ziel könnte also sein, die bestehenden Akteure mit ihren Erfahrungen und ihrer Expertise zu befragen und zu vernetzen, um in einem offenen Austausch Ideen für eine Stiftung zu sammeln, die in ähnlich großem Umfang wie die Stiftung Meyer’sche Häuser agieren könnte. Die Stiftungen trias und Edith Maryon, die nicht in Leipzig ansässig, aber in Projekte involviert sind, haben bereits einen großen Erfahrungsschatz und wären sinnvolle Impulsgeber. In diesen Prozess sind die Stiftung Meyer’sche Häuser, die LEIPZIGSTIFTUNG, die SoWo eG und die Stiftung Ecken Wecken erste Ansprechpartner, da sie bereits gemeinwohlorientiert auf dem Wohnungsmarkt agieren.
Eine Bewerbung der Meyer’schen Häuser zum Weltkulturerbe wäre der Akkumulation von Stiftungskapital für kostengünstigen und qualitätsvollen Wohnungsbau sicher förderlich. Dazu müssen zunächst die Denkmalschutzbehörde der Stadt Leipzig sowie der Welterbebeauftragte des Landes Sachsen angesprochen werden, um Erfolgsaussichten zu prüfen. Das Land Sachsen könnte trotz der finanziellen Verpflichtungen und des sehr langwierigen Prozesses ein Interesse an einer Nominierung haben, da es sonst nur eine weitere Welterbestätte im Bundesland gibt (Montanregion Erzgebirge). Gleichzeitig scheint die Vergabe von Welterbetiteln schwieriger geworden zu sein als noch 2008, da die Welterbekommission ein globales Ungleichgewicht erkannt hat und so neue Welterbestätten eher außerhalb westlicher Industriestaaten fördert. Gleichzeitig sind Genossenschaften bereits immaterielles Weltkulturerbe, sodass eine deutliche Abgrenzung zu ihnen stattfinden und die Bewerbung äußerst präzise sein müsste.
Im Rahmen der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes 2021 werden relevante Wohnungsmarktakteure bereits beteiligt. In diesem Kontext bietet es sich an, relevante Stiftungen, Genossenschaften und Akteure anzusprechen und zu prüfen, inwiefern Interesse dazu besteht, die eigenen Aktivitäten im Sinne einer stadtnahen Wohnungsbaustiftung in Leipzig auszubauen. Im Rahmen des Fortschreibungsprozesses wird die Idee einer stadtnahen gemeinwohlorientierten Stiftung berücksichtigt. Idealerweise könnte dazu ein Workshop abgehalten werden, allerdings wird die Umsetzung dessen vom Verlauf der Covis19-Pandemie abhängig sein.
IV. Realisierungs- / Zeithorizont
Im Rahmen der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes 2021/2022 wird ein Konzept für Modellvorhaben kostengünstigen und qualitätsvollen Wohnungsbaus erarbeitet und relevante Akteure zu Interessen und Potenzialen einer Wohnungsbaustiftung befragt. [1]Vgl. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung [BBSR, 2019]: Gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik. Stiftungen und weitere gemeinwohlorientierte Akteure: Handlungsfelder, Potenziale und gute Beispiele, in: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2019/gemeinwohlorientierte-wohnungspolitik-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=2, 17.11.2020
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