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Beschluss des Oberbürgermeisters vom 16.02.2021:
Räumlicher Bezug:
Stadtbezirk: Südost Ortsteil: Stötteritz
Erläuterungen zur Klimawirkung: Mit dem Beschluss dieser Vorlage in der Dienstberatung des OBM werden der Vorentwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) freigegeben. Aus dem Beschluss der Vorlage selbst ergeben sich keine Klimawirkungen. Klimawirkungen können nur durch die Umsetzung des Bebauungsplanes entstehen. Abschätzbare Klimawirkungen, die sich aus der Umsetzung ergeben können, sind derzeit noch nicht mit hinreichender Verlässlichkeit erkennbar. Die frühzeitigen Beteiligungen dienen der Einholung von für das Verfahren maßgeblichen Informationen v.a. bei den Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit. Diese dienen als Grundlage für die Abwägungsentscheidung. Dies schließt insbesondere umwelt- und damit auch klimarelevante Sachverhalte ein. Die in den Beteiligungen gewonnenen Sachverhalte werden im weiteren Verfahren vertiefend betrachtet und bewertet. Weitere Informationen dazu werden mit der Vorlage „Billigungs- und Auslegungsbeschluss“ vorgelegt.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht erforderlich
III. Strategische Ziele
Das strategische Ziel „Bezahlbares Wohnen“ wird umgesetzt, indem durch einen städtebaulichen Vertrag sichergestellt wird, dass mindestens 30% der der Bruttogeschossfläche, die für Wohnen im Geschosswohnungsbau vorgesehen sind, als mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbau entsprechend der jeweils geltenden Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen errichtet werden.
Das strategische Ziel „Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote“ wird umgesetzt, indem ein Schulstandort inklusive der dazugehörigen Freiflächen sowie eine Kita planungsrechtlich gesichert werden und damit das Angebot entsprechend der Schulnetzplanung bedarfsgerecht erweitert wird.
Das strategische Ziel „Quartiersnahe Kultur- Sport- und Freiraumangebote“ wird umgesetzt, indem eine vorhandene soziokulturelle Einrichtung, ein Bolzplatz sowie öffentliche Grünflächen planungsrechtlich gesichert werden und damit das Netz der Kultur-, Sport und Freiraumangebote durch quartiersnahe, fußläufig erreichbare Angebote weiterentwickelt wird.
Weiterhin werden mit dem Bebauungsplan folgende strategischen Ziele verfolgt: „Vorsorgende Klima- und Energiestrategie“ indem auf Basis eines abgestimmten Energiekonzeptes und eines abgestimmten Mobilitätskonzeptes die Integration von erneuerbaren Energien und die optimale Auslastung der bestehenden Infrastruktur, die Integration von Elektromobilität sowie ein Regenwassermanagement mit größtmöglicher Versickerung vor Ort angestrebt wird.
„Balance zwischen Verdichtung und Freiraum“, indem eine infrastrukturell gut erschlossene ehemals bebaute Brache wieder nutzbar gemacht wird und gleichzeitig die Freiraumqualitäten weiterentwickelt werden. Als flächensparende Möglichkeit der Mehrfachnutzung von Freiräumen ergibt sich die Kopplung und Doppelnutzung des Schulspielfeldes mit dem Bolzplatz.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Anlass für das Planverfahren ist die Absicht, die brachgefallenen Gewerbeflächen als Wohnstand-ort zu entwickeln und einen Schulstandort auf den stadteigenen Flächen vorzubereiten. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines gemischt genutzten Wohnquartiers, eines weiterführenden Schulstandortes, die Sicherung wesentlicher Freiraumstrukturen sowie ergänzender Nutzungen. Diese Ziele rufen in Verbindung mit den angrenzenden, bestehenden Nutzungen planungsrechtliche Fragen auf. Die Situation und Konfliktlage ist daher im Rahmen der Bauleitplanung qualifiziert zu ermitteln, durch geeignete Maßnahmen zu überwinden oder zumindest soweit als möglich zu minimieren. Im Ergebnis sind entsprechende bauplanungsrechtliche Regelungen zu treffen, um das Zusammenwachsen von Bestand und Planung zu einem neuen Quartier zu ermöglichen und bauplanungsrechtlich die gewünschte städtebauliche Entwicklung zu sichern.
2. Beschreibung der Maßnahme
Auf den ehemaligen Gewerbeflächen des Teltow-Werks, südöstlich der alten Ortslage im Ortsteil Stötteritz, ist ein neues, nutzungsgemischtes, autoarmes Stadtquartier unter Berücksichtigung der heute vorhandenen Grünzäsur geplant.
Als konzeptionelle und planerische Grundlage wurde Ende 2018 zunächst ein städtebaulicher Ideenwettbewerb ausgelobt, dessen bestplatziertes Konzept (Information FA Stadtentwicklung und Bau erfolgte in 12/2018) nachfolgend zur Masterplanung qualifiziert wurde und nun als Vorentwurf Eingang in das Bauleitplanverfahren findet. Mit Bezug auf die Eigentumsverhältnisse und die städtischen Planungsaufgaben der Daseinsvorsorge erfolgt die Planung und Flächenentwicklung in Kooperation zwischen einem privaten Vorhabenträger und der Stadt Leipzig: Der private Vorhabenträger beabsichtigt ein Wohnungsbauvorhaben mit Läden, Kindergarten, Pflegeheim und betreutem Wohnen zu entwickeln. 30 Prozent der entstehenden rund 400 Wohnungen sollen als mietpreisgebundener Wohnungsneubau realisiert werden. Die Stadt beabsichtigt auf ihren stadteigenen Flächen die Entwicklung einer weiterführenden Schule mit Sporthalle und Sportfreiflächen, die Sicherung der Schwimmhalle Südost mit einer Option zur baulichen Ergänzung, die Sicherung der vorhandenen Grünzäsur mit vielen besonders erhaltenswerten Gehölzen und unter Berücksichtigung der ansässigen soziokulturellen Einrichtung „Zaubergarten“ sowie die Integration eines Jugendspielbereiches mit Bolzplatz (Beschluss VII-DS-00164). Planungsbegleitend erfolgten die Bestandsaufnahmen sowie besondere Erhebungen und Untersuchungen, z. B. durch Verkehrs-, Immissionsschutz- und Bodengutachten sowie zur Bewertung des natur- und artenschutzfachlichen Zustands.
Wesentliche Änderungen gegenüber dem Wettbewerbsergebnis sind insbesondere: − Qualifizierung der Schulflächen, − Kopplung und Doppelnutzung der Sportfreiflächen (Spielfeld) mit dem Bolzplatz, − Konzeptionelle Einbindung des „Zaubergartens“ in das bauliche, freiräumliche und vor allem in das zukünftige funktionale Nutzungskonzept am Standort (neue Synergieoptionen Schul-standort, Stadtteil), − Prüfung der planungsrechtlichen Einordnung des Kindergartens, − baulich-räumliche Vertiefung der Wohnblockstrukturen und deren Erschließung.
Im Rahmen des Planungsauftrags zur Qualifizierung des Wettbewerbsergebnisses zum Masterplan wurden zwei Planungsalternativen ermittelt, die hier als Vorentwurfsvarianten dargestellt sind.
In Bezug auf das Thema der Nachhaltigkeit dieser Quartiersentwicklung ist anzuführen, dass bereits die in der Aufgabenstellung zum Wettbewerb eingestellt waren (z.B. Vorgaben zu Gebäudehöhen) und damit die grundsätzliche Standorteignung abgeprüft wurde.
Die vertiefte fachplanerische Befassung mit konkreten Maßnahmen der Klimaanpassung, der Energieversorgung, der Einordnung alternativer Energiegewinnungsmöglichkeiten, die Anordnung von Maßnahmen im Zusammenhang mit einem zukunftsfähigen Regenwassermanagement sowie die Ausformulierung eines Mobilitätskonzeptes erfolgt im Zuge der nachfolgenden Qualifizierung zum B-Plan-Entwurf. Auf Ebene des Vorentwurfs wurden jedoch bereits für diese Maßnahmen notwendige Flächenreserven berücksichtigt.
Mit dieser Vorlage wird für den in der Anlage beigefügten Bebauungsplan-Vorentwurf und seine Begründung die Freigabe für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) herbeigeführt.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Nach der Bestätigung dieser Vorlage in der Dienstberatung des OBM und Information im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit (siehe „Bürgerbeteiligung“) und zeitgleich der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen folgen die Beteiligungen zum Entwurf. Daran schließt sich der Satzungsbeschluss an.
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
keine
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
Bereits bei der Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens als auch im Zuge der öffentlichen Ausstellung und Vorstellung der Wettbewerbsergebnisse wurde die Bürgerschaft in mehreren Veranstaltungen aktiv in den Prozess der Quartiersentwicklung einbezogen.
Darüber hinaus und um eine angemessene Partizipation des Kinder- und Jugendzentrums „Zaubergarten“ zu gewährleisten und die wesentlichen Belange des Umweltschutzes kooperativ nach § 2 Abs. 3 BauGB zu ermitteln, sind der Columbus Junior e.V. und die lokalen Umweltverbände bereits im laufenden Planungsprozess an den relevanten Stellen aktiv einbezogen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf nach § 3 Abs. 1 des BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der nach dem BauGB erforderlichen Unterlagen. Die Bekanntmachung dazu erfolgt im Leipziger Amtsblatt. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Bürgervereine zu den nach dem BauGB erforderlichen Unterlagen.
7. Besonderheiten
keine
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Die Beteiligung der Öffentlichkeit kann nicht erfolgen; das Verfahren zur Aufstellung des Planes in der vorliegenden Form wird nicht fortgesetzt.
Baurecht für den Bau benötigter Wohnungen und die Realisierung des Schulstandortes kann nicht geschaffen werden. Andererseits würde die bestehende Fläche des „Zaubergartens“ in ihrer derzeitigen Größe und dem ökologisch hochwertigen Bestand erhalten bleiben.
Anlagen:
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