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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Einziehungsverfahren über die ca. 200 m lange Teilfläche der Semmelweisstraße, Teilfläche Flurstücks 4625 der Gemarkung Leipzig gem. § 8 Sächsisches Straßengesetz einzuleiten.
Räumlicher Bezug: 04103 Leipzig, Stadtbezirk Mitte, Zentrum Südost, Ligis-ID 017881g001-5
Beschreibung des Abwägungsprozesses: Im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage fanden verwaltungsinterne Abstimmungen i.R.d. Task Force Schulhausbau statt.
I. EilbedürftigkeitsbegründungDie Notwendigkeit einer eilbedürftigen Behandlung der Vorlage ist nicht gegeben.
II. Begründung NichtöffentlichkeitDie Notwendigkeit einer nichtöffentlichen Behandlung der Vorlage ist nicht gegeben.
III. Strategische ZieleZukunftsorientierte Schulangebote / soziale Stabilität gem. INSEK.
IV. SachverhaltAuf Grundlagen des Beschlusses VI-DS-01854 vom 19.11.2015 (Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche Investitionen für den Schulentwicklungsplan im Jahr 2015)
1. AnlassNotwendige Einziehung einer Teilfläche der Semmelweißstraße zugunsten der Errichtung eines Schulcampus an diesem Standort.
2. Beschreibung der MaßnahmeAufgrund der Entwicklung in der Stadt Leipzig ergibt sich ein Defizit an Schulplätzen im gesamten Stadtgebiet. Die Stadt Leipzig beabsichtigt daher am Standort Dösner Weg (Baufeldgröße ca. 38.300 m² zzgl. Entlastungsfläche von 1.6.60 m²) bis zum Schuljahresbeginn 2025/26 einen Schulcampus mit Gymnasium und Oberschule jeweils 5 zügig und eine Zweifeld- sowie zwei Dreifeldsporthallen einschließlich dafür erforderlicher (und entsprechend der Baufeldgröße möglicher) Frei-/Sportanlagen zu errichten.
Das Gymnasium ist für insgesamt 1.411 Schüler (8 Jahrgänge á 5 Klassen á 28 Schüler zzgl. DAZ-Klassen zzgl. 20% Überbelegung) und die Oberschule für insgesamt 1.075 Schüler (6 Jahrgänge á 5 Klassen á 28 Schüler zzgl. DAZ-Klassen zzgl. 20% Überbelegung) geplant.
Für die Realisierung des Bauvorhabens ist die teilweise Überbauung und Inanspruchnahme der Teilfläche Semmelweißstraße erforderlich. Die beiden 3-Feld-Sporthallen erhalten eine öffentliche Freitreppe auf das Sporthallendach. Die Treppenanlage mit darunter befindlichen Fahrradstellplätzen wird nach aktuellem Planungsstand über den Bereich der einzuziehenden Straße errichtet. Hierzu bedarf es der vorherigen, rechtzeitigen Einziehung der derzeit dort befindlichen öffentlich gewidmeten Verkehrsfläche.
Zukünftig handelt es sich bei einem Teil der Fläche um eine private Verkehrsanlage und dient ausschließlich der Erschließung des Schulcampus bestehend aus Schulen und Sporthallen. Ein weiterer Teil dient der Verbindung von nördlichem und südlichem Grundstücksbereich, welcher als Pausenfläche angerechnet werden muss, um den Flächenbedarf zu erfüllen.
Somit sprechen die überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohls für eine Einziehung.
3. Realisierungs- / ZeithorizontSchaffung einer Rechtsgrundlage für die Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche mittels Beschluss. Formelles Einziehungsverfahren unter Beachtung der Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittelfrist, als Grundlage für die Baugenehmigung, welche für 08/2021 angestrebt wird. Das Verfahren muss bis dahin beendet sein. Die Straße ist, auch nach Einziehung, bis zum Stellen des Bauzauns mit Beginn der vorbereitenden Arbeiten nutzbar und steht nach der Fertigstellung der Baumaßnahme als fußläufige Verbindung wieder zur Verfügung.
4. Finanzielle Auswirkungenkostenneutral
5. Auswirkungen auf den StellenplanDie Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan
6. Bürgerbeteiligungbereits erfolgt geplant nicht nötig
Die Beteiligung findet im Rahmen einer öffentlichen Bekanntgabe der Absichtserklärung im Amtsblatt statt. Mit einer Frist von 3 Monaten liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme aus. Anschließend erfolgt eine zweite Bekanntgabe im Amtsblatt mit Veröffentlichung der Einziehung. Hier beträgt die Rechtsmittelfrist einen Monat.
7. BesonderheitenKeine
8. Folgen bei NichtbeschlussEine Einziehung wäre mangels Rechtsgrundlage nicht möglich. Für den Schulstandort hätte das hinsichtlich des Nutzungskonzeptes langfristig negative Auswirkungen. Die notwendige Freifläche wäre ohne den Straßenabschnitt für die geplante Schülerzahl nicht nachweisbar, sodass diese entsprechend gemindert werden müsste. Die öffentliche Freitreppe mit Zugang zum öffentlichen Sportplatz auf dem Dach sowie die nötigen Fahrradstellplätze müssten entfallen oder stattdessen auf den Bereich der Grünfläche verlegt werden, wobei diese dadurch zu großen Teilen entfallen würde.
Anlagen:Anlage 1 - Lageplan Anlage 2 - Übersicht Campus
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