Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug: gesamtes Stadtgebiet
Beschreibung des Abwägungsprozesses: -
I. Eilbedürftigkeitsbegründung-
II. Begründung Nichtöffentlichkeit-
III. Strategische ZieleMit dem Beschluss der Punkte 2 und 3 soll zur Verwirklichung des INSEK-Ziels „Leipzig schafft soziale Stabilität“ und des Handlungsschwerpunkts „Bezahlbares Wohnen“ beigetragen und damit auch die weitere Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts, Fortschreibung 2015 (VI-DS-1475-NF-002 vom 28.10.2015) erreicht werden. Durch den Beschlusspunkt 1 soll eine Maßnahme verhindert werden, die nach eingehender Prüfung keinen messbaren Beitrag zur Erreichung der genannten Ziele leistet.IV. Sachverhalt
1. Anlass
Mit Beschluss Nr. VII-A-00680 vom 10.06.2020 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Einrichtung einer Wohnungstauschplattform unter Berücksichtigung geeigneter begleitender Unterstützungsmaßnahmen (Beratungsangebote, Umzugshilfen u.a.) zu initiieren, um Mieter/-innen den Tausch von Wohnungen unterschiedlicher Wohnungsgrößen zu günstigen Konditionen zu ermöglichen. Dazu sollte dem Stadtrat bis zum IV. Quartal 2020 ein Umsetzungskonzept auf Grundlage von Gesprächen mit der LWB sowie den Leipziger Wohnungsgenossenschaften und weiteren interessierten Vermieter/-innen vorgelegt werden. Begleitend sollten im Rahmen des Monitorings zur Wohnungsmarktentwicklung bestehende Ungleichgewichte hinsichtlich des Verhältnisses von Wohnraumfläche und Haushaltsgröße sowie umzugshemmende Faktoren untersucht werden.
2. Beschreibung der Maßnahme
Für die Umsetzung des o.g. Beschlusses zur Einrichtung einer Wohnungstauschplattform für Leipzig wurde die mögliche Anwendung des Instruments in Leipzig geprüft und das zu erwartende Verhältnis von Aufwand und Nutzen eruiert. Vor allem die folgenden Aspekte fanden dabei Berücksichtigung:
Zur Beantwortung der Frage 1 wurden die bestehenden Kooperationen des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung genutzt und um die Stellungnahmen der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft mbH, der sechs großen Leipziger Genossenschaften sowie des Leipziger Mietervereins gebeten. Im Ergebnis sehen weder die Vermieter/-innen/ Eigentümer/-innenseite noch die Mieter/-innenseite einen nennenswerten praktischen Nutzen des Wohnungstauschansatzes. Der Ansatz des Wohnungstausches könnte aus Eigentümer/-innensicht lediglich auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Ein generelles Beibehalten der Altmietverträge bei Wohnungstausch wäre weder möglich noch angebracht und kann unter Beachtung der Vertragsfreiheit auch nicht festgelegt werden. Seitens des Leipziger Mietervereins gibt es unter diesen Bedingungen und der aktuellen Leipziger Wohnungsmarktsituation keine Anreize für Mieter/-innen größere Bestandswohnungen (mit Altmietverträgen) in kleinere Wohnungen (mit Neuverträgen) einzutauschen.
Für die Beantwortung der Frage 2 wurden die Wohnflächenbedarfe und die gewünschte Wohnsituation bei Umzugswilligen Leipziger/-innen sowie umzugshemmende Faktoren untersucht. Hierfür wurden Aussagen aus der Kommunalen Bürgerumfrage 2019 ausgewertet. Zusammenfassend ist festzustellen, dass es die beschriebenen Lock-in-Effekte – also den Verbleib in unpassenden, zu großen Wohnungen – bei alleinlebenden Rentnerinnen und Rentnern gibt, jedoch die geringe Umzugsmobilität und die Anforderungen an eine neue Wohnung das Wohnungstauschpotential stark einschränken. Es ist ebenfalls davon auszugehen, dass es ähnliche Lock-in-Effekte – den Verbleib in unpassenden, zu kleinen Wohnungen – auch bei Familienhaushalten in Leipzig gibt. Deutlich wird jedoch, dass diese Haushalte im Schnitt deutlich größere Wohnungen beziehen wollen, als andere Haushaltsgruppen (im Durchschnitt) aktuell zur Verfügung haben. Das zeigt, dass dem Wunsch nach mehr Wohnfläche durch Wohnungstausch im aktuellen Wohnungsbestand nur in untergeordnetem Maße und vermutlich eher innerhalb gleicher Haushaltstypen entsprochen werden kann.
Unter diesen Umständen kann die Einrichtung einer eigenen Leipziger Wohnungstauschplattform nicht umgesetzt werden. Beschlusspunkt 1 sieht somit die Aufhebung des Beschlusses Nr. VII-A-00680 vom 10.06.2020 zur Errichtung einer Leipziger Wohnungstauschplattform vor.
Im Rahmen der Untersuchung des Wohnungstauschansatzes wurden über die o.g. Fragestellungen hinaus weitere Anwendungsgebiete geprüft. In der Konsequenz wäre perspektivisch die Anwendung des Ansatzes Wohnungstausch auf dem Gebiet der miet- und belegungsgebundenen Wohnungen durch das Sozialamt sinnvoll (Beschlusspunkt 2, vgl. Pkt. 4.1 der Anlage).
Auch die stärkere Bekanntmachung und Bewerbung der bestehenden, nicht kommerziellen und auf Freiwilligkeit der Vermieter/-innen basierende Wohnungstauschplattform würde eine kostengünstige und Aufwand-Nutzen-abwägende Alternative zur Stärkung des Wohnungstauschansatzes für mögliche Einzelfälle darstellen (Beschlusspunkt 3).
3. Realisierungs- / Zeithorizont
zu 2. Der Aufbau eines Pools an Tauschwohnungen im Segment der miet- und belegungsgebundenen Wohnungen geht einher mit dem generellen Aufbau dieses Segments in der Stadt Leipzig. Zum Jahresende 2020 stehen der Stadt Leipzig 165 im Rahmen der RL gMW fertiggestellte und bezugsfertige Wohnungen zur Belegung zur Verfügung, ca. 300 belegungsgebundene Wohnungen bestehen noch aus alten Förderungen. Eventuelle Tauschbedarfe der Bewohner/-innen werden sicher auch erst mit steigender Anzahl der Wohnungen und Dauer der Belegung relevant. Das Sozialamt stellt für Tauschwillige hierfür in 2021 die notwendigen Informationen in geeigneter Form zur Verfügung.
zu 3. Das Bewerben bereits bestehender Ansätze von Wohnungstauschplattformen ist bereits kurzfristig durch gezielte Verlinkungen auf leipzig.de umsetzbar. Nach ersten Recherchen gibt es für den dauerhaften Tausch von Wohnungen (d.h. nicht zu Urlaubszwecken o.ä.) bislang nur den nicht kommerziellen Anbieter tauschwohnung.com. Mit dem Betreiber dieser Website wurde bereits im Vorfeld gesprochen. Eine Kooperation mit tauschwohnung.com ist in 2021 möglich.
4. Finanzielle Auswirkungen-
5. Auswirkungen auf den Stellenplan-
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant x nicht nötig
Für die Prüfung des Ansatzes einer Leipziger Wohnungstauschplattform wurden im I. und II. Quartal 2020 von den potentiellen Nutzern/ Beteiligten einer solchen Plattform, d.h. vom Leipziger Mieterverein, der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft LWB sowie von den großen Leipziger Genossenschaften schriftliche Stellungnahmen zu dem Ansatz einer Wohnungstauschplattform eingeholt.
7. Besonderheiten-
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss der vorliegenden Beschlusspunkte greift der Beschluss Nr. VII-A-00680 vom 10.06.2020 zur Vorlage eines Konzeptes zur Umsetzung einer Leipziger Wohnungstauschplattform. Der hierfür notwendige personelle wie finanzielle Aufwand zur Errichtung einer eigenen Leipziger Wohnungstauschplattform stünde nicht im Verhältnis zum prognostizierten Nutzen. Das intendierte Ziel des Erhalts bezahlbaren Wohnens würde verfehlt.
Anlagen:Etablierung einer Leipziger Wohnungstauschplattform - Prüfbericht
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