Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug: Stadtbezirk Nordost
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt III. Strategische Ziele
entfällt
IV. Sachverhalt1. Anlass
Ziel des Antrags ist die verbindliche Planung des Ausbaus der Rostocker Straße und die Vorlage der Planung beim Stadtrat zur Diskussion. Weiterhin soll eine wirtschaftlich sinnvolle und technisch mögliche Zwischenlösung für die Fahrbahn und die Gehwege gefunden und realisiert werden.
2. Beschreibung der Maßnahme
Die Rostocker Straße befindet sich im Bereich zwischen der Teslastraße und der Tauchaer Straße leider in keinem wünschenswerten Zustand. Die Fahrbahn ist überaltert und verschlissen. Die Straße besitzt keine geordnete Straßenentwässerung, abschnittsweise sind keine Gehwege vorhanden und die Fahrbahn weist zahlreiche geschlossene Leitungsgräben und diverse Schlaglochinstandsetzungen auf. Für eine wesentliche und dauerhafte Zustandsverbesserung ist der Ausbau der Straße erforderlich.
Da die Notwendigkeit des Ausbaus der Straße bereits vor mehreren Jahren erkannt wurde, ist damals die Erarbeitung einer Vorplanung veranlasst worden, mit welcher, bei entsprechender Umsetzung, die Missstände bezüglich fehlender Gehwege, des Fahrbahnzustandes und der fehlenden Entwässerungseinrichtung beseitigt werden sollten.
Auf Grund der zu erwartenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gab es damals den Widerstand der Anlieger der Rostocker Straße, so dass die Planungen zum Straßenbau ausgesetzt wurden. Hauptgrund für den Widerstand war sicherlich die zu erwartende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.
Zu 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Ausbau der Rostocker Straße verbindlich zu planen und diese Planung dem Stadtrat zur Diskussion vorzulegen.
Die Forderung zur Planung des Ausbaus der Rostocker Straße ist im Zusammenhang mit dem VSP (VII-A-01260-VSP-01) sowie dem Änderungsantrag (VII-A-01260-ÄA-02 - Verkehrsberuhigung der Rostocker Straße) zu betrachten.
Die Rostocker Straße ist im Rahmenplan der Mobilitätsstrategie 2030 (Vorlage VII-DS-00547) als eine mögliche Maßnahme mit Planungshorizont 2024 (Beginn der Planung) enthalten. Die im Beschlusspunkt 5 des Änderungsantrages geforderte Planung der Rostocker Straße wird daher nach Maßgabe des Rahmenplanes, der finanziellen und personellen Kapazitäten und auch in Abhängigkeit zu anderen prioritären Maßnahmen erstellt werden.
Zu 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Zwischenlösung (z.B. Deckensanierung) zur kurzfristigen Straßen- und Gehwegverbesserung zu finden bis ein grundhafter Ausbau der Rostocker Straße wirtschaftlich sinnvoll und möglich ist.
Eine wirtschaftlich sinnvolle Instandsetzung der Rostocker Straße ist aufgrund ihres Zustandes und ihres konstruktiven Aufbaus leider nicht möglich. Der vorhandene Straßenaufbau der Rostocker Straße ist für eine Deckensanierung ungeeignet. Die Tragfähigkeit der Straße ist nicht gewährleistet. Der Aufbau der Straße besteht lediglich aus einer Asphaltschicht von 4 - 6 cm auf einer 15 cm Schotterschicht. Zudem besitzt die Rostocker Straße keine geordnete Straßenentwässerung und abschnittsweise auch keine ausgebauten Gehwege.
Aufgrund ihres Zustandes und des vorhandenen Straßenaufbaus ist eine wesentliche Zustandsverbesserung nur durch einen Ausbau der Straße zu erreichen. Daher werden auch künftig auftretende Schadstellen lediglich punktuell beseitigt. Eine Ausnahme stellt der Bereich der Rostocker Straße zwischen Lengefelder und Sosaer Straße dar. In diesem Bereich finden derzeit Leitungsbaumaßnahmen in der Fahrbahn statt. Im Zuge der Wiederherstellung des Fahrbahnbelages ist im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung eine großflächige Instandsetzung der Fahrbahn vorgesehen.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Der Beginn einer Planung zum Ausbau der Rostocker Straße ist ab 2024 möglich.
Notwendige punktuelle Instandsetzungen der Rostocker Straße erfolgen fortlaufend im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung.
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