Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die Petition bezüglich einer verpflichtenden Regelung für Neubauten aller Bauherren muss mangels Rechtsgrundlage abgelehnt werden. Für kommunale Neubauten besteht bereits ein dem inhaltlichen Anliegen entsprechender Ratsbeschluss.
Räumlicher Bezug:
stadtweit
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
entfällt
IV. Sachverhalt1. Anlass
Petition, dass die Stadt eine Verordnung erlassen soll, mit der alle Bauherren von Neubauten verpflichtet werden sollen, Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf den Dächern mit zu planen und zu installieren.
2. Beschreibung der Maßnahme
Das Begehr der Petition könnte nur erfüllt werden, wenn es eine gesetzliche Grundlage (Ermächtigung) gäbe, nach der eine Kommune eine Satzung mit dem vom Petenten gewünschten Regelungsinhalt erlassen dürfte. Eine solche gesetzliche Grundlage exisitiert nicht, der Petition kann daher nicht entsprochen werden.
Der weitere Wunsch des Petenten, dass Photovoltaikanlagen keine gewerbliche Nutzung darstellen sollen, kann auf kommunaler Ebene ebenfalls nicht umgesetzt werden. Einerseits definiert die Gewerbeordnung (GewO) diejenigen Tätigkeiten, die unter den Anwendungs-bereich fallen. Darüber hinaus ist die Besteuerung von gewerblichen Tätigkeiten durch das Gewerbesteuergesetz hinlänglich geregelt.
Unabhängig davon wurde mit Beschluss des Sofortmaßnahmenprogramms zum Klimanot-stand durch den Stadtrat bereits festgelegt, dass alle kommunalen Neubauten im Regelfall mit einer Solaranlage (Photovoltaik und/oder Solarthermie) ausgestattet werden, sofern dem keine Sondernutzung (bspw. Schulhof/Sportfläche) entgegensteht. Dabei wird die verfügbare Dachfläche umfänglich genutzt und die Solaranlage vorzugsweise mit einem Gründach kombiniert, was durch seine Kühlungswirkung und den Rückhalt von Niederschlagswasser zur Klimaanpassung und nebenher zur Erhöhung der Anlageneffizienz beiträgt.
Zusätzlich werden bis zum Ende des Jahres 2022 10-15 bestehende Gebäude mit einer Solaranlage nachgerüstet. Hierfür bieten sich insbesondere Gebäude mit einer hohen Nutzung an (z. B. Wohnheime und Wohnstätten). Günstige Bedingungen bieten sich auch bei einigen Kultureinrichtungen. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen werden außerdem vorzugsweise große Dächer genutzt, um in Summe eine Leistung von 500 kW zu installieren. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in enger Kooperation zwischen der Stadtverwaltung und der Leipziger Kommunale Energieeffizienz (LKE) GmbH, die die Investitionskosten der Anlagen trägt und die Rückflüsse verbucht. Die Stadt Leipzig ist für die Ertüchtigung der Bestandsdächer verantwortlich.
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