Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug:
Stadt Leipzig
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht erforderlich.
III. Strategische Ziele
Kinder und Jugendbeteiligung greift die Handlungsschwerpunkte „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“, „Gemeinschaftliche Quartiersentwicklung“ sowie „Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote“ im Zielfeld „Leipzig schafft soziale Stabilität“ und „Quartiersnahe Kultur-, Sport- und Freiraumangebote“ im Zielfeld „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ auf.
IV. Sachverhalt
1. Begründung
Mit dem Beschluss der Ratsversammlung zum "Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig" (VI-DS-01526) im Jahr 2016 und Einrichtung der Geschäftsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung wurde die Verbindlichkeit der Kinder- und Jugendbeteiligung gesichert und eine zentrale und verlässliche Anlaufstelle sowie Ansprechpartnerin für Kinder und Jugendliche und zu Fragen der Kinder- und Jugendbeteiligung etabliert. Mit dem Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung wird angestrebt, eine dauerhafte Kommunikations- und Netzwerkstruktur ohne Doppelstrukturen zu schaffen.
Damit Fragen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen rasch an die richtige Stelle gelangen, ihre Projektideen aufgegriffen und ihre Beteiligung gelingen kann, ist Klarheit in der Zuständigkeit und Erreichbarkeit besonders entscheidend. Statt durch die Schaffung einer/eines "Beauftragten für Kinder und Jugendliche" Parallelstrukturen für Kinder und Jugendliche aufzubauen, erscheint es deshalb sinnvoller, die seit 2016 entwickelten und bewährten Arbeitsstrukturen im Rahmen des neuen Demokratiereferats zu stärken und auszubauen.
Aufgrund der Überschneidungen der Aufgaben der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung und einer/eines "Beauftragten für Kinder und Jugendliche" ist die Einrichtung einer solchen zusätzlichen Position in Leipzig nicht zielführend. Ein Mehrwert für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen wäre kaum zu erkennen, da die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung bereits als zentrale Ansprech-partnerin für die Belange von Kindern und Jugendlichen und ihre Beteiligung innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung fungiert. Dies wird nicht zuletzt beim Blick in solche Kommunen deutlich, in denen die Position einer/eines "Beauftragten für Kinder und Jugendliche" geschaffen wurde. Diese verfügen in der Regel über keine Anlaufstelle zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Verwaltung bzw. decken diese Aufgabe mit der/dem Beauftragten ab.
Darüber hinaus sind Schutz- und Förderrechte der UN-Kinderrechtskonvention geltendes Recht in Deutschland und u.a. im SGB VIII konkretisiert, so dass es auch bezogen auf die sich daraus ableitenden Aufgaben zunächst zu prüfen gilt, welche bereits vorhandenen zentralen Anlaufstellen, Ansprechpartner/-innen und Netzwerkstrukturen stärker in die seit 2016 entwickelten Kommunikations- und Netzwerkstruktur der Kinder- und Jugendbeteiligung eingebunden werden müssen.
Mit einer personellen Aufstockung der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung kann die vorhandene Netzwerkstruktur der Kinder- und Jugendbeteiligung in den Bereichen Kita, Schule, Kinder- und Jugendarbeit und Hilfen zur Erziehung breit aufgestellt und eine Steigerung der Transparenz von Angeboten bewirkt werden. Neben der pädagogischen Begleitung der institutionalisierten Beteiligungsformen (Jugendparlament, Jugendbeirat, StadtSchülerRat), der Abstimmung verwaltungsinterner Beteiligungsprozesse (gemäß DA 1/2018), der Qualifizierung von Mitarbeiter/-innen der Verwaltung zur Kinder- und Jugendbeteiligung, der Unterstützung stadtteilbezogener Kinder- und Jugendbeteiligung können neue Beteiligungsformen und insbesondere aufsuchende Ansätze für benachteiligte und schwer erreichbare Zielgruppen entwickelt werden.
Die Prüfung der personellen Aufstockung ist auch in Zusammenhang mit der Einrichtung des zukünftigen Demokratiereferates in 2021 und dessen Stellenausstattung zu sehen. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der finanziellen Situation aufgrund der Corona-Pandemie sowie des aktuellen pandemiebedingten Stellenmoratoriums soll die Prüfung des zusätzlichen Personalbedarfs zum Doppelhaushalt 2023/24 erfolgen.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Eine Aufstockung der Personalressourcen und der entsprechenden Sachmittel wird im Rahmen der Planung des Haushalts 2023/24 geprüft.
Anlagen:
Keine
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