Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
- Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 29.913 T€ - Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 30.197 T€ - Endergebnis des Erfolgsplanes -284 T€ - Summe des Mittelzu-/abflusses aus laufender Geschäftstätigkeit 994 T€ aus dem Liquiditätsplan - Summe des Mittelzu-/abflusses aus Investitionstätigkeit aus dem -10.075 T€ Liquiditätsplan - Summe des Mittelzu-/abflusses aus Finanzierungstätigkeit aus dem 8.723 T€ Liquiditätsplan - Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und 8.888 T€ Investitionsfördermaßnahmen - Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 24.728 T€ - Höchstbetrag der Kassenkredite 2.773 T€
Räumlicher Bezug:
entfällt
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Entfällt.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Die Vorlage ist nicht eilbedürftig.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt III. Strategische Ziele
Das Ziel der Wirtschaftsplanung ist die Darstellung der wirtschaftlichen Situation des Eigenbetriebes. Die Notwendigkeit der Erstellung der Wirtschaftsplanung ergibt sich unmittelbar aus § 16 ff. SächsEigBVO.
IV. Sachverhalt
1. Anlass
Eigenbetriebe haben gem. § 16 Abs. 1 SächsEigBVO für jedes Wirtschaftsjahr vor dessen Beginn einen Wirtschaftsplan aufzustellen und vom Gemeinderat beschließen zu lassen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan, der Finanzplanung und der Stellenübersicht und ist dem Haushaltsplan der Gemeinde als Anlage beizufügen.
2. Beschreibung der Maßnahme
Vorgelegt wird die Wirtschaftsplanung des städtischen Eigenbetriebes Klinikum „St. Georg“ Leipzig für das Jahr 2021 sowie die Fortschreibung für die Folgejahre bis 2024.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die vorgelegte Wirtschaftsplanung umfasst das Jahr 2021 sowie die Fortschreibung für die Folgejahre bis 2024.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Leistungsentgelte und Zuweisungen aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig für das Zentrum für Drogenhilfe enthalten gegenüber den Ansätzen im Doppelhaushalt 2021/2022 mit den Ämtern abgestimmte Bedarfe. Die Betriebsleitung plant im Ergebnis für 2021 mit Leistungsentgelten sowie Zuweisungen der Stadt Leipzig zum laufenden Geschäftsbetrieb in Höhe von 5.273 TEUR.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Eine Auswirkung auf den Stellenplan ist durch die beantragte Stellenerweiterung um 14,3 VzÄ gegeben.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant x nicht nötig
7. Besonderheiten
entfällt
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss der Vorlage würde der Vorgabe des § 16 Abs. 1 S. 1 SächsEigBVO nicht entsprochen, wonach der Wirtschaftsplan vor Beginn des Wirtschaftsjahres durch den Gemeinderat zu beschließen ist.
Anlagen:Anlage 1 Wirtschaftsplan Anlage 2 Planmappe bbvl Anlage 3 Verpflichtungsermächtigung
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