Die Ratsversammlung nimmt die Niederlegung des Aufsichtsratsmandates der Flughafen Leipzig/Halle Gesellschaft mit beschränkter Haftung von Herrn Uwe Albrecht zur Kenntnis.
Die Ratsversammlung beschließt, dass die Stadt Leipzig gemäß § 98 Abs. 2 SächsGemO und § 42 Abs. 2 SächsGemO i. V. m. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Leipzig/Halle Gesellschaft mit beschränkter Haftung dem Gesellschafter Freistaat Sachsen vorschlägt, folgende Person widerruflich in den Aufsichtsratder Flughafen Leipzig/Halle Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu entsenden:
Herrn Clemens Schülke.
Der nach Ziffer 2 durch die Ratsversammlung zur Entsendung durch den Freistaat Sachsen vorgeschlagene Vertreter übtsein Mandat aus, bis der Gesellschafter Freistaat Sachsen einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterinder Stadt Leipzig in den Aufsichtsrat der Flughafen Leipzig/Halle GmbHentsandt hat.